# taz.de -- Kommentar tierische Fette im Tierfutter: Verbot aus Mangel an Kontrolle
       
       > Das Fütterungsverbot von Schlachtabfällen war die notwendige und
       > vernünftige Einsicht in die Unzulänglichkeit der Kontrollsysteme.
       
 (IMG) Bild: Tiermehlverladung in thüringischen Eixleben.
       
       Es gibt gute ökologische und ethische Gründe, aus Schlachtabfällen
       gewonnene tierische Fette wieder zur Fütterung an Schweine und Hühner
       zuzulassen. Öl ist ein notwendiger Bestandteil von Tierfutter, es bindet
       Staub und liefert Energie. Stammt es nicht von Tieren, wird meist Palmöl
       verwendet - für das etwa in Indonesien Urwälder gerodet werden. Außerdem
       ist es sinnvoll, so viele Bestandteile eines Tieres wie möglich zu
       verwerten, mögen sie auch etwas unappetitlich sein. Wäre der Plan der
       Bundesregierung, das Fütterungsverbot für tierische Fette aufzuheben, also
       Teil eines Gesamtkonzepts für einen ethisch begründeten Umgang mit
       Nutztieren und einer ökologischen Landwirtschaft, könnte man ihn gutheißen.
       
       Aber wir müssen uns nicht dümmer stellen als wir sind. Mit der
       Gesetzesvorlage, die am Mittwoch in den Bundestag eingebracht werden soll,
       kommt die Bundesregierung zunächst einmal einer Forderung der Bauernlobby
       nach. Sie sieht für deutsche Bauern in der Europäischen Union einen
       Wettbewerbsnachteil, weil nur sie die teurere pflanzliche Alternative zum
       tierischen Fett bezahlen müssen. EU-weit gilt seit dem BSE-Skandal nur das
       Verbot, Tiermehl zu verfüttern.
       
       Nur hat sich an den Gründen für die Verbote nichts geändert: Nicht nur
       während der BSE-Krise, sondern auch beispielsweise während des
       Gammelfleischskandals haben sich die Kontrolleure von Futtermittel- und
       Fleischindustrie als hoffnungslos überfordert erwiesen. Die zuständigen
       Behörden sind unzureichend ausgestattet, die Kontrolleure besitzen selten
       genug Distanz zu den Betrieben, die sie überwachen sollen. Dass sie nicht
       in der Lage sind zu verhindern, dass Tiermehl an Wiederkäuer verfüttert
       wird oder ungeeignete Schlachtabfälle ins Futter gelangen, müssen sie nicht
       noch einmal beweisen. Das Fütterungsverbot von Schlachtabfällen war sicher
       eine Maßnahme, die verunsicherten Verbraucher davon zu überzeugen, dass ihr
       Fleisch sicher sei. Es war aber auch die notwendige und vernünftige
       Einsicht in die Unzulänglichkeit der Kontrollsysteme. Und an der hat sich
       nichts geändert. HEIKE HOLDINGHAUSEN
       
       11 Mar 2008
       
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 (DIR) Heike Holdinghausen
       
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