# taz.de -- Kein Besuchszwang für Väter: "Umgang hilft dem Kind"
       
       > Bundesverfassungsgericht und Justizministerin wollen nicht nur den
       > Besuchszwang verbieten - sondern auch Väter stützen, die ihre Kinder
       > nicht sehen dürfen.
       
 (IMG) Bild: Hat offenbar nicht jeder Bock drauf: Vater sein.
       
       FREIBURG taz Dass ein Vater verklagt wird, weil er sein Kind nicht sehen
       will, ist zwar kein Einzelfall, aber doch eine Ausnahme. Viel häufiger
       kommt es vor, dass ein geschiedener oder nichtehelicher Vater sein
       Umgangsrecht wahrnehmen will, die Mutter dies aber verhindert.
       
       Auch für solche Väter enthält das gestrige Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts wichtige Argumente. Für Elternteile, die nicht
       die tägliche Sorge für das Kind übernommen haben, stelle ein gelegentlicher
       Umgang die "wesentliche Grundlage" dar, ihr Elternrecht überhaupt ausüben
       zu können. Nur so könnten sie an der Entwicklung des Kindes teilhaben.
       
       Auch dem Kind komme es grundsätzlich zugute, wenn es sowohl mit Mutter als
       auch Vater Umgang haben könne. "In der Kommunikation mit seinen Eltern kann
       das Kind Zuneigung erfahren, von diesen lernen und Impulse wie Ratschläge
       erhalten, was ihm Orientierung gibt und ihm dazu verhilft, sich zu einer
       selbstständigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu entwickeln",
       erklärten gestern die Verfassungsrichter.
       
       Der Väteraufbruch für Kinder hat das Potenzial des Urteils erkannt: "Für
       umgangsberechtigte Elternteile, die ihre Umgangspflicht wahrnehmen wollen,
       bedeutet das Urteil eine nachdrückliche Stärkung", betonte Ulrich Müller
       vom Vorstand des Vereins, der vor allem Väter vertritt, die um ihr
       Umgangsrecht kämpfen.
       
       Unterstützung wird es bald auch durch den Gesetzgeber geben.
       Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat im Februar einen Gesetzentwurf
       vorgelegt, der die Verhängung von Ordnungsgeld erlaubt, wenn gerichtliche
       Umgangsentscheidungen missachtet werden. Lässt zum Beispiel eine Mutter das
       Kind absprachewidrig nicht über Ostern zum getrennt lebenden Vater gehen,
       dann könnte ein Gericht nach Ostern ein Ordnungsgeld von 200 Euro
       verhängen. Die bisher schon mögliche Verhängung von Zwangsgeld lief meist
       ins Leere, weil der Zwang sich auf ein noch mögliches Ziel richten muss -
       im Klartext: Nach Ostern konnte das Ostertreffen nicht mehr per Zwangsgeld
       erzwungen werden. Zypries verspricht sich von der neuen
       Sanktionsmöglichkeit, dass sich Mütter künftig eher an Absprachen halten.
       C. RATH
       
       2 Apr 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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