# taz.de -- Verbraucherinformationsgesetz in Kraft: Kein Rezept gegen Gammelfleisch
       
       > Ab sofort können sich Verbraucher genauer über ihre Nahrungsmittel
       > informieren. Theoretisch. Anwenderfreundlich ist das
       > Verbraucherinformationsgesetz nämlich nicht.
       
 (IMG) Bild: Der nächste Gammelfleischfall wird zeigen, ob das neue Gesetz Meilenstein oder Mogelpackung ist.
       
       Das Fleisch suppt in seiner Verpackung. Seine ehemals rote Farbe ist einem
       fahlen Braungrau gewichen, Kondenswasser hat sich an der Plastikfolie
       abgesetzt. Aus der Packung strömt ein süßlicher Geruch. Zum menschlichen
       Verzehr nicht mehr geeignet, würden Lebensmittelchemiker über das Stück
       Rindfleisch sagen.
       
       Gammelfleisch, Pestizide in Obst und Gemüse, Antibiotika im Käse: Gegen
       Ungesundes in Lebens- und Futtermitteln, Spielzeug, Textilien und Kosmetika
       ersann die Politik das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Das Ziel: dem
       mündigen Verbraucher, der selbst entscheidet, welche Pestizide sein Obst
       enthalten darf, näher zu kommen. Die Methode: dem Konsumenten den Zugang zu
       Informationen zu ermöglichen, die bislang bei Behörden unter Verschluss
       liegen. Ab sofort haben Verbraucher einen Rechtsanspruch darauf. Was nach
       Offenheit klingt, bedeutet in der Praxis in erster Linie Bürokratie: Um an
       die Informationen zu kommen, muss er einen Antrag stellen und dann auf die
       Antwort der Behörde warten.
       
       Die Idee zu mehr Verbraucherinformationen ist nicht ganz neu: Seit Ende
       2001 wurde an einem Gesetzesentwurf gebastelt. Dabei ist er an ziemlich
       allen Ecken gescheitert, an denen ein Gesetzesentwurf scheitern kann: Von
       den Grünen eingebracht, zunächst blockte der Koalitionspartner SPD, in
       einem neuen Anlauf der Bundesrat und schließlich verweigerte
       Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift.
       
       Nun ist es da und gleich als reformbedürftig kritisiert. Das
       Verbraucherinformationsgesetz ist eine Mogelpackung, sagt Manfred Redelfs,
       Leiter der Rechercheabteilung bei Greenpeace. Für den Verbraucher gebe es
       vor allem zwei Hindernisse: Kosten und Fristen. Stellt der Verbraucher
       einen Antrag, hat die Behörde einen Monat Zeit, zu reagieren. Unter
       Umständen verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Das Fleisch an der
       Theke ist dann längst verkauft, gegessen und alle Beweise ebenso. Stellt er
       trotzdem einen Antrag auf Auskunft, weiß er vorher nicht genau, welche
       Kosten auf ihn zukommen (siehe Kasten). Darüber hinaus ist die neue
       Regelung nicht auf alle Produkte anwendbar. Medikamente, Elektrogeräte oder
       auch Dienstleistungen fallen nicht unter das VIG. Denn der Gesetzestext
       spricht vom Lebens- und Futtermittelgesetz sowie vom Weingesetz. Und selbst
       wenn es so weit kommt, dass die Verbraucher informiert werden müssten, ist
       unklar, was genau sie eigentlich erfahren. Das kann der Name des
       Supermarktes sein, in dem die Ware verkauft wurde, oder der des
       Herstellers, obwohl für den Verbraucher eigentlich die Chargennummer des
       Kartons relevant wäre, kritisiert Martin Hofstetter, Landwirtschaftsexperte
       von Greenpeace.
       
       Ist ein Antrag gestellt und auch berechtigt, kann sich das Unternehmen
       trotzdem leicht seiner Informationspflicht entziehen: Ein Hinweis darauf,
       dass mit der Info ein Betriebsgeheimnis verraten würde, und das Unternehmen
       kann sich teilweise schützen. Dazu kommt: Ist Obst mit Pestiziden belastet,
       die aber unter dem Grenzwert liegen, muss der Verbraucher gar keine
       Auskunft bekommen. Wohlgemerkt: muss nicht. Denn natürlich ist es denkbar,
       dass eine Behörde für die Verbraucher in die Bresche springt und
       unaufgefordert Informationen über belastete Lebensmittel preisgibt.
       
       Es gibt zudem zu viele Stellen, an die sich die Verbraucher wenden können,
       kritisiert die auf Verbraucherrecht spezialisierte Rechtsanwältin Michéle
       John. Zuständig seien das Bundesinstitut für Risikobewertung, das Bundesamt
       für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, ebenso wie verschiedene
       Behörden auf Landes- und kommunaler Ebene. An wen sich der Verbraucher mit
       seinem Anliegen wenden müsse, sei nur mit aufwändiger Recherche
       herauszufinden.
       
       Dass es prinzipiell anders geht, zeigt ein Beispiel in Dänemark. Hier gibt
       es seit 2002 das Smiley-System. Wenn die Kontrolleure dicken Schimmelbelag
       auf den Gummidichtungen der Kühltruhen finden oder Lebensmittel mit
       abgelaufenem Haltbarkeitsdatum, dann müssen sich diese Geschäfte und
       Restaurants mit einem traurigen Smiley an Eingangstür oder Schaufenster
       schmücken. Das System ist ein Erfolg: Zwei von drei Dänen würden laut einer
       aktuellen Umfrage in einem Restaurant mit einem traurigen Smiley keinen
       Bissen essen.
       
       Bei den Betrieben gaben acht von zehn an, dass das Bewertungssystem sie
       veranlasst hat, mehr auf Hygiene und Lebensmittelkontrolle zu achten und
       ihr Personal besser zu informieren. Ab dem 1. Mai gibt es aber auch hier
       eine Neuerung: War die Bewertung bis jetzt auf einer speziellen Website zu
       finden, müssen die Unternehmen sie nun auf ihrer Homepage veröffentlichen.
       
       Auch das ist bei dem deutschen Gesetz anders: Eine aktive
       Informationspflicht seitens der Behörden gibt es nicht; nicht einmal bei
       einer Falschkennzeichnung, die immerhin eine Ordnungswidrigkeit ist,
       erklärt Rechtsanwältin Michéle John. Ohne Antrag vermutlich keine Auskunft.
       Das deutsche Gesetz schütze eher die Interessen der Lebensmittelindustrie
       als die Interessen der Verbraucher, so Johns Fazit.
       Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) sagt: "Dieses Gesetz ist ein
       Meilenstein." Wer Recht behält, könnte sich beim nächsten
       Gammelfleisch-Skandal zeigen.
       
       2 May 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) S. Bergt
       
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