# taz.de -- Rechtsanwälte stöhnen über 1. Mai: Wasserschutzpolizisten werden Knastwächter
       
       > Anwälte hatten rund um den 1. Mai Probleme, Festgenommenen Rechtsbeistand
       > zu leisten. Ein Grund: Bedienstete befanden sich im Streik.
       
 (IMG) Bild: Nicht immer zimprlich: Polizisten am Abend des 1. Mai auf der Skalitzer Straße in Berlin-Kreuzberg
       
       Der Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst hatte offensichtlich konkrete
       Auswirkungen auf den Polizeieinsatz rund um den 1. Mai. Polizisten der
       Gefangenensammelstelle (Gesa) in der Kruppstraße verweigerten in der Nacht
       zum 2. Mai den Angehörigen sowie den Anwälten von mindestens zehn
       Inhaftierten den Zutritt. Das behauptet der Republikanische Anwaltsverein
       (RAV) gegenüber der taz.
       
       "Diese Gefangenensammelstellen sehen Gespräche mit Festgenommenen nicht
       vor", sei den Anwälten vor der Gesa mitgeteilt worden. Das berichtet
       RAV-Anwalt Dietmar Sasse, der mehreren Inhaftierten Rechtsbeistand leisten
       wollte. Die Mutter eines betroffenen Insassen, der zunächst ebenfalls der
       Einlass verwehrt wurde, vermutet: Die notverpflichteten Beamten waren
       überfordert.
       
       Nach den im Vergleich zu den vergangenen Jahren geringen Ausschreitungen
       hatte die Polizei rund um den diesjährigen 1. Mai mindestens 138 Personen
       zeitweise in Gewahrsam genommen. Sie werden in der Regel von nicht
       verbeamteten Bediensteten betreut. Seit vergangener Woche befindet sich
       dieses Personal jedoch im Streik. Für ihre Arbeit wurden Polizeibeamte
       verpflichtet. "Da waren auf einmal ganz andere Bedienstete", berichtet
       Rechtsanwalt Philipp Stucke. Er identifizierte Wasserschutzpolizisten. Der
       Zutritt zur Gesa sei sonst nie ein Problem gewesen, so Stucke. Sein Kollege
       Sasse spricht von einem "Skandal, der justizpolitisch weiterverfolgt werden
       müsse".
       
       Die Polizei bestreitet, dass Anwälten der Kontakt mit ihren Mandanten
       verweigert wurde. Auch eine Weisungsregelung, die einen Kontakt zwischen
       Anwalt und Mandant behindert, habe es nicht gegeben. Michael Grunwald,
       Sprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigte hingegen die Vorwürfe. Er kann
       in dem Vorgehen aber nichts Rechtswidriges erkennen: Mandantengespräche
       seien in der Gesa nicht vorgesehen, weil sie als Sicherheitsbereich gelte.
       Anspruch auf Rechtsbeistand hätten die Betroffenen erst, sobald sie zur
       Polizeizentrale am Tempelhofer Damm gebracht werden. Verdächtige könnten
       ohne Rechtsbeistand bis zum Ende des nächsten Tages in der Gesa
       festgehalten werden. Daran hätten sich die Beamten gehalten.
       
       Rechtsanwalt Sasse allerdings beruft sich auf die Strafprozessordnung.
       Darin heißt es: "Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens
       eines Verteidigers bedienen." Auch das Allgemeine Sicherheits- und
       Ordnungsgesetz des Landes Berlin (Asog) sieht vor, dass bei
       Ingewahrsamnahme "die Polizei unverzüglich eine richterliche Entscheidung
       über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung herbeizuführen"
       hat.
       
       Warum es nicht genug Beamte, Richter oder Staatsanwälte gab, die den
       Rechtsschutz der Gefangenen gewährleisten konnten, ist auch Benedikt Lux,
       innenpolitischem Experten der Grünen im Abgeordnetenhaus, unerklärlich. An
       dem Tag habe es genug Polizisten auf der Straße gegeben.
       
       5 May 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Felix Lee
       
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