# taz.de -- Datenschützer zieht vors Verfassungsgericht: Klage gegen Passfotoregister
       
       > Ein Datenschützer klagt gegen die Speicherung von Passbildern in
       > Registern. "Wer auf Demos identifiziert werden kann, passt sein Verhalten
       > an", glaubt er.
       
 (IMG) Bild: Na... passt das Passbild in die Gesichtsnormschablone?
       
       FREIBURG taz Der Datenschützer und Jurist Patrick Breyer wehrt sich gegen
       die "verdachtlose Katalogisierung" von 28 Millionen Bundesbürgern. Mit
       seiner Klage, die am Donnerstag beim Bundesverfassungsgericht einging,
       kritisiert er, dass von jedem Inhaber eines Reisepasses in der lokalen
       Passbehörde ein Passbild gespeichert ist. Breyer sieht dadurch das
       Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
       
       Passregister gibt es schon seit dem Kaiserreich. Gesetzlich geregelt sind
       sie seit den 1980er-Jahren. Sie enthalten alle Daten, die auch im Reisepass
       stehen, sowie ein Doppel des Passbildes. Daneben existiert auch ein
       Personalausweisregister. Für die Polizei sind diese Fotosammlungen
       praktisch: Wenn ein Fahrzeug "geblitzt" wurde, kann sie durch einen
       Abgleich mit dem Passregister überprüfen, ob der Halter am Steuer saß. Wenn
       eine Person vermisst ist, dann kann das Foto aus dem Passregister genutzt
       werden.
       
       Breyer wertet das öffentliche Interesse an solchen Fotosammlungen als
       gering. Statt von allen 28 Millionen Passbesitzern Fotos auf Vorrat zu
       speichern, solle die Polizei Verdächtige lieber zu Hause zur
       Gesichtskontrolle aufsuchen oder sie auf die Wache vorladen. Bei der
       Aufklärung von Verkehrsverstößen gehe es weniger um Sicherheit als um
       Staatseinnahmen.
       
       Dagegen wiege die Gefahr für die Grundrechte schwerer, so Breyer. "Wer
       damit rechnen muss, dass er auf öffentlichen Straßen oder auf
       Demonstrationen aufgrund seines Lichtbilds identifiziert werden kann, wird
       sein Verhalten entsprechend anpassen." Breyer rechnet mit zunehmender
       Nutzung der Fotos in der Zukunft.
       
       Da es die Passregister schon seit Jahrzehnten gibt, ist eigentlich die
       Frist für eine Verfassungsklage abgelaufen. Breyer hält seine Klage dennoch
       für zulässig, weil seit November 2007 in Eilfällen ein automatisierter
       Abruf aus dem Passregister möglich ist. Dies habe die "Geschäftsgrundlage"
       für die Speicherung der Passbilder verändert.
       
       Digitalisierte Fingerabdrücke sind übrigens nur im Chip des neuen
       Reisepasses gespeichert und nicht im Passregister. Gegen die Pflicht zur
       Abgabe von Fingerabdrücken klagte bereits im Januar die Schriftstellerin
       Juli Zeh.
       
       16 May 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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