# taz.de -- Chaos Computer Club über Google: "Datenspeicherwahn überdenken"
> Google muss riesige Mengen an Nutzerdaten des Videoportals YouTube
> herausrücken. So viele Informationen hätten nie gesammelt werden dürfen,
> urteilt Frank Rieger vom Chaos Computer Club.
(IMG) Bild: Lustig, bunt und datenhungrig: Google.
taz.de: Herr Rieger, amerikanische Richter haben die Google-Tochter YouTube
verurteilt, große Mengen an Nutzerdaten herauszugeben. Und zwar an den
Medienkonzern Viacom, der durch YouTube seine Urheberrechte verletzt sieht.
Die Daten sollen auch umfassen, wer welche Videos wann betrachtet hat. Sind
Daten deutscher User darunter?
Frank Rieger: Es steht zu erwarten, dass auch deutsche Nutzer betroffen
sein werden. Die Datenspeicherung bei amerikanischen Unternehmen ist in der
Regel nicht nach Regionen getrennt. Viele Nutzer aus Deutschland verwenden
auch youtube.com, insofern ist davon auszugehen, dass auch ihre Daten
betroffen sind.
Wie hat man sich die Übergabe vorzustellen? Werden Viacom nun
Terabyte-große Festplatten übergeben? Kann sich Google noch wehren?
Die Übergabe solcher Datenmengen ist technisch kein echtes Problem mehr.
Die Speicherkosten sind heutzutage so gering, dass man die Platten für 12
Terabyte Logdateien auch im Computerladen kaufen kann. Ich erwarte, dass
Google sich mit Zähnen und Klauen dagegen wehren wird, die Daten
tatsächlich herausrücken zu müssen. Die Forderung nach den Daten aller
Benutzer, die sich Videos angesehen haben, ist ja selbst bei wohlwollender
Betrachtung des Anliegens von Viacom vollständig überzogen.
Vielleicht nimmt Google die Gelegenheit wahr, ihren Datenspeicherwahn zu
überdenken. Wenn Daten einmal irgendwo gespeichert sind, werden sie auch
missbraucht - so wie es in diesem Falle durch Viacom droht.
Können User etwas dagegen tun, dass ihre Daten in die Hände des
Medienkonzerns gelangen? Und sind rechtliche Probleme zu erwarten?
Internet-Nutzer können immer Anonymisierungsdienste verwenden, wie
beispielsweise [1][Tor], um geschützt vor Datenspeicherung im Netz zu
unterwegs zu sein. Ob es für deutsche Nutzer rechtlichen Ärger gibt, ist
noch nicht abzusehen. Nach geltender Rechtsprechung bezweifele ich
allerdings, dass Anfragen nach der Identität eines Benutzers anhand einer
IP-Adresse rechtmässig wären, solange es nur um das bloße Ansehen von
Videos geht. Eine straf- und zivilrechtliche Relevanz entsteht ja erst bei
der Verbreitung, zum Beispiel beim Hochladen oder Verkaufen.
Google speichert Nutzerdaten inklusive Suchanfragen 18 Monate lang. Der
Internet-Konzern gibt das als großes Plus beim Datenschutz aus - andere
speicherten unbegrenzt, heißt es. Wofür braucht eine Suchmaschine so viele
Informationen?
Wie der aktuelle Fall zeigt, ist es lächerlich, dass Google bei so langer
Speicherung noch von "Datenschutz" zu redet. Auch wenn andere Firmen noch
schlimmer agieren, ist es angesichts der zentralen Rolle von Google in der
Internetwelt nicht hinnehmbar, dass so detailierte Daten so lange
gespeichert werden. Ein technisches Erfordernis dafür gibt es schlicht
nicht - die Speicherung erfolgt einzig zum Zwecke der Profitmaximierung.
Die Datengier von Internet-Unternehmen ist derzeit weitgehend unreguliert,
der derzeitige deutsche Datenschutz kann da schon strukturell wenig
bewegen. Hier bedarf es einer weitreichenden Reform, bei der die
betroffenen Nutzer substantielle Rechte wie Schadensersatzansprüche
erhalten. Der Chaos Computer Club hat dazu eine Liste von Forderungen
aufgestellt, die wir in die derzeitige Diskussion um die Modernisierung des
Datenschutzes einbringen.
Google sagt selbst, dass man ja keine "persönlich identifizierbaren Daten"
besitze, sondern nur IP-Adressen der Nutzerrechner. Aber sind nicht genau
das persönlich identifizierbare Daten?
Nach dem Buchstaben des Gesetzes hat Google sogar recht. Eine IP-Adresse
ist im Regelfall nur über eine Anfrage an den Internetprovider einem
Benutzer zuzuordnen, der diese Daten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung
für 6 Monate aufheben muss. Das ist jedoch irrelevant, da das derzeitige
Gesetz nicht für eine Zeit gemacht wurde, in der die Profil-Erstellung
anhand von Suchanfragen, Einkaufsverhalten, Inhaltsabrufen und
E-Mail-Auswertungen so genau und präzise wird, dass die negativen Folgen
für den Einzelnen eintreten können, auch ohne seine Adresse oder sein
Geburtsdatum zu kennen.
Das Bundesverfassungsgericht hat das zum Glück erkannt und in seinem Urteil
zur Online-Durchsuchung festgehalten, dass solche Persönlichkeitsprofile
hochproblematisch und schützenswert sind.
Bislang blieb trotz der riesigen anfallenden Informationsmengen der große
Google-Datenschutzgau aus. Ist dieser in den nächsten Jahren zu befürchten?
Ja. Schon alleine deshalb, weil andere Unternehmen, wie sich am Viacom-Fall
zeigt, nach diesen Daten gieren. Die vielen Datenlecks der letzten Monate
verzeichnen ohnehin eine stark steigende Tendenz, praktisch jede Woche gibt
es neue Schlagzeilen.
In den USA und anderswo wird von Nutzergruppen gefordert, gegenüber Google
und anderen Internet-Konzernen nur noch anonymisiert aufzutreten. Ist das
eine Lösung? Funktioniert das überhaupt?
Den Browser so einzustellen, dass er keine Cookies von Google annimmt oder
diese Datenkrümel regelmäßig zu löschen, ist ein sinnvoller erster Schritt.
Google Mail und ähnliches zu verwenden, halte ich für eine schlechte Idee,
da die Firma offensichtlich keine Hemmungen kennt, Daten ihrer Nutzer zu
speichern und auszuwerten.
Es ist ohnehin empfehlenswert, im Internet seinen realen Namen nur wenn
unbedingt nötig zu verwenden, ansonsten tun es auch wechselnde
Phantasie-Identitäten und erfundene Daten. Ich praktiziere das täglich und
mit großem Spaß, die Nebenwirkungen sind gering und der Nutzen ist hoch.
Ansonsten sollte man wie schon erwähnt auf Anonymisierungsdienste
ausweichen und sich genau überlegen, wem man seine Daten für welchen Zweck
gibt. Wechselnde Suchmaschinen zu verwenden ist eine weitere Methode, um zu
große Datenkonzentrationen in einer Hand zu verhindern.
4 Jul 2008
## LINKS
(DIR) [1] http://www.torproject.org/
## AUTOREN
(DIR) Ben Schwan
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Überwachung
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Gericht beschließt im Urheberrechtsstreit: Youtube muss Nutzerdaten rausrücken
Der Medienkonzern Viacom hat im Zuge einer Milliardenklage gegen Google
einen Sieg errungen: Der Suchmaschinenbetreiber muss alle Nutzerdaten zu
Youtube-Videos aushändigen.