# taz.de -- Gericht beschließt im Urheberrechtsstreit: Youtube muss Nutzerdaten rausrücken
       
       > Der Medienkonzern Viacom hat im Zuge einer Milliardenklage gegen Google
       > einen Sieg errungen: Der Suchmaschinenbetreiber muss alle Nutzerdaten zu
       > Youtube-Videos aushändigen.
       
 (IMG) Bild: Selbstgedrehtes oder urheberrechtlich Geschütztes, was mag der Youtube-Nutzer lieber? Viacom wirds jetzt rausfinden.
       
       Google wurde per Gerichtsbeschluss aus New York dazu verpflichtet, dem
       US-Medienkonzern Viacom, zu dem auch MTV und VH1 gehören, sowohl
       Benutzernamen als auch alle aufbewahrten IP-Adressen der Youtube-User
       herauszugeben. Dazu gehört die gesamte Logdatenbank, die auch die
       IP-Adresse des Rechners enthält, mit der die Nutzer die Videos ansahen,
       sowie login-Namen und Zeiten. Angesichts dieser Entscheidung sind
       amerikanische Bürgerrechtler wie die Datenschutzorganisation Electronic
       Frontier Foundation empört und kritisierten den Richterspruch als
       "Rückschritt" und Datenschutzverletzung.
       
       Viacom hatte die Herausgabe der Daten im Urheberrechtsstreit mit dem
       Youtube-Inhaber Google eingefordert, um zu beweisen, dass urheberrechtlich
       geschütztes Material auf der Videoplattform sehr viel häufiger genutzt
       würde, als nutzergeniertes. Google versuchte sich zunächst der Herausgabe
       der Daten aus Gründen der Privatsphäre zu widersetzen. Dieser Einspruch
       wurde vom zuständigen Richter allerdings als "spekulativ" abgetan, das
       Unternehmen habe keinen vernünftigen Grund angegeben, der ihn von der
       Offenbarung der umfangreichen Informationssammlung in einem
       zivilrechtlichen Verfahren abhalte.
       
       Google wiederum hatte in dem seit März 2007 andauerndem Verfahren, in dem
       Viacom eine Milliardenentschädigungen von Google fordert, da bei Youtube
       urheberrechtlich geschützte Videos laufen, argumentiert, dass Youtube auf
       Anfrage das fragliche Material ja sofort entferne.
       
       Das Gericht allerdings verwendete außerdem noch Googles eigene
       Argumentation zur Speicherung von Suchanfragen, eine IP-Adresse ohne
       Zusatzinformation gehöre nicht in die Kategorie personenbezogener Daten,
       nun gegen das Unternehmen selbst. Ferner hätte Google, so der Richter, doch
       selbst erklärt, als Login-Name würden die User doch anonyme Pseudomyme
       benutzen - Pech für den jetzt, der das nicht tut.
       
       Insgesamt kann Viacom jetzt auf eine Datenmenge von 12 Terrabyte zugreifen
       und herausfinden, was die Leute lieber ansehen: Urheberrechtlich
       Geschütztes, oder Selbstgedrehtes. Wie sich der Richterspruch auf Europa
       auswirkt, ist noch nicht geklärt.
       
       Einen kleinen Sieg konnte Youtube dann aber auch noch erringen: Das Gericht
       wies einen Viacom-Antrag ab, worin das Unternehmen die Offenlegung des
       Quellcodes für die Videosuche auf YouTube gefordert hatte. Auch die für
       Werbezwecke aufgebaute Datensammlung desd Suchmaschinenbetreibers darf
       Geschäftsgeheimnis bleiben.
       
       3 Jul 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Julia Niemann
       
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