# taz.de -- Klage gegen Nachtflüge in Leipzig gescheitert: Fluglärm des Nachts weiterhin legal
> Anwohner des Leipziger Flughafens scheitern mit einer Klage vor dem
> Bundesverwaltungsgericht: Frachtfirmen und US-Armee dürfen nachts
> fliegen.
(IMG) Bild: Post und US-Armee dürfen nachts in Leipzig weiter Krach machen
FREIBURG taz Auf dem Leipziger Flughafen wird es weiter viele Nachtflüge
geben. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) lehnte am Donnerstag
eine Klage von Anwohnern ab. Die Post-Tochter DHL freute sich. Sie hat im
Frühjahr ihr "Frachtdrehkreuz" nach Leipzig verlegt, unter anderem wegen
der liberalen Nachtflugmöglichkeiten.
Eine erste Klage der Anwohner gegen den Ausbau des Leipziger Flughafens war
Ende 2006 noch erfolgreich gewesen. Damals kassierte das BVerwG die
Erlaubnis zu 24-Stunden-Flugbetrieb wegen des unzureichenden Lärmschutzes
in der Nacht. Daraufhin verbot das Regierungspräsidum den
Passagiermaschinen Starts zwischen 23.30 und 5.30 Uhr. Beschränkungen für
Frachtflieger und Militärmaschinen gab es keine.
Den Anwohnern genügte das nicht, sie klagten erneut. Doch mit ihrer Kritik
hatten sie am Donnerstag durchweg keinen Erfolg. So wurde ihr Wunsch
abgelehnt, den Flugstopp für Passagierflugzeuge auf 22 bis 6 Uhr
auszuweiten. Nach Ansicht der Richter haben in den "Nachtrandzeiten" aber
die Interessen der Fluggesellschaften Vorrang.
Beim Frachtverkehr hatten die Anwohner gefordert, nachts nur den Transport
von Expressfracht zuzulassen. Schon 2006 hatte das BVerwG hier den
"Nachtsprung" zwischen Mitternacht und 5 Uhr erlaubt. Gestern erweiterten
die Richter das Nachtsprung-Privileg auf allgemeine Luftfracht, solange das
Expressgut in der Summe den Schwerpunkt der Ladung bildet. Im Prozess hatte
sich nämlich herausgestellt, dass Express- und sonstige Fracht bei DHL mit
den gleichen Maschinen transportiert werden und eine Trennung aufwändig
wäre.
Auch US-Zivilflugzeuge, die im Auftrag des Pentagons US-Soldaten für den
Irak-Einsatz nach Kuwait fliegen, können weiterhin nachts in Leipzig
zwischenlanden und auftanken. Die Anwohner hatten argumentiert, der
Irakkrieg sei völkerrechtswidrig. Das ließen die BVerwG-Richter aber nicht
gelten. Über völkerrechtliche Fragen habe nicht das örtliche
Regierungspräsidium bei der Genehmigung von Nachtflügen zu entscheiden.
Das Land Sachsen hatte DHL mit dem Versprechen von Brüssel nach Leipzig
gelockt, dass das Land 500 Millionen Euro zahlt, falls Nachtflüge verboten
werden. Erst am Mittwoch hatte die EU-Kommission diese Bürgschaft für
unzulässig erklärt. Nachdem das BVerwG die DHL-Nachtflüge nun aber
akzeptierte, kommt es auf die Bürgschaft nicht mehr an. CHRISTIAN RATH
25 Jul 2008
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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