# taz.de -- Bürgerrechtler misstrauisch: Musterklage gegen Steuer-ID
       
       > Derzeit erhalten alle Deutschen von der Steuerverwaltung eine Nummer, die
       > lebenslang gilt. Bürgerrechtler klagen dagegen. Sie befürchten ein
       > heimliches Personenkennzeichen.
       
 (IMG) Bild: Die elfstellige Nummer soll den Bürger vom Säuglings- bis zum Greisenalter begleiten.
       
       FREIBURG taz Seit Anfang August wird jedem Bürger eine
       Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) zugeteilt. "Damit wird unter der
       Hand ein unzulässiges Personenkennzeichen eingeführt", kritisiert die
       Humanistische Union (HU). Die Bürgerrechtler haben inzwischen eine
       Musterklage eingereicht.
       
       Bis zum Jahresende soll jeder Bürger, vom Baby bis zum Greis, eine
       elfstellige Steuer-ID erhalten. Anders als bisherige Steuernummern wird sie
       ihn sein Leben lang begleiten. Durch die bundesweit eindeutige Steuer-ID
       sollen die Finanzämter effizienter gegen Steuerhinterziehung und
       Schwarzarbeit vorgehen können. Zudem soll bald eine "elektronische
       Lohnsteuerkarte" die alten Kartonformulare ersetzen.
       
       Die HU akzeptiert zwar, dass eine effiziente Steuerverwaltung ein
       einheitliches und dauerhaftes Ordnungsmerkmal braucht, sie fürchtet aber,
       dass die Steuer-ID bald auch in vielen anderen Bereichen eingesetzt wird.
       "Mithilfe eines solchen Personenkennzeichens können dann alle bei Behörden
       gespeicherten Daten über eine Person zusammengeführt werden", warnt
       HU-Geschäftsführer Sven Lüders. Eine solche "Erstellung von
       Persönlichkeitsprofilen" hat das Bundesverfassungsgericht im
       Volkszählungsurteil von 1983 ausdrücklich verboten. Die Bundesregierung
       bestreitet jedoch derartige Pläne. Die Steuer-ID diene nur dem Austausch
       mit und zwischen den Finanzbehörden.
       
       Die HU weist darauf hin, dass gesetzlich ausdrücklich eine Ausweitung der
       strengen Zweckbindung ermöglicht wurde. So dürfen neben den Finanzämtern
       auch "andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen" die Steuer-ID
       nutzen, wenn dies "eine Rechtsvorschrift erlaubt oder anordnet". Diese
       Öffnungsklausel in Paragraf 139 b der Abgabenordnung sei zu unbestimmt und
       unverhältnismäßig und mache die Vergabe der Steuer-ID verfassungswidrig, so
       die HU.
       
       Eine direkte Verfassungsbeschwerde gegen die Steuer-ID ist nicht mehr
       möglich. Deren gesetzliche Einführung - 2003 unter Rot-Grün - liegt bereits
       zu lange zurück. Die HU muss nun den Weg durch die Instanzen nehmen. Ein
       Aktivist aus Niedersachsen hat gegen die Zuteilung seiner Steuer-ID Klage
       beim Finanzgericht Köln eingereicht, das in dieser Frage für ganz
       Deutschland zuständig ist. Die Richter sollen feststellen, dass die
       Steuer-ID derzeit verfassungswidrig ist. Die Kläger hoffen, dass ein
       Gericht die Frage alsbald beim Bundesverfassungsgericht vorlegt. Sonst
       müsste gegen das letztinstanzliche Urteil des Bundesfinanzhofs eine
       Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Ob die Steuer-ID zulässig ist,
       wird Karlsruhe wohl also erst in einigen Jahren entscheiden.
       
       25 Aug 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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