# taz.de -- EU-Mission gegen Seeräuber: Bundeswehr darf Piraten jagen
       
       > Die Bundesregierung hebelt die Beschränkungen des Grundgesetzes für die
       > Bundesmarine aus. Im September soll die EU-Aktion beschlossen werden, im
       > Dezember könnte es losgehen.
       
 (IMG) Bild: Die Fregatte "Emden" wurde im April dieses Jahres gleich zweimal innerhalb eines Tages von Piraten überfallen.
       
       FREIBURG taz Nach langem Brüten hat die Bundesregierung einen Kniff
       gefunden, wie sie die Bundesmarine gegen Piraten vor Somalia einsetzen
       kann, ohne das Grundgesetz zu ändern: Deutsche Kriegsschiffe sollen im
       Rahmen einer EU-Mission teilnehmen. Schon Mitte September könnte die Aktion
       auf EU-Ebene beschlossen werden, operativer Start wäre im Dezember, so das
       Verteidigungsministerium.
       
       Völkerrechtlich sind solche Einsätze der Marine kein Problem. Das
       Seerechtsübereinkommen von 1982 erlaubt es, Piratenschiffe anzuhalten, zu
       beschlagnahmen, Piraten festzunehmen und vor Gericht zu stellen. Eine
       konkrete Gefahrensituation ist nicht erforderlich. Einzige Einschränkung:
       Das Abkommen gilt nur auf Hoher See, also außerhalb der 12-Meilen-Zone
       Somalias.
       
       Anfang Juni 2008 beschloss der UN-Sicherheitsrat mit der Resolution 1816,
       dass die gleichen Rechte auch innerhalb der 12-Meilen-Zone Somalias
       wahrgenommen werden können. Die überforderte somalische Regierung war mit
       dieser Resolution einverstanden.
       
       Das Problem für die Bundeswehr liegt im deutschen Verfassungsrecht. Das
       Grundgesetz erlaubt Einsätze der Bundeswehr nur zur Verteidigung und nur,
       soweit es die Verfassung ausdrücklich erlaubt.
       
       Nach der Ordnung des Grundgesetzes gilt jedoch der Kampf gegen Piraten als
       Polizeiaufgabe, dafür ist die Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz)
       zuständig. Die Bundespolizei hat zwar hochseetaugliche Patrouillenboote,
       aber nicht vor Somalia. Dagegen ist die Bundeswehr im Rahmen der
       US-geführten Anti-Terror-Mission "Operation Enduring Freedom" schon seit
       Jahren immer wieder mit einzelnen Schiffen in dieser Region vertreten.
       
       Bisher darf die Marine Nothilfe bei Piratenangriffen leisten. Die
       Verfolgung von Piraten nach erfolgtem Angriff gilt jedoch nicht als
       Nothilfe - selbst dann nicht, wenn ein Boot gekapert und die Besatzung
       entführt wurde. Als die Piraten-Diskussion Anfang des Jahres aufkam,
       diskutierte man in Deutschland zunächst über eine Grundgesetzänderung.
       CDU/CSU und SPD sind in Wehrfragen derzeit jedoch nicht einigungsfähig,
       weil Innenminister Schäuble (CDU) die Bundeswehr zugleich auch für den
       Objektschutz im Inland und zum Abschuss von besetzten Passagierjets in
       einem Quasiverteidigungsfall einsetzen will. Beides lehnt die SPD ab.
       
       Als Lösung gilt jetzt, dass die Bundeswehr im Rahmen einer EU-Mission tätig
       werden soll. Solche Einsätze im Rahmen eines "Systems gegenseitiger
       kollektiver Sicherheit" erlaubt das Grundgesetz in Artikel 24. Auf diese
       Vorschrift stützen sich seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
       1994 alle Auslandseinsätze der Bundeswehr. Der Bundestag muss der
       Beteiligung an einer EU-Anti-Piraten-Aktion allerdings noch zustimmen.
       CHRISTIAN RATH
       
       27 Aug 2008
       
       ## AUTOREN
       
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