# taz.de -- Kommentar Bundeswehr für Poilzeiaufgaben: Ein Schiff als Weltpolizei
> Vieles spricht für einen pragmatischen Umgang mit den
> Bundeswehreinsätzen. Wichtig ist, dass die Bundeswehr eine
> Parlamentsarmee bleibt.
Es wirkt ein bisschen größenwahnsinnig. Seit Monaten diskutieren deutsche
Wehrexperten, ob und wie die deutsche Marine zur Piratenjagd vor Somalia
eingesetzt werden soll. Immer neue Entführungsaktionen von deutschen
Frachtschiffen und Seglern befeuern die Debatte. Derzeit ist die Marine der
Bundeswehr im Rahmen der Antiterroraktion mit nur einem Aufklärungsflugzeug
vor Ort. Ab September soll wieder ein Kriegsschiff ans Horn von Afrika
verlegt werden.
Doch wer glaubt schon, dass dieses Schiff an der über 3.000 Kilometer
langen Küste von Somalia etwas ausrichten kann? Von den Kriegsschiffen der
USA, Frankreichs oder Kanadas, die bereits gegen Piraten eingesetzt werden
dürfen, sind keine Wundertaten bekannt. Im Gegenteil: Die Aktivität der
Piraten nahm in den letzten Monaten sogar zu.
Es scheint also doch eher um eine innenpolitische Debatte zu gehen. Soll
die Bundeswehr stets, wenn es gerade praktisch erscheint, neue Aufgaben
bekommen? Oder halten wir an einer aus historischen Gründen beschränkten
Truppe fest?
Für den pragmatischen Umgang mit der Bundeswehr spricht, dass jede
Begrenzung mittlerweile künstlich wirkt. Deutsche Soldaten sind schon seit
Anfang der 90er-Jahre an zahlreichen Krisenherden der Welt aktiv gewesen.
Und natürlich haben sie dabei auch Polizeiaufgaben wahrgenommen, wie etwa
derzeit im Kosovo. Auch der Antiterroreinsatz vor der somalischen Küste,
bei dem vor allem Schiffe durchsucht und begleitet werden, ist letztlich
eine Art Polizeitätigkeit.
Entscheidend ist, dass die Bundeswehr ein Parlamentsheer bleibt und das
Völkerrecht einhält. Das heißt: Letztlich muss der Bundestag nach
öffentlicher Debatte entscheiden, welche Aufgaben deutsche Soldaten am Horn
von Afrika übernehmen. Völkerrechtlich ist der Einsatz gegen Piraten dabei
unproblematisch.
Die Einbindung in internationale Aktionen der UNO, der Nato oder der EU
hebelt zwar Beschränkungen des Grundgesetzes aus, stellt aber zugleich auch
sicher, dass Deutschland keine machtpolitischen Alleingänge betreibt.
26 Aug 2008
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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