# taz.de -- Kommentar Bundeswehr für Poilzeiaufgaben: Ein Schiff als Weltpolizei
       
       > Vieles spricht für einen pragmatischen Umgang mit den
       > Bundeswehreinsätzen. Wichtig ist, dass die Bundeswehr eine
       > Parlamentsarmee bleibt.
       
       Es wirkt ein bisschen größenwahnsinnig. Seit Monaten diskutieren deutsche
       Wehrexperten, ob und wie die deutsche Marine zur Piratenjagd vor Somalia
       eingesetzt werden soll. Immer neue Entführungsaktionen von deutschen
       Frachtschiffen und Seglern befeuern die Debatte. Derzeit ist die Marine der
       Bundeswehr im Rahmen der Antiterroraktion mit nur einem Aufklärungsflugzeug
       vor Ort. Ab September soll wieder ein Kriegsschiff ans Horn von Afrika
       verlegt werden.
       
       Doch wer glaubt schon, dass dieses Schiff an der über 3.000 Kilometer
       langen Küste von Somalia etwas ausrichten kann? Von den Kriegsschiffen der
       USA, Frankreichs oder Kanadas, die bereits gegen Piraten eingesetzt werden
       dürfen, sind keine Wundertaten bekannt. Im Gegenteil: Die Aktivität der
       Piraten nahm in den letzten Monaten sogar zu.
       
       Es scheint also doch eher um eine innenpolitische Debatte zu gehen. Soll
       die Bundeswehr stets, wenn es gerade praktisch erscheint, neue Aufgaben
       bekommen? Oder halten wir an einer aus historischen Gründen beschränkten
       Truppe fest?
       
       Für den pragmatischen Umgang mit der Bundeswehr spricht, dass jede
       Begrenzung mittlerweile künstlich wirkt. Deutsche Soldaten sind schon seit
       Anfang der 90er-Jahre an zahlreichen Krisenherden der Welt aktiv gewesen.
       Und natürlich haben sie dabei auch Polizeiaufgaben wahrgenommen, wie etwa
       derzeit im Kosovo. Auch der Antiterroreinsatz vor der somalischen Küste,
       bei dem vor allem Schiffe durchsucht und begleitet werden, ist letztlich
       eine Art Polizeitätigkeit.
       
       Entscheidend ist, dass die Bundeswehr ein Parlamentsheer bleibt und das
       Völkerrecht einhält. Das heißt: Letztlich muss der Bundestag nach
       öffentlicher Debatte entscheiden, welche Aufgaben deutsche Soldaten am Horn
       von Afrika übernehmen. Völkerrechtlich ist der Einsatz gegen Piraten dabei
       unproblematisch.
       
       Die Einbindung in internationale Aktionen der UNO, der Nato oder der EU
       hebelt zwar Beschränkungen des Grundgesetzes aus, stellt aber zugleich auch
       sicher, dass Deutschland keine machtpolitischen Alleingänge betreibt.
       
       26 Aug 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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