# taz.de -- Laxer Umgang mit Öko-Vorgaben: Senat schreibt die Umwelt ab
       
       > Seit einem halben Jahr muss der Senat beim Einkauf von Produkten und
       > Dienstleistungen auch ökologische Kriterien berücksichtigen - so hat es
       > das Abgeordnetenhaus beschlossen. Doch der Senat hält sich bei seinen
       > Ausschreibungen nicht dran
       
 (IMG) Bild: Schaltet den klaren Blick auf ökologische Kriterien trotz aller Vorgaben manchmal aus: der Berliner Senat im Roten Rathaus
       
       Es war eine ungewöhnlich breite Mehrheit im Abgeordnetenhaus: SPD, Linke,
       CDU und Grüne beschlossen am 14. Februar 2008, dass der Senat künftig bei
       seinen Einkäufen nicht nur nach dem Preis fragen soll - sondern auch nach
       den Auswirkungen auf die Umwelt. Bei europaweiten Ausschreibungen müssen
       ökologische Anforderungen ab Juni 2008 "zu einem Drittel als
       zuschlagsentscheidende Kriterien genannt werden", so der Beschluss.
       
       Die taz hat überprüft, wie der Senat diesen Beschluss umsetzt. Seit Juni
       gab es 109 Ausschreibungen der Senatsverwaltungen, die [1][die Europäische
       Union auf ihrer Webseite veröffentlicht hat]. Doch nur bei fünf von ihnen
       ist angegeben, dass ökologische Kriterien berücksichtigt werden. Und wenn
       diese berücksichtigt werden, dann nur zu 5 bis 20 Prozent - und nie zu 33,3
       Prozent, wie vom Abgeordnetenhaus beschlossen (siehe Übersicht in der links
       im Kasten verlinkten XLS-Datei).
       
       Ein Beispiel: Am 30. Dezember veröffentlichte die Senatsverwaltung für
       Stadtentwicklung von Senatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) die Ausschreibung
       für die "Wartung von öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen und
       Verkehrsampeln". Jedes Unternehmen, das sich um die 224.000 Lampen kümmern
       will, muss nicht nur angeben, wie viel Geld es dafür bekommen möchte.
       Sondern auch, wie viel Energie das Unternehmen bei der Modernisierung der
       Beleuchtung einsparen kann. Außerdem wird ein Konzept für Betrieb und
       Modernisierung verlangt.
       
       In die endgültige Entscheidung fließt das dann mit unterschiedlicher
       Gewichtung ein: Der Preis zu 80 Prozent, die Qualität des Konzeptes zu 10
       Prozent und die Energieeinsparung ebenfalls zu 10 Prozent - also nur zu
       einem ziemlich kleinen Teil. Das bedeutet: Ein Unternehmen, das zwar
       einmalig mehr Geld verlangt, dafür aber den Verbrauch der Lampen stärker
       senkt, hat schlechte Chancen auf den Auftrag. Das schadet nicht nur der
       Umwelt, sondern belastet langfristig durch höhere Energiekosten auch den
       Landeshaushalt. Doch egal, ob es um den Bau einer Heizung für ein Gefängnis
       geht, die Lüftung für die Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz, die
       Dachabdichtung einer Ballettschule oder die Stromversorgung der Charité -
       bei der Entscheidung über den Auftragnehmer spielt der Energieverbrauch
       keine oder nur eine geringe Rolle.
       
       Für die meisten Ausschreibungen ist die Senatsverwaltung für
       Stadtentwicklung zuständig. Dort glaubt man, der Beschluss des
       Abgeordnetenhauses gelte nicht für Bauvorhaben, sondern nur für die
       "Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen", so ein Sprecher. Der
       energiepolitische Sprecher der SPD, Daniel Buchholz, widerspricht:
       "Natürlich gilt der Beschluss auch für Bauvorhaben. Gerade dort, wo das
       Land viel Geld reinsteckt und etwas baut, was ja über die nächsten
       Jahrzehnte so stehen bleiben soll, müssen Umwelt-Kriterien bei der
       Entscheidung berücksichtigt werden." Er findet es ohnehin "sehr
       enttäuschend, dass der Senat den Beschluss des Abgeordnetenhauses bisher
       nicht befolgt". Buchholz erwartet, dass dies nun zügig geschieht -
       insbesondere bei der anstehenden Strom-Ausschreibung (siehe Text unten).
       
       So leicht geht Ökostrom
       
       Behörden müssen keineswegs immer den billigsten Anbieter nehmen, sondern
       können auch Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigen. Der Bundestag
       macht es vor 
       
       Es gibt zwei unterschiedliche Wege, wie Behörden bei Ausschreibungen auch
       Umweltkriterien berücksichtigen können. Der erste Weg ist die Definition
       von Mindeststandards - so macht es etwa Hessen. Bei der Ausschreibung der
       Stromlieferung für die Verwaltungsgebäude legte das Land fest: Nur reiner
       Ökostrom aus erneuerbaren Energien darf angeboten werden. Der Zuschlag ging
       dann an den günstigsten Anbieter. So hat die Verwaltung jetzt Strom aus
       Wasserkraft, Hessen zahlt dafür in diesem Jahr 20,29 Millionen Euro. "Der
       Aufpreis für Ökostrom beträgt 210.000 Euro, was einem Plus von rund einem
       Prozent entspricht", sagt Landesfinanzminister Karlheinz Weimar (CDU). Und
       rechnet vor: "Damit ersparen wir den Ausstoß von jährlich 70.000 Tonnen
       Kohlendioxid."
       
       Der zweite Weg ist, ökologische Zuschlagskriterien vorzugeben. Das
       bedeutet: Erst mal darf sich jeder Anbieter mit jedem Strom bewerben. Die
       Angebote werden dann aber nicht allein nach dem Preis bewertet, sondern
       auch nach ihrem CO2-Ausstoß. Da hat Ökostrom gute Chancen: Er ist nur 1 bis
       2 Prozent teurer, verringert die CO2-Emissionen aber enorm.
       
       Man kann sogar beide Wege kombinieren. Der Bundestag etwa hat bei der
       Ausschreibung des Parlamentsstroms als Mindestvoraussetzung Ökostrom
       verlangt. Und weil es auch da Unterschiede gibt und Biomasse einen anderen
       CO2-Ausstoß hat als Solarenergie, wurde das auch bei den Zuschlagskriterien
       berücksichtigt. Der Preis floss nur zu 79 Prozent in die Entscheidung ein,
       der CO2-Ausstoß zu 21 Prozent. Es gewann der Stromanbieter Lichtblick, der
       in diesem Jahr 2,6 Millionen Euro für 25,2 Millionen Kilowattstunden
       erhält. Die "Mehrkosten für Ökostrom belaufen sich auf 0,2 Cent pro
       Kilowattstunde", so Bundestagssprecher Claus Hinterleitner.
       
       Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) setzt bei der in den kommenden
       Tagen anstehenden Ausschreibung des Stroms für die Berliner Verwaltung
       allein auf Mindeststandards - und zwar auf ziemlich geringe. Der Strom soll
       zu 20 Prozent aus Ökostrom bestehen und zu 50 Prozent aus Kohle- oder
       Gaskraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung kommen. Atomstrom darf nicht dabei
       sein, der Rest ist egal. Das Entscheidungskriterium soll dann allein der
       Preis sein. Der Abgeordnetenhausbeschluss, wonach auch Ökokriterien wie der
       CO2-Ausstoß ein Zuschlagskriterium sein sollen, sei hier nicht relevant:
       "Wir haben doch bereits Umwelt-Mindeststandards definiert, dadurch
       erübrigen sich weitere Zuschlagskriterien", erklärt Sarrazins Sprecherin
       Kristina Tschenett. Sebastian Heiser
       
       15 Jan 2009
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heiser
       
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