# taz.de -- Kommentar Ramelow-Urteil: Links und ohne Spitzel
> Das Ramelow-Urteil ist kein Anlass zur Euphorie - es schützt nur einen
> Abgeordneten vor einem Geheimdienst. Doch es verstärkt den Druck auf
> Schäuble, Überwachung von Linken zu überdenken.
(IMG) Bild: Schluß mit der "Betreuung" durch Verfassungsschützer: als Bundestagsabgeordneter darf Linke-Politiker Ramelow nicht beobachtet werden.
Mag sich der Linken-Fraktionsvize Bodo Ramelow auch über seinen
"fulminanten Sieg" über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) freuen -
vor der Bespitzelung durch bundesrepublikanische Geheimdienste schützt
Parlamentarier das Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht.
Zwar haben die Richter dem BfV die Beobachtung Ramelows untersagt, doch das
Urteil gilt nur für dessen Person - und nur für diesen einen Geheimdienst.
Ramelow wurde aber offenbar nicht nur vom Bundesamt und dem BND überwacht.
Selbst der MAD habe Informationen über seine Person besessen, klagt der
Spitzenkandidat der Linken in Thüringen wohl zu Recht. Möglich macht dies
das Computersystem Nabis, mit dem alle deutschen Geheimdienste
untereinander Informationen austauschen. Erfasst wurden dabei offenbar auch
Informationen, die durch Bespitzelung gewonnen wurden: Mag das BfV auch
beteuern, das Bundesinnenministerium habe ihm einen solchen V-Mann-Einsatz
schon 1993 untersagt - auch Erkenntnisse von Spitzeln, die für
Verfassungsschutzbehörden der Länder arbeiten, finden sich dank Nabis in
Ramelows Akte beim Bundesamt. Um vor jeglicher Überwachung sicher zu sein,
müsste sich ein Parlamentarier wie der Linke also nicht nur gegen das
Bundesamt, den BND und den MAD, sondern auch gegen die
Verfassungsschutzbehörden aller Länder durch die Instanzen klagen. Denn ein
umfassendes Auskunftsrecht gegenüber den Schlapphüten haben nicht einmal
Bundestagsabgeordnete: Eingesehen werden kann lediglich eine sogenannte
Personenakte. Wenn aber ein Geheimdienst Informationen speichert, ohne eine
solche Akte anzulegen, bleibt nur noch der Gerichtsweg.
Parlamentarier brauchen ein umfassendes Informationsrecht gegenüber allen
Geheimdiensten. Zu prüfen ist auch die pauschale Verdächtigung jedes
Mitglieds der Linken als Verfassungsfeind - nicht umsonst klagen in Köln
zwölf weitere Abgeordnete der Fraktion. Der Druck auf Innenminister
Schäuble, die pauschale Überwachung der Linken zu beenden, wächst.
15 Feb 2009
## AUTOREN
(DIR) A. Wyputta
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Überwachung
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