# taz.de -- Polizeigewalt am 1. Mai: Mildes Urteil, kurzer Prozess
       
       > Ein Polizist, der am 1. Mai 2008 einen taz-Journalisten geschlagen hat,
       > ist zu einer Mindestgeldstrafe verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und
       > Gericht verzichten auf ein öffentliches Verfahren.
       
 (IMG) Bild: Manch einer war am 1. Mai 2008 nicht zimperlich. Zumindest ein Polizist muss jetzt dafür zahlen.
       
       Der Polizeibeamte, der den taz-Redakteur Bert Schulz am 1. Mai 2008 ins
       Gesicht geschlagen hat, ist verurteilt worden. 90 Tagessätze wegen
       Körperverletzung im Amt, lautet der Richterspruch. Das Urteil erging nach
       Angaben eines Justizsprechers bereits im vergangenen Oktober. Es erfolgte
       per Strafbefehl, das heißt, es gab keine mündliche Gerichtsverhandlung. Der
       Geschädigte, Schulz, erfuhr davon nichts. Auch nicht davon, dass der Fall
       seit Anfang Februar durch Rechtskraft des Urteils abgeschlossen ist.
       
       Das rasante Vorgehen der Justiz lässt in Strafverteidigerkreisen vermuten,
       dass man den Fall offenbar ohne Öffentlichkeit schnell vom Tisch haben
       wollte. Denn so viel ist gewiss: Eine mündliche Gerichtsverhandlung wäre
       von einem großen Medienaufgebot begleitet gewesen. Schließlich hatten am 1.
       Mai gleich zwei taz-Journalisten die Fäuste von Polizisten zu spüren
       bekommen.
       
       Bert Schulz, Chef vom Dienst, und Gereon Asmuth, Leiter der
       Berlin-Redaktion, waren am 1. Mai in Kreuzberg unterwegs, um die Ereignisse
       zu beobachten. Nach dem Vorfall auf der Skalitzer Straße hatten Schulz und
       Asmuth Strafanzeige gegen die unbekannten Beamten wegen des Vorwurfs der
       Körperverletzung im Amt erstattet. Im Fall von Asmuth ist das Verfahren
       jetzt eingestellt worden, weil kein Tatverdächtiger ermittelt werden
       konnte. Die Begründung der Staatsanwaltschaft flatterte dem Leiter der
       Berlin-Redaktion letzte Woche in Form eines ausführlichen Schreibens ins
       Haus.
       
       Anders im Fall von Schulz. Der erfuhr vom Ausgang des Verfahrens von Amts
       wegen überhaupt nichts. Auch nicht, dass der schlagende Beamte von
       Polizeikollegen identifiziert worden war. Er wurde auf Polizeivideos von
       der Tat daran erkannt, dass er einen besonderen Ausrüstungsgegenstand dabei
       hatte. "Dabei handelte es sich um Pfefferspray", so Justizsprecher Michael
       Grunwald zur taz.
       
       Dadurch, dass der Prozess auf schriftlichem Weg durch einen Strafbefehl
       abwickelt wurde, wurde Schulz die Möglichkeit genommen, als Nebenkläger
       aufzutreten. In einem Verfahren vor Gericht hätte Schulz zudem einen Antrag
       auf Schadenersatz für die erlittene Köperverletzung stellen können. Bei
       einem "Adhäsionsverfahren" wäre die zivilrechtliche Forderung in dem
       Strafprozess gleich miterledigt worden. Jetzt müsste der taz-Redakteur vor
       ein Zivilgericht ziehen, um Schmerzensgeld für seine blutige Nase und
       geschwollene Lippe geltend zu machen.
       
       Dass Verfahren per Strafbefehl abgewickelt werden, ist nichts Besonderes.
       "Das ist aber eher die klassische Art, kleine Verfahren zu erledigen, oder
       wenn Prominente angeklagt sind, die das Licht der Öffentlichkeit scheuen",
       sagt der langjährige Strafverteidiger Hans-Joachim Ehrig. Bei Verfahren
       wegen Körperverletzung im Amt sei das eher unüblich. Wenn es überhaupt mal
       zur Anklage komme, so Ehrigs Erfahrung, setzten sich die beschuldigten
       Polizisten gegen den Vorwurf in einem mündlichen Prozess zur Wehr, statt
       die Anklage in einem Strafbefehl wie im vorliegenden Fall kleinlaut zu
       akzeptieren. Ehrig ist überzeugt, dass um den Fall kein Aufheben gemacht
       werden sollte. Warum sonst sei die Öffentlichkeit nicht über den Ausgang
       informiert worden?
       
       Nicht nur der Medienrummel blieb dem 27-jährigen Beamten erspart, auch beim
       Strafmaß kam er billig davon. 90 Tagessätze seien das denkbar mildeste
       Urteil, das bei einer Körperverletzung im Amt herauskommen könne, sagt
       Peter Zuriel, Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger. "Erst
       ab 91 Tagessätzen erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis."
       
       24 Feb 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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