# taz.de -- Polizei-Übergriff: Untersuchung fortgesetzt
       
       > Gut einen Monat nach den Polizeiübergriffen auf zwei taz-Redakteure
       > wurden die beiden Opfer als Zeugen vernommen. Dabei zeigt sich: Die
       > Videoaufnahmen der Polizei vom 1. Mai belegen zumindest einen Faustschlag
       
       Im Fall der von Polizisten geschlagenen taz-Redakteure laufen die
       Ermittlungen offenbar auf Hochtouren. Am Montag wurden die zwei Opfer
       getrennt voneinander insgesamt sieben Stunden von einer Beamtin des
       Landeskriminalamts als Zeugen vernommen. Dabei wurden ihnen auch mehrere
       Videos gezeigt. "Teile des Vorfalls sind deutlich zu sehen", sagt Bert
       Schulz, Chef vom Dienst der Berlin-Redaktion. Schulz hat am 1. Mai zweimal
       eine Polizeifaust ins Gesicht bekommen. Der Leiter der Berlin-Redaktion,
       Gereon Asmuth, war einmal geschlagen worden. Polizei und Staatsanwaltschaft
       ermitteln wegen Körperverletzung im Amt.
       
       Der Vorfall hatte sich am 1. Mai gegen 23.50 Uhr am Rande des Myfests
       ereignet (taz berichtete). Asmuth und Schulz befanden sich an der Skalitzer
       Ecke Manteuffelstraße, um die Scharmützel unter der Hochbahn zu beobachten.
       Die Redakteure, die nicht als Journalisten zu erkennen waren, standen
       abgesetzt von der Menschenmenge mit zwei Männern zusammen. "Auf dem Video
       ist zu sehen, wie mir ein Polizist mit weißem Helm en passant im
       Vorbeigehen die Faust ins Gesicht haut", so Schulz. Die meisten anderen
       Polizisten hätten dunkle Helmüberzüge getragen. Kollege Asmuth war Zeuge
       des Vorfalls. Aus den Aufnahmen gehe hervor, dass der Polizeischläger
       einfach weiterlief und versuchte, einen jungen Mann festzunehmen. "Dadurch
       ist der Beamte ziemlich lange im Bild", so Schulz. "Seine Polizeikollegen
       müssten ihn eigentlich identifizieren können."
       
       In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass Schläger in Uniform nur
       schwer zur Verantwortung zu ziehen sind, weil die Truppe aus Corpsgeist
       zusammenhält. Die gleichaussehenden Schutzanzüge und Helme machen sie für
       Außenstehende ununterscheidbar. Deshalb fordern Bürgerrechtsgruppen schon
       lange, die Demonstrationseinheiten mit inviduellen Kennzeichen
       auszustatten. Doch die von Rot-Rot in Aussicht gestellte Reform blieb 2005
       auf halben Wege stecken: Einzige Neuerung war, dass die aus zehn Beamten
       bestehenden Kleingruppen durch ein gemeinsames Kennzeichen von anderen
       Kleingruppen unterscheidbar sind.
       
       Polizeipräsident Dieter Glietsch hat mehrfach angekündigt, die individuelle
       Kennzeichnungspflicht sofort einzuführen, wenn es einen Fall gebe, in dem
       Beamte wegen mangelnder Identifizierbarkeit nicht belangt werden könnten.
       Bislang sei ihm so ein Fall nicht untergekommen, so Glietsch erst kürzlich
       wieder in einem taz-Gespräch.
       
       Bei ihrer Vernehmung wurden die taz-Redakteure auch mit einem eineinhalb
       Seiten langen Fragebogen der Staatsanwaltschaft konfrontiert. "Nicht nur
       die Polizei, auch die Staatsanwaltschaft scheint großes Interesse an der
       Aufklärung zu haben", stellt Asmuth fest. Beeindruckt hat ihn auch der
       Zusammenschnitt von ingesamt fünf Polizeivideos. "Es ist frappierend, was
       man auf den Bildern alles sieht. Dort aber, wo es dunkel ist oder eine
       dichte Menschenmenge steht, funktioniert auch die Polizeikamera nicht." Die
       von der "Einsatzgruppe Video" erstellte Schau steht übrigens unter dem
       lateinischen Motto: "Quod erat demonstrandum". Zu Deutsch: was zu beweisen
       war.
       
       27 May 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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