# taz.de -- Urteil zu spickmich.de: Noten für Lehrer erlaubt
       
       > Die Benotung von Lehrern auf spickmich.de ist weiter erlaubt, so der
       > Bundesgerichtshof. Eine Lehrerin wollte verletzte Persönlichkeitsrechte
       > geltend machen - und scheiterte.
       
 (IMG) Bild: Der Deutschunterricht wird von den Schülern mit 4,3 bewertet? Pech gehabt.
       
       KARLSRUHE taz | Spickmich.de hat gewonnen. Nach einem zweijährigen Prozess
       durch alle Instanzen siegten die Betreiber des Lehrerbewertungsportals
       jetzt auch in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Die
       Vorsitzende Richterin Gerda Müller warnte allerdings. "Das ist eine
       Einzelfallentscheidung, die nicht auf andere Bewertungsportale übertragen
       werden kann."
       
       Spickmich wurde Anfang 2007 von drei Kölner Studenten gegründet und hat
       heute nach eigenen Angaben über eine Million registrierte Nutzer, die Noten
       für rund 400 000 Lehrer vergeben haben. Sichtbar sind allerdings nur die
       Zensuren von 80 000 Pädagogen, die bereits von jeweils mindestens zehn
       Schülern bewertet wurden. Mit 140 Millionen Klicks pro Monat ist
       spichmich.de eines der populärsten Internet-Portale, das sich auch als
       soziales Netzwerk und Online-Schülerzeitung versteht.
       
       Das Portal war jedoch von Anfang an bei Lehrern umstritten, weil sie sich
       hier anonym an den Pranger gestellt sahen. Eine Deutsch- und
       Religionslehrerin vom Niederrhein klagte deshalb durch die Instanzen. Mit
       einer Note von 4,3 im Fach Deutsch schnitt sie deutlich schlechter ab als
       der Schnitt von 2,7 für alle Lehrer in Deutschland. Sie sah durch die
       anonyme Bewertung und die Veröffentlichung im Internet ihr
       Persönlichkeitsrecht verletzt.
       
       Der sechste Zivilsenat des BGH hat die Klage der Lehrerin gestern aber
       endgültig abgelehnt. Die Meinungsfreiheit der Schüler habe hier Vorrang vor
       den Persönlichkeitsrechten der Lehrer. Die Vorsitzende Gerda Müller
       begründete dies damit, dass es hier nicht um Äußerungen über das
       Privatleben der Lehrer gehe, sondern nur um ihre öffentliche berufliche
       Tätigkeit.
       
       Dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, entziehe ihnen nicht den
       Schutz der Meinungsfreiheit, betonte Richterin Müller. Im Vorfeld hatten
       die Spickmich-Macher erklärt, dass sie auf die Anonymität der Benotungen
       auf keinen Fall verzichten wollen, weil Schüler sonst Repressalien von
       schlecht bewerteten Lehrern fürchten müssen. Es bestehe ein "enormes
       Machtungleichgewicht" zwischen Lehrern und Schülern, betonte Manuel
       Weisbrod, einer der Gründer.
       
       Positiv für Spickmich wertete der BGH auch, dass dort keine Schmähungen und
       Beleidigungen möglich seien. Bei der Lehrerbewertung können ohnehin nur
       Schulnoten in vorgegebenen Kategorien wie "fachlich kompetent", "gut
       vorbereitet" oder "faire Prüfungen" vergeben werden. Und in den
       angeschlossenen Diskussionsforen werden Beleidigungen gelöscht. Auch die
       Klägerin habe - abgesehen von der schlechten Note - keine konkreten
       Schmähungen gegen sie geltend gemacht. Die spickmich-Macher versichern,
       dass ein Filtersystem unplausibel schlechte "Rache-Noten" lösche. "Wenn
       aber eine ganze Klasse auf einen Lehrer sauer ist, dann hat das wohl schon
       etwas zu bedeuten", sagte Mitgründer Tino Keller gestern zur taz.
       
       Maßstab für den BGH war das Bundesdatenschutzgesetz. Danach ist die
       Übermittlung von Daten ohne Einwilligung des Betroffenen nur möglich, wenn
       dessen schutzwürdige Interessen nicht vorrangig sind.
       
       Andere Bewertungsportale können sich aber nur bedingt auf die gestrige
       Entscheidung berufen. "Wir müssen in jedem Einzelfall prüfen, welche Daten
       wie erhoben, gespeichert und übermittelt werden, welche Aussagekraft sie
       haben und wie zugänglich das Bewertungsportal ist", betonte Gerda Müller.
       
       Die drei Spickmich-Macher waren gestern zur Verhandlung gekommen - anders
       als die klagende Lehrerin. "Dies ist ein guter Tag für die
       Meinungsfreiheit", sagten Tino Keller gestern nach der Urteilsverkündung.
       Nach Ende ihrer Studentenlaufbahn wollen sie Spickmich weiter ausbauen.
       Einnahmen erzielen sie über Online-Werbung, nach eigenen Angaben aber
       bisher nur "gerade soviel, dass das Projekt sich trägt."
       
       (Az.: VI ZR 196/08)
       
       24 Jun 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kommentar "spickmich"-Urteil: Meilenstein für eine neue Lernkultur
       
       Nichts braucht die Bildungsrepublik mehr als Noten - für die Lehrer. Kinder
       müssen früh darin zu geübt werden, Autoritäten einer kritischen und
       freundlichen Evaluierung zu unterziehen.
       
 (DIR) Bewertungsplattformen im Netz: Furcht vor Zensuren
       
       Die Angst vor Cybermobbing sitzt tief - auch Ärzte und Professoren wollen
       keine Noten im Internet.