# taz.de -- Urteil zu spickmich.de: Noten für Lehrer erlaubt
> Die Benotung von Lehrern auf spickmich.de ist weiter erlaubt, so der
> Bundesgerichtshof. Eine Lehrerin wollte verletzte Persönlichkeitsrechte
> geltend machen - und scheiterte.
(IMG) Bild: Der Deutschunterricht wird von den Schülern mit 4,3 bewertet? Pech gehabt.
KARLSRUHE taz | Spickmich.de hat gewonnen. Nach einem zweijährigen Prozess
durch alle Instanzen siegten die Betreiber des Lehrerbewertungsportals
jetzt auch in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Die
Vorsitzende Richterin Gerda Müller warnte allerdings. "Das ist eine
Einzelfallentscheidung, die nicht auf andere Bewertungsportale übertragen
werden kann."
Spickmich wurde Anfang 2007 von drei Kölner Studenten gegründet und hat
heute nach eigenen Angaben über eine Million registrierte Nutzer, die Noten
für rund 400 000 Lehrer vergeben haben. Sichtbar sind allerdings nur die
Zensuren von 80 000 Pädagogen, die bereits von jeweils mindestens zehn
Schülern bewertet wurden. Mit 140 Millionen Klicks pro Monat ist
spichmich.de eines der populärsten Internet-Portale, das sich auch als
soziales Netzwerk und Online-Schülerzeitung versteht.
Das Portal war jedoch von Anfang an bei Lehrern umstritten, weil sie sich
hier anonym an den Pranger gestellt sahen. Eine Deutsch- und
Religionslehrerin vom Niederrhein klagte deshalb durch die Instanzen. Mit
einer Note von 4,3 im Fach Deutsch schnitt sie deutlich schlechter ab als
der Schnitt von 2,7 für alle Lehrer in Deutschland. Sie sah durch die
anonyme Bewertung und die Veröffentlichung im Internet ihr
Persönlichkeitsrecht verletzt.
Der sechste Zivilsenat des BGH hat die Klage der Lehrerin gestern aber
endgültig abgelehnt. Die Meinungsfreiheit der Schüler habe hier Vorrang vor
den Persönlichkeitsrechten der Lehrer. Die Vorsitzende Gerda Müller
begründete dies damit, dass es hier nicht um Äußerungen über das
Privatleben der Lehrer gehe, sondern nur um ihre öffentliche berufliche
Tätigkeit.
Dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, entziehe ihnen nicht den
Schutz der Meinungsfreiheit, betonte Richterin Müller. Im Vorfeld hatten
die Spickmich-Macher erklärt, dass sie auf die Anonymität der Benotungen
auf keinen Fall verzichten wollen, weil Schüler sonst Repressalien von
schlecht bewerteten Lehrern fürchten müssen. Es bestehe ein "enormes
Machtungleichgewicht" zwischen Lehrern und Schülern, betonte Manuel
Weisbrod, einer der Gründer.
Positiv für Spickmich wertete der BGH auch, dass dort keine Schmähungen und
Beleidigungen möglich seien. Bei der Lehrerbewertung können ohnehin nur
Schulnoten in vorgegebenen Kategorien wie "fachlich kompetent", "gut
vorbereitet" oder "faire Prüfungen" vergeben werden. Und in den
angeschlossenen Diskussionsforen werden Beleidigungen gelöscht. Auch die
Klägerin habe - abgesehen von der schlechten Note - keine konkreten
Schmähungen gegen sie geltend gemacht. Die spickmich-Macher versichern,
dass ein Filtersystem unplausibel schlechte "Rache-Noten" lösche. "Wenn
aber eine ganze Klasse auf einen Lehrer sauer ist, dann hat das wohl schon
etwas zu bedeuten", sagte Mitgründer Tino Keller gestern zur taz.
Maßstab für den BGH war das Bundesdatenschutzgesetz. Danach ist die
Übermittlung von Daten ohne Einwilligung des Betroffenen nur möglich, wenn
dessen schutzwürdige Interessen nicht vorrangig sind.
Andere Bewertungsportale können sich aber nur bedingt auf die gestrige
Entscheidung berufen. "Wir müssen in jedem Einzelfall prüfen, welche Daten
wie erhoben, gespeichert und übermittelt werden, welche Aussagekraft sie
haben und wie zugänglich das Bewertungsportal ist", betonte Gerda Müller.
Die drei Spickmich-Macher waren gestern zur Verhandlung gekommen - anders
als die klagende Lehrerin. "Dies ist ein guter Tag für die
Meinungsfreiheit", sagten Tino Keller gestern nach der Urteilsverkündung.
Nach Ende ihrer Studentenlaufbahn wollen sie Spickmich weiter ausbauen.
Einnahmen erzielen sie über Online-Werbung, nach eigenen Angaben aber
bisher nur "gerade soviel, dass das Projekt sich trägt."
(Az.: VI ZR 196/08)
24 Jun 2009
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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