# taz.de -- Abschaffung der Wehrpflicht: Richter streiten über Bundeswehr
> Ein Kölner Verwaltungsgericht plädiert für die Aufhebung der aktuellen
> Wehrpflicht. Und wird vom Bundesverfassungsgericht wegen schlechter
> Begründung abgewiesen.
(IMG) Bild: Volle Fahrt voraus für die Bundeswehr?
BERLIN taz | Das Bundesverfassungsgericht sieht derzeit keinen Grund, die
Wehrpflicht aufzuheben. Es wies jetzt eine entsprechende Richtervorlage
eines Kölner Gerichts zurück. Diese sei schlecht begründet und damit
unzulässig.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte argumentiert, dass die Wehrpflicht nicht
mehr akzeptabel sei, wenn nur knapp jeder fünfte junge Mann überhaupt
seinen Wehrdienst ableistet. Wenn die Belastung so ungleich verteilt sei,
verstoße dies gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes.
So waren im Geburtsjahrgang 1985 rund 430.000 junge Männer wehrpflichtig.
Den Wehrdienst leisteten letztlich aber nur 67.000 junge Männer. Das sind
nur 16 Prozent des Jahrgangs.
Die Kölner Richter stellten sich mit ihrer Vorlage gegen das bisher
maßgebliche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Nach dessen
Grundsatzurteil von 2005 liegt bereits dann Wehrgerechtigkeit vor, wenn die
"verfügbaren" Wehrpflichtigen überwiegend eingezogen werden. Wenn die Lücke
zu groß werde, müsse der Gesetzgeber eben die Tauglichkeitskriterien
verschärfen oder die Zahl der Wehrdienstausnahmen erweitern. So verfährt
derzeit auch die Politik.
Dies wollten die Kölner Richter aber nicht akzeptieren. Der Gesetzgeber
dürfe nicht einfach "beliebig" die gesetzlichen Ausnahmen von der
Wehrpflicht erweitern. Dies werde dem Gebot der Wehrgerechtigkeit nicht
gerecht. Deshalb müsse das Verfassungsgericht einschreiten.
Die Verfassungsrichter kritisierten nun aber, dass sich die Kölner Richter
vorschnell auf ein Konzept der Wehrgerechtigkeit festgelegt hätten, bei dem
die Zahl der Wehrdienstleistenden nur an der Jahrgangsstärke gemessen
werde. Dabei beachte das Kölner Gericht nicht ausreichend, dass die
Wehrpflicht ja auch von den Kriegsdienstverweigerern erfüllt wird, wenn
diese Zivildienst leisten.
Die Kölner Richter hätten auch übersehen, dass die Wehrgerechtigkeit im
Blick auf die gestiegenen Anforderungen der Bundeswehr
"verfassungsimmanenten Grenzen" unterliege. Gemeint sind damit die
strengeren Tauglichkeitskriterien, die mit Auslandseinsätzen begründet
werden.
In der Sache haben die Verfassungsrichter mit diesem Beschluss zwar nichts
entschieden. Sie lassen jedoch klar erkennen, dass sie das derzeit
praktizierte Konzept der Wehrgerechtigkeit durchaus für plausibel halten.
Im Geburtsjahrgang 1985 waren von 430.000 Wehrpflichtigen 152.000 mehr oder
weniger untauglich, davon rund 30.000 aufgrund einer Verschärfung der
Anforderungen im Jahr 2004. 54.000 wurden gar nicht gemustert. Es bleiben
also rund 220.000 taugliche junge Männer, von denen aber 106.000 den
Kriegsdienst verweigerten und deshalb Zivi wurden.
Weitere 8.600 sind im Zivil- und Katastrophenschutz oder bei der Polizei
tätig. Die Zahl der sonstigen Wehrdienstausnahmen - unter anderem für
Verheiratete und Väter oder wegen begonnener Berufsausbildung - ist mit
rund 3.500 relativ gering. Dagegen wurden 28.000 Männer nicht eingezogen,
weil sie die Altersgrenze von 23 Jahren erreicht hatten.
1 Aug 2009
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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