# taz.de -- Abschaffung der Wehrpflicht: Richter streiten über Bundeswehr
       
       > Ein Kölner Verwaltungsgericht plädiert für die Aufhebung der aktuellen
       > Wehrpflicht. Und wird vom Bundesverfassungsgericht wegen schlechter
       > Begründung abgewiesen.
       
 (IMG) Bild: Volle Fahrt voraus für die Bundeswehr?
       
       BERLIN taz | Das Bundesverfassungsgericht sieht derzeit keinen Grund, die
       Wehrpflicht aufzuheben. Es wies jetzt eine entsprechende Richtervorlage
       eines Kölner Gerichts zurück. Diese sei schlecht begründet und damit
       unzulässig.
       
       Das Verwaltungsgericht Köln hatte argumentiert, dass die Wehrpflicht nicht
       mehr akzeptabel sei, wenn nur knapp jeder fünfte junge Mann überhaupt
       seinen Wehrdienst ableistet. Wenn die Belastung so ungleich verteilt sei,
       verstoße dies gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes.
       
       So waren im Geburtsjahrgang 1985 rund 430.000 junge Männer wehrpflichtig.
       Den Wehrdienst leisteten letztlich aber nur 67.000 junge Männer. Das sind
       nur 16 Prozent des Jahrgangs.
       
       Die Kölner Richter stellten sich mit ihrer Vorlage gegen das bisher
       maßgebliche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Nach dessen
       Grundsatzurteil von 2005 liegt bereits dann Wehrgerechtigkeit vor, wenn die
       "verfügbaren" Wehrpflichtigen überwiegend eingezogen werden. Wenn die Lücke
       zu groß werde, müsse der Gesetzgeber eben die Tauglichkeitskriterien
       verschärfen oder die Zahl der Wehrdienstausnahmen erweitern. So verfährt
       derzeit auch die Politik.
       
       Dies wollten die Kölner Richter aber nicht akzeptieren. Der Gesetzgeber
       dürfe nicht einfach "beliebig" die gesetzlichen Ausnahmen von der
       Wehrpflicht erweitern. Dies werde dem Gebot der Wehrgerechtigkeit nicht
       gerecht. Deshalb müsse das Verfassungsgericht einschreiten.
       
       Die Verfassungsrichter kritisierten nun aber, dass sich die Kölner Richter
       vorschnell auf ein Konzept der Wehrgerechtigkeit festgelegt hätten, bei dem
       die Zahl der Wehrdienstleistenden nur an der Jahrgangsstärke gemessen
       werde. Dabei beachte das Kölner Gericht nicht ausreichend, dass die
       Wehrpflicht ja auch von den Kriegsdienstverweigerern erfüllt wird, wenn
       diese Zivildienst leisten.
       
       Die Kölner Richter hätten auch übersehen, dass die Wehrgerechtigkeit im
       Blick auf die gestiegenen Anforderungen der Bundeswehr
       "verfassungsimmanenten Grenzen" unterliege. Gemeint sind damit die
       strengeren Tauglichkeitskriterien, die mit Auslandseinsätzen begründet
       werden.
       
       In der Sache haben die Verfassungsrichter mit diesem Beschluss zwar nichts
       entschieden. Sie lassen jedoch klar erkennen, dass sie das derzeit
       praktizierte Konzept der Wehrgerechtigkeit durchaus für plausibel halten.
       
       Im Geburtsjahrgang 1985 waren von 430.000 Wehrpflichtigen 152.000 mehr oder
       weniger untauglich, davon rund 30.000 aufgrund einer Verschärfung der
       Anforderungen im Jahr 2004. 54.000 wurden gar nicht gemustert. Es bleiben
       also rund 220.000 taugliche junge Männer, von denen aber 106.000 den
       Kriegsdienst verweigerten und deshalb Zivi wurden.
       
       Weitere 8.600 sind im Zivil- und Katastrophenschutz oder bei der Polizei
       tätig. Die Zahl der sonstigen Wehrdienstausnahmen - unter anderem für
       Verheiratete und Väter oder wegen begonnener Berufsausbildung - ist mit
       rund 3.500 relativ gering. Dagegen wurden 28.000 Männer nicht eingezogen,
       weil sie die Altersgrenze von 23 Jahren erreicht hatten.
       
       1 Aug 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kommentar Wehrpflicht: Besser ganz abschaffen
       
       Bevor das Bundesverfassungsgericht immer wieder über die Wehrpflicht
       entscheiden soll, gehört sie besser abgeschafft. Attraktive Angebote für
       Freiwillige sind die Alternative.
       
 (DIR) Fehlende Seelenärzte bei Bundeswehr: Traumatische Nachwuchssorgen
       
       Die Bundeswehr ist der steigenden Zahl von traumatisierten Soldaten nicht
       gewachsen. Fachärzte werden schon jetzt mit Zulagen geködert.