# taz.de -- Kommentar Wehrpflicht: Besser ganz abschaffen
> Bevor das Bundesverfassungsgericht immer wieder über die Wehrpflicht
> entscheiden soll, gehört sie besser abgeschafft. Attraktive Angebote für
> Freiwillige sind die Alternative.
Die Wehrpflicht ist ein massiver Einschnitt in das Leben junger Männer. Der
Staat verlangt neun Monate Dienst für wenig Geld unter unangenehmen
Bedingungen. Nach dem Wegfall des Kalten Kriegs lässt sich dieses gewaltige
Sonderopfer kaum noch rechtfertigen. Die Wehrpflicht gehört schleunigst
abgeschafft, weil sie als Grundrechtseingriff völlig unverhältnismäßig ist.
Die Wehrgerechtigkeit, mit der sich das Bundesverfassungsgericht jetzt
auseinandersetzen musste, ist dabei nur ein Nebengleis der Diskussion. Zwar
stimmt es, dass derzeit nicht einmal jeder fünfte junge Mann eines
Jahrgangs eingezogen wird. Doch die plakative Zahl unterschlägt einfach die
Kriegsdienstverweigerer und ihren Ersatzdienst. Zu Recht hat das
Verfassungsgericht eine komplexere Sicht gefordert. Es kommt damit also
auch in Zukunft für die Wehrgerechtigkeit nur darauf an, dass möglichst
viele "verfügbare" Wehrpflichtige einberufen werden.
Dass es für Unmut sorgt, wenn fast jeder zweite junge Mann von vornherein
nicht verfügbar ist, weil er als untauglich ausgemustert wird, liegt zwar
auf der Hand. Aber nur ein kleiner Teil davon geht auf die Verschärfung der
Tauglichkeitskriterien zurück.
Verfassungsrechtliche Zweifel lösen aber zwei Zahlen aus: Rund 50.000
Männer pro Jahrgang werden gar nicht gemustert und fallen so aus der
Statistik. Und 30.000 Männer werden nicht eingezogen, weil sie die
Altersgrenze von 23 Jahren erreicht haben. Diese Gruppen kann man schlecht
als gesetzliche Ausnahmen von der Wehrpflicht einstufen. Hier wäre noch
Spielraum für mehr Wehrgerechtigkeit.
Besser aber ist es, sich gar nicht auf diese Diskussion einzulassen und die
Wehrpflicht gleich ganz abzuschaffen. Bundeswehr und Sozialverbände müssen
und können die Lücken dann mit attraktiven Freiwilligen-Programmen füllen.
Auf das Bundesverfassungsgericht braucht man dabei nicht zu warten. Es hat
dem Gesetzgeber in einem Urteil von 2002 größtmöglichen Freiraum
eingeräumt, ob er die Wehrpflicht beibehalten oder abschaffen will. Diesen
Freiraum sollte der Bundestag nutzen und die Wehrpflicht zumindest
aussetzen.
1 Aug 2009
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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