# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: Neonazis müssen Englisch lernen
       
       > Der Gebrauch von NS-Parolen ist nur im deutschen Original strafbar,
       > entscheidet der Bundesgerichtshof: Die Hitler-Jugend sprach von "Blut und
       > Ehre", nicht von "Blood and Honour".
       
 (IMG) Bild: Vom Landeskriminalamt Baden-Würtemberg sichergestelltes Propaganda-Material der in Deutschland verbotenen rechtsextremen "Blood and Honour"-Organisation.
       
       KARLSRUHE taz | Wer Nazi-Parolen in englischer Sprache benutzt, macht sich
       nicht wegen Verwendung von NS-Kennzeichen strafbar. Das hat jetzt der
       Bundesgerichtshof entschieden. Es kommen aber Strafen wegen anderer Delikte
       in Betracht.
       
       "Blood and Honour" stand auf hundert T-Shirts, mit denen der Neonazi Denis
       K. im September 2005 erwischt wurde. Das Landgericht Gera verurteilte ihn
       zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro. Er habe NS-Kennzeichen verwendet, denn
       "Blut und Ehre" sei ein Leitspruch der Hitler-Jugend gewesen.
       
       Der BGH hob die Verurteilung nun aber auf. "Der Symbolgehalt der NS-Parole
       ist untrennbar mit dem Gebrauch der deutschen Sprache verbunden", erklärte
       Jörg Peter Becker, der Vorsitzende des Dritten Strafsenats, der am
       Bundesgerichtshof als rechtsstaatliches Bollwerk gilt. "Die
       Nationalsozialisten hätten den Begriff nie in englischer Sprache benutzt."
       
       Man sei sich zwar bewusst, so Richter Becker, dass damit eine "Spielwiese"
       für Neonazis eröffnet sei. Diese würden jetzt wohl versuchen, NS-Parolen in
       allen möglichen Fremdsprachen zu verbreiten. Damit müsse man aber leben.
       Das Strafrecht sei mit der Aufgabe überfordert, NS-Gedankengut völlig aus
       dem öffentlichen Leben zu verbannen.
       
       Außerdem könne die "Blood and Honour"-Parole durchaus nach anderen
       Paragrafen bestraft werden, etwa wegen der Verwendung von Kennzeichen
       verfassungswidriger Organisationen. So bezeichnet "Blood and Honour" auch
       ein Netzwerk von Nazi-Rockbands, das seit 2000 in Deutschland verboten ist.
       
       Verboten ist allerdings nur der symbolhafte Gebrauch solcher Kennzeichen.
       Es gehe zu weit, wenn bereits der Name einer verbotenen Organisation gar
       nicht mehr ausgesprochen werden dürfte. Im vorliegenden Fall wäre das aber
       wohl kein Problem, denn auf den T-Shirts fand sich etwa auch die Abbildung
       einer Hand, die eine Pistole hält, und der Hinweis auf "Combat 18", den
       bewaffneten Arm des Blood-and-Honour-Netzwerks. Die Zahl steht für den
       ersten und achten Buchstaben im Alphabet, die Initialen von Adolf Hitler.
       
       Das Landgericht Gera muss nun eine neue Verhandlung gegen den Neonazi
       durchführen.
       
       13 Aug 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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