# taz.de -- Verfassungsgericht verbietet Heß-Gedenken: Kein Nazi-Aufmarsch in Wunsiedel
       
       > Das Verfassungsgericht lehnt einen Eilantrag ab, in Wunsiedel dem
       > Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß zu gedenken. Die Veranstaltung bleibt so
       > weiter verboten. Eine Grundsatzentscheidung soll folgen.
       
 (IMG) Bild: Das Bundesverfassungsgericht kündigte zudem ein Hauptsacheverfahren an, um die Gedenkfrage abschließend zu klären.
       
       KARLSRUHE dpa/ap | Der geplante Neonazi-Aufmarsch im fränkischen Wunsiedel
       zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß bleibt verboten. Das
       Bundesverfassungsgericht hat - wie schon in den vergangenen Jahren - einen
       Eilantrag gegen das Verbot der für den 22. August vorgesehenen Kundgebung
       abgewiesen.
       
       Allerdings will das Karlsruher Gericht "in Kürze" grundsätzlich über die
       rechtliche Grundlage der Verbote entscheiden. Der 2005 verschärfte
       Volksverhetzungsparagraf "wirft eine Reihe schwieriger Rechtsfragen auf",
       heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
       
       Das Karlsruher Gericht bestätigte damit Entscheidungen des Landratsamts
       Wunsiedel und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Das wiederholte
       Verbot bedeute eine erhebliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit,
       räumten die Richter ein.
       
       Bisher hatte das Gericht den Nachteil für die verhinderten Veranstalter als
       weniger gravierend eingestuft, weil sich - anders als bei Kundgebungen aus
       aktuellem Anlass - die Demonstration gegebenenfalls am nächsten Jahrestag
       nachholen lasse. Wegen der "Vielschichtigkeit" der juristischen Fragen
       könne aber der Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht vorgegriffen
       werden.
       
       Grundlage des Verbots ist Paragraf 130 Strafgesetzbuch, wonach Kundgebungen
       strafbar sind, wenn sie die nationalsozialistische Gewalt- und
       Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen und dadurch
       die Würde der Opfer verletzen.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Vorschrift im Juni 2008 für
       rechtmäßig erklärt. Die Verfassungsbeschwerde, die der Veranstalter der
       verbotenen Aufmärsche dagegen eingelegt hat, ist nach den Worten der
       Karlsruher Richter nach bisheriger Prüfung "weder unzulässig noch
       offensichtlich unbegründet".
       
       Heß war 1946 bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen zu lebenslanger
       Haft verurteilt worden. Von 1966 an war der einstige Hitler-Stellvertreter
       der einzige Insasse des Kriegsverbrechergefängnisses in Berlin-Spandau. Am
       17. August 1987 nahm er sich im Alter von 93 Jahren das Leben und wurde in
       Wunsiedel beigesetzt. Seitdem gilt er in der rechtsradikalen Szene als
       Märtyrer. Sein Todestag ist bundesweit Jahr für Jahr Anlass für
       Neonazi-Aufmärsche. In Wunsiedel hatten sich bis zum Verbot der
       Kundgebungen immer wieder tausende Neonazis versammelt.
       
       Das Kriegsverbrecher-Gefängnis in Berlin wurde nach dem Tod von Heß
       abgerissen, um nicht als Aufmarschplatz für Neonazis benutzt zu werden. Auf
       dem Gelände stehen heute Einkaufszentren.
       
       (Az: 1 BvQ 34/09 - Beschluss vom 10. August 2009)
       
       13 Aug 2009
       
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