# taz.de -- Hintergrund GoogleBooks: Die Schlacht ums Urheberrecht
       
       > Der Internetkonzern Google hat Millionen Werke eingescannt, um sie zu
       > vermarkten. Deutsche Autoren und Verlage wehren sich dagegen. Dienstag
       > läuft die Einspruchsfrist beim US-Gericht aus.
       
 (IMG) Bild: Deutsche Bücher im Volltext lesbar bei Google.
       
       FREIBURG taz | Google ist nicht nur eine Suchmaschine, sondern inzwischen
       ein gewaltiger Konzern, der auf vielen Feldern des Internets Geschäfte
       macht. Eine der aufregendsten Ideen: Google ist dabei, mehr als 15
       Millionen Büchern einzuscannen, um sie im Internet verfügbar zu machen.
       Allerdings hat das US-Unternehmen vorher nicht die Verlage und Autoren
       gefragt. Deshalb wird jetzt vor Gericht gestritten. Ein Prozess, der über
       den Zugang zum Wissen der Welt entscheidet. Am Dienstag laufen wichtige
       Fristen ab.
       
       Eigentlich ist die Vorstellung wunderbar. Wer kurz etwas in einem Buch
       nachschauen will, muss es nicht aufwändig bestellen und kaufen, sondern
       kann dies online im Internet erledigen. Um vergriffene Bücher lesen zu
       können, muss man nicht mehr in die Bibliothek, sondern geht zu
       [1][books.google.de]. Die Idee, Bücher zu digitalisieren, haben zwar auch
       andere Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, aber niemand ist
       soweit wie Google. Das US-Unternehmen hat seit 2004 in Zusammenarbeit mit
       überwiegend amerikanischen Bibliotheken bereits mehr als sieben Millionen
       Bücher eingescannt. Darunter sind auch rund 100.000 deutsch-sprachige
       Bücher.
       
       Dabei fing Google ganz harmlos an und berief sich auf den "fair use"
       (angemessenen Gebrauch), der nach nach US-Recht zulässig ist. Man habe nur
       den Bibliotheken geholfen, ihre Bestände zu digitalisieren, damit Studenten
       und Wissenschaftler von zu Hause aus Zugriff auf die Bücher der eigenen und
       befreundeter Büchereien nehmen können. Im Gegenzug wollte Google zunächst
       lediglich kleine Ausschnitte (snippets) aus den Büchern in der
       Google-Suchmaschine anzeigen.
       
       US-Autoren und -Verleger hielten aber auch das schon für unzulässig, und
       klagten gegen Google. Mit einer Sammelklage (class-action) prozessierten
       sie für alle Verlage und Autoren weltweit. Ein komplizierter Prozess, der
       Millionen Dollar kostet.
       
       Deshalb haben sich Google und die Kläger zusammengesetzt, um einen
       Vergleichsvorschlag auszuarbeiten, das so genannte Google-settlement. Dem
       Vorschlag zufolge würde Google für jedes bisher eingescannte Buch 60 Dollar
       (41 Euro) Entschädigung zahlen. Insgesamt stellt Google 125 Mio. Dollar für
       Entschädigungen, Prozesskosten und die Abwicklung des Vergleichs in
       Aussicht.
       
       Doch das Settlement schaut vor allem nach vorn. Künftig wollen Google,
       US-Verleger und -Autoren gemeinsam große Einnahmen aus der Vermarktung von
       Büchern im Internet erzielen. So könne der Kunde sich in Zukunft einzelne
       Bücher über Google gegen Bezahlung herunterladen oder ein Abo für ganze
       Bibliotheken erwerben. 63 Prozent der Erlöse, so der Vorschlag, würde an
       Verlage und Autoren gehen, der Rest bliebe bei Google. Google würde dabei
       Abschied nehmen von seinem bisherigen Gratis-Image.
       
       Bei lieferbaren Büchern müssten Verlage/Autoren der Google-Vermarktung
       jeweils zustimmen, bei vergriffenen Werken könnten sie der Google-Nutzung
       nur widersprechen. Vor allem letzteres ist umstritten, weil hier die
       Interessen von Autoren, die sich nicht kümmern oder nicht mehr kümmern
       können, einfach übergangen werden. An solchen "verwaisten" Büchern würde
       Google allein verdienen.
       
       Wer bei diesem Vergleich nicht mitmachen will, hat noch bis Dienstag, den
       8. September, Zeit, sich zu melden. Dann läuft eine bereits mehrfach
       verlängerte Frist aus. Deutsche Verleger- und Autorenverbände empfehlen
       diesen Weg nicht. Denn dann verzichtet man auf 60 Dollar pro Buch und
       müsste allein in den USA gegen Google klagen.
       
       Noch ist aber auch nicht sicher, ob der Vergleich überhaupt zustande kommt.
       Das zuständige US-Bundesgericht in New York muss nämlich noch prüfen, ob
       der Vergleich "fair, angemessen und vernünftig" ist. Hierzu wird es am 7.
       Oktober eine Verhandlung (fairness hearing) geben. Viele mächtige
       Google-Konkurrenten haben schon Widerspruch erhoben. So fürchtet der
       Online-Händler Amazon um sein aufkommendes Geschäft mit elektronischen
       Büchern, wenn sich Google.books mit seinen eingescannten Büchern im
       Handstreich zum größten Buchhändler der Welt macht.
       
       Widersprochen haben auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die
       Bundesregierung. Sie bemängeln, der Vergleich verstoße gegen internationale
       Verträge zum Urheberrecht. Danach müsse ein Urheber zwingend vorher gefragt
       werden, bevor jemand sein Werk nutzt. Justizministerin Brigitte Zypries
       (SPD) will erreichen, dass der Vergleich nur für US-Bücher, nicht für
       deutsche Werke gilt. Auch für solche Einwände endet am Dienstag die Frist.
       
       Sollte der Vergleich aber doch weltweit wirksam werden, müssen die
       deutschen Autoren überlegen, wie sie mit ihm umgehen. Derzeit werden zwei
       Strategien vertreten. Der Buchhandel schlägt eine harte Linie vor: Alle
       Autoren und Verlage sollen gemeinsam gegenüber Google auftreten und der
       Nutzung vergriffener Bücher widersprechen. Dies ist im Rahmen des
       Vergleichs durchaus möglich, Google müsste dann mit den Verlagen neu
       verhandeln. Ob dabei materiell bessere Erlöse erzielt werden können als im
       Settlement vorgesehen, weiß zwar niemand. Aber zumindest wollen die Verlage
       das Prinzip durchsetzen, dass Google vorher fragen muss und nicht, dass die
       Verlage bzw. Autoren Google hinterherlaufen müssen. Die Verhandlungen mit
       Google (und anderen Firmen) soll die in München ansässige VG Wort führen,
       eine Verwertungsgesellschaft, die im Auftrag von Verlagen und Autoren zum
       Beispiel Pressespiegel abrechnet.
       
       Fachautoren aus der Wissenschaft haben jetzt allerdings dazu aufgerufen,
       sich nicht hinter der VG Wort zu scharen, sondern das Google-Settlement
       sofort zu nutzen. Sonst bestehe die Gefahr, dass wissenschaftliche Werke
       auf unbestimmte Zeit dem Zugriff der Öffentlichkeit entzogen werden, heißt
       es in einem Aufruf des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und
       Wissenschaft", dem vor allem Organisationen aus dem Umfeld der Hochschulen
       angehören. Hintergrund: Wissenschaftler wollen vor allem sichtbar sein und
       sind weniger darauf angewiesen, mit ihren Veröffentlichungen Geld zu
       verdienen als zum Beispiel Roman-Autoren. Bis zum 15. September müssen
       Verlage und Autoren widersprechen, wenn sie nicht wollen, dass die VG Wort
       für sie verhandelt.
       
       Offiziell betreffen die derzeit laufenden Verhandlungen nur die
       Online-Nutzung von Büchern auf dem US-Markt. Google sagt, es könne anhand
       der IP-Adresse des Computers sehen, ob der Nutzer in Amerika oder in Europa
       sitze. Aufgrund des Vergleichs könnten nur US-Nutzer die eingescannten
       Bücher in Gänze sehen. Deutsche Nutzer, die nicht tricksen, sehen nur das
       deutsche Angebot von books.google.de. Bücher, die dort in großen
       Ausschnitten oder in voller Länge sichtbar sind, stehen dort entweder mit
       Einverständnis des Verlags oder sind nicht mehr urheberrechtlich geschützt,
       wie der Faust von Goethe.
       
       Justizministerin Zypries gibt auf die Unterscheidung der Märkte nicht viel.
       "Das Internet kennt bekanntlich keine Grenze", begründete sie ihr
       Engagement in einem US-Gerichtsverfahren. Mit einigen Tricks könne man
       seinen Standort verschleiern und dann doch aus Deutschland auf US-Angebote
       zugreifen. Außerdem werden die in den USA eingescannten Bücher auch zur
       Beantwortung von Google-Suchanfragen aus Deutschland genutzt. Insofern habe
       der aktuelle Streit doch Auswirkungen auf die ganze Welt.
       
       Zyries will vor allem verhindern, dass Google sich mit seinem frechen
       Vorpreschen einen Vorteil und eine marktbeherrschende Stellung sichert. Für
       die Ministerin geht es dabei auch ums Prinzip: "Wer nach dem Motto 'erst
       tun, dann fragen' agiert, darf nicht belohnt werden".
       
       7 Sep 2009
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://books.google.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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