# taz.de -- Irrungen der Transplantationsmedizin: Organe von Lebenden
       
       > Zunehmend werden bei der Übertragung von Nieren sogenannte Lebendspenden
       > verwendet. Dabei sollte dies, geht man nach Recht und Gesetz, eine
       > Ausnahme bleiben.
       
 (IMG) Bild: Nicht immer wird das Transplantationsgesetz ganz genau genommen.
       
       Lässt sich ein Gesunder eine Niere oder ein Stück seiner Leber entnehmen,
       um es einem Kranken einpflanzen zu lassen, nennen Chirurgen dies
       "Lebendspende". Solche Eingriffe sind nicht ohne Risiko und sollen laut
       Transplantationsgesetz (TPG) die absolute Ausnahme sein: Erlaubt sind
       Lebendspenden nur zugunsten von Verwandten, Ehepartnern und engen Freunden.
       Außerdem gilt das Gebot der Nachrangigkeit: Gespendet werden darf erst,
       wenn kein passendes Körperteil eines "hirntoten" Menschen zur Verfügung
       steht.
       
       Das aber scheint ziemlich oft der Fall zu sein: 565 der 2.753 Nieren, die
       2008 hierzulande verpflanzt wurden, stammten von einem Gesunden; den Anteil
       der Teilleber-Lebendspenden an den insgesamt 1.122 Leberübertragungen
       bezifferte die Deutsche Stiftung Organtransplantation auf immerhin 4,9
       Prozent.
       
       Außerdem setzt das TPG vor jeder Operation eine gutachterliche
       Stellungnahme einer Lebendspendekommission (LSK) voraus. Das Gremium soll
       prüfen, ob der "Spender" Niere oder Leberstück wirklich freiwillig
       entbehren will und ob ihm womöglich Geld versprochen wurde, es also
       Anhaltspunkte für einen verbotenen Organhandel gibt. Das LSK-Votum ist
       jedoch nicht rechtsverbindlich - ein Chirurg darf auch dann
       transplantieren, wenn eine LSK ernsthafte Vorbehalte geäußert hat.
       
       Dass solche Bedenken in der Praxis ohnehin nur selten vorkommen, zeigt ein
       Gutachten des Beratungsinstituts Iges in Berlin, das dem Bundestag seit
       Monaten vorliegt. Iges verweist auf eine Studie, laut der im Zeitraum 2000
       bis 2002 insgesamt 1.641 Lebendorganspenden bei 21 LSK beantragt wurden.
       Nur 17 Anträge - das entspricht einem Prozent - wurden abgelehnt.
       
       Erstaunlich auch, dass nicht alle LSK beide Beteiligte - Spender und
       Empfänger - anhören. Und es gibt laut Iges sogar LSK, die sich mitunter
       einfach nach Aktenlage positionieren und mit keinem der Betroffenen reden.
       Fraglich ist indes, ob die LSK überhaupt mehr bewirken können, als eine
       Beruhigungspille für die Öffentlichkeit zu sein.
       
       Ihre Selbsteinschätzung jedenfalls gleicht einem Offenbarungseid:
       "Hinsichtlich ihrer Gutachtenstellung sehen sich die Kommissionen nur
       teilweise in der Lage, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen", schreibt
       das Iges. Und fügt hinzu: "60 Prozent der LSK geben an, Unfreiwilligkeit
       bei der Organspende erkennen zu können, den Ausschluss von Organhandel
       halten 33 Prozent für möglich."
       
       Die Zahlen basieren auf einer Doktorarbeit von Kathrin Sievers, 2007
       eingereicht an er Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). "Aus den
       Ergebnissen der Studie", folgert Sievers nach Befragung aller deutschen
       LSK, "lässt sich ableiten, dass es für die weitere Arbeit der LSK
       unerlässlich ist, gemeinsame Kriterien für die Beurteilung von
       Freiwilligkeit und Organhandel zu entwickeln."
       
       Die Prüfgremien legen ihren Ermessensspielraum sehr unterschiedlich aus:
       Während einige LSK grundsätzlich jede finanzielle Entlohnung und jedes
       Vorteilsversprechen für unzulässig hielten, werteten andere Kommissionen
       "die spätere Bevorzugung eines Spenders innerhalb des Familienverbandes, z.
       B. durch Übereignung eines Hauses, als zulässig", berichtet Kathrin
       Sievers. Politisch verantwortlich für solche Unklarheiten und
       Ungleichbehandlungen sind die Bundesländer. Denn gemäß TPG bestimmen sie
       die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der LSK, deren Einrichtung sie den
       Landesärztekammern übertragen haben.
       
       Diverse Vorschläge für eine bundeseinheitliche "Harmonisierung" hat die
       Arbeitsgruppe "Bioethik und Recht" der Gesundheitsministerkonferenz (GMK)
       ausgearbeitet: Notwendig sei es, dass die Kommissionen sowohl Spender als
       auch Empfänger "zwingend" persönlich anhören. Zudem müssten die Befragten
       offenlegen, ob sie ihren Lebendspendeantrag womöglich bereits bei einer
       anderen LSK vergeblich gestellt hatten. Um Interessenkonflikte zu
       vermeiden, sei zudem sicherzustellen, dass in den LSK niemand mitberate,
       der in demjenigen Transplantationszentrum beschäftigt sei, das die
       gewünschte Organverpflanzung ausführen soll.
       
       Angesichts der Tatsache, dass über Langzeitfolgen von Lebendspenden "nur
       wenig bekannt ist", solle das Bundesgesundheitsministerium die Einführung
       eines bundesweites Lebendspenderegisters prüfen. "In dem Register",
       schreibt die Bioethik-Arbeitsgruppe, "könnten Komplikationen und
       Beeinträchtigungen im Langzeitverlauf erfasst und anonym ausgewertet
       werden." Die Datensammlung solle von den Krankenkassen finanziert werden
       und könnte auch dazu beitragen, mehr Transparenz über gesundheitliche
       Risiken für potenzielle Spender zu schaffen.
       
       Die Empfehlungen der Bioethik-AG nahm die GMK 2008 "zur Kenntnis" -
       gehandelt wurde seitdem nicht. Dagegen scheinen rechtliche Lockerungen, die
       Transplanteure angesichts des "Organmangels" seit Jahren fordern, nun
       offenbar politisch erwogen zu werden. Das Bundesgesundheitsministerium will
       laut Iges-Gutachten jedenfalls "eingehend" prüfen, ob Lebendnierenspenden
       vom geltenden Gebot der Nachrangigkeit ausgenommen werden können.
       
       Begrüßt hat dies die FDP, deren Abgeordneter Daniel Bahr für den Fall eines
       schwarz-gelben Wahlsiegs als neuer Bundesgesundheitsminister gehandelt
       wird. Im "Deutschlandprogramm" der Liberalen heißt es: "Die Nachrangigkeit
       der Lebendspende sollte aus dem Transplantationsgesetz gestrichen und der
       zulässige Spenderkreis erweitert werden."
       
       24 Sep 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus-Peter Görlitzer
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Organspende
 (DIR) Organspende
 (DIR) Organhandel
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Ärztliche Aufklärungspflicht: BGH stärkt Rechte von Organspendern
       
       Ärzte können sich nicht auf eine „hypothetische Einwilligung“ berufen. Eine
       korrekte Aufklärung sei wichtig, entschied der Bundesgerichtshof.
       
 (DIR) Krank nach Lebendspende einer Niere: „Hypothetische Einwilligung“
       
       Begründet eine mangelhafte Aufklärung zu Risiken einer Organspende eine
       Arzthaftung? Nein, sagten Richter in Hamm. Jetzt entscheidet der BGH.
       
 (DIR) Organhandel in der Türkei: Gesunde „Dorf-Nieren“ zu verkaufen
       
       Die gute anatolische Bergluft und der Verzicht auf Alkohol: Im Internet
       werden menschliche Nieren aus der Türkei beworben und zum Verkauf
       angeboten.