# taz.de -- Sieben Fragen an das Recht: Minarette verbieten – ist das erlaubt?
       
       > Die Schweizer verbieten Minarette in ihrem Land. Verstößt das Land damit
       > gegen geltende Gesetze? Sieben Fragen und Antworten, zusammengestellt
       
 (IMG) Bild: Tabakfabrik in Dreden - in der Ästhetik einer Moschee nachempfunden.
       
       1. Verstößt das Minarettverbot gegen die Schweizer Bundesverfassung? 
       
       Nein. Der Satz "Der Bau von Minaretten ist verboten" ist ja ab sofort
       Bestandteil der Schweizer Verfassung. Klagen vor Schweizer Gerichten haben
       deshalb keine Aussicht auf Erfolg.
       
       2. Verstößt das Schweizer Minarettverbot gegen die Europäische
       Menschenrechtskonvention? 
       
       Vermutlich ja. Die Religionsfreiheit ist in Artikel 9 der EMRK garantiert.
       Dazu gehört auch die Freiheit, gemeinsam mit anderen öffentlich die
       Religion zu bekennen, zum Beispiel indem eine Moschee mit einem deutlich
       sichtbaren Minarett versehen wird. Außerdem verbietet Artikel 14
       Diskriminierung aufgrund der Religion. Dies ist relevant, weil ja nur
       muslimische Minarette und keine christlichen Kirchtürme verboten wurden.
       
       3. Darf der Bau von Minaretten gar nicht eingeschränkt werden? 
       
       Doch. Wenn das Baurecht eine bestimmte Mindesthöhe vorschreibt. In der
       Schweiz ging es aber nicht um Interessenausgleich, sondern um ein Verbot,
       mit dem ein Symbol des Islam generell aus dem öffentlichen Raum verbannt
       werden soll.
       
       4. Wer kann den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen? 
       
       Eine Beschwerde in Straßburg kann nur von Betroffenen eingereicht werden.
       Klagen kann also zum Beispiel ein Moscheeverein, dem der Bau eines
       Minaretts verboten wird. Die Schweizer Grünen, die bereits den Gang nach
       Straßburg erwägen, können dagegen nicht klagen.
       
       5. Wie lange muss auf eine Straßburger Entscheidung gewartet werden? 
       
       Das kann viele Jahre dauern. Eigentlich muss der nationale Rechtsweg in
       allen Instanzen durchlaufen werden, bevor man eine Beschwerde in Straßburg
       einlegt. Da aber der Bau von Minaretten schon in der Schweizer Verfassung
       verboten ist, könnte der Menschenrechtsgerichtshof eine direkte Klage in
       Straßburg zulassen. Doch auch dann braucht der überlastete Gerichtshof bis
       zu 5 Jahre für ein Urteil.
       
       6. Kann der Gerichtshof die Schweizer Verfassung ändern? 
       
       Nein. Wenn er eine Verletzung der Menschenrechtskonvention feststellt, kann
       er den Klägern nur Schadenersatz zusprechen. Wenn die Schweiz sich aber
       beharrlich weigert, Urteile des Gerichtshofs zu beachten, könnte sie im
       äußersten Fall aus dem Europarat ausgeschlossen werden, dem insgesamt 47
       Staaten, von Portugal bis Russland, angehören.
       
       7. Müssen die vier in der Schweiz bereits bestehenden Minarette jetzt
       eigentlich abgerissen werden? 
       
       Nein. Der neue Verfassungssatz verbietet nur den Bau, nicht die Existenz
       von Minaretten.
       
       30 Nov 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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