# taz.de -- Frankreichs Ex-Premier Villepin: Sarkozys Intimfeind freigesprochen
> Das Verfahren um die sogenannte Clearstream-Affäre ist beendet. In einer
> französischen Intrige aus der Welt der Politik und des Geldes siegt
> Sarkozys Intimfeind Villepin.
(IMG) Bild: Im Fokus der Medien: Dominique de Villepin
PARIS taz | Die Justiz hat dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy
seinen gestrigen 55. Geburtstag gründlich verdorben. Dieser hatte sich als
Geschenk von den Richtern den Kopf sein politischen Gegners Dominique de
Villepin gewünscht. Stattdessen verließ der frühere Premierminister gestern
den Gerichtssaal mit weißer Weste, einem strahlenden Gesicht und unter dem
Applaus seiner Fans.
Er war vom Pariser Strafgericht, das nach wochenlanger Beratung gestern das
Urteil im sogenannten Clearstream-Prozess verkündete, in allen Punkten
freigesprochen worden. Unschuldig ist laut den drei Richtern auch der
Journalist und Schriftsteller Denis Robert, dem zugute gehalten wird, dass
er bei seinen Recherchen über Clearstream bloß seine Arbeit getan habe -
was auf dem Nebenschauplatz der Pressefreiheit einen nicht unwichtigen Sieg
darstellt.
Drei Mitangeklagte in diesem Sensationsprozess wurden dagegen schuldig
befunden. Der frühere Eads-Vizepräsident Jean-Louis Gergorin und sein
Mitarbeiter, der Informatiker Imad Lahoud müssen für eine
Verleumdungskampagne gegen eine Reihe von Prominenten aus Wirtschaft und
Politik büßen. Beide wurden zu je drei Jahren Haft verurteilt, wovon
Gergorin 15 Monate und Lahoud 18 Monate als Strafanteil ohne Bewährung
hinter Gittern verbüßen sollen.
Das Gericht hält es für erwiesen, dass Lahoud im Auftrag von Gergorin
zahlreiche Namen auf eine ursprünglich authentische Liste von Konten beim
luxemburgischen Geldinstitut Clearstream hinzufügt hat. Ein ehemaliger
Mitarbeiter eines Audit-Büros, der eine echte Kopie der Clearstream-Liste
weitergegeben hatte, wurde gestern lediglich des Vertrauensbruchs für
schuldig erklärt.
Bei der Clearstream-Affäre handelt es sich um eine komplizierte Intrige,
deren Einzelheiten auch bei den Gerichtsverhandlungen im letzten Jahr nie
ganz ans Tageslicht kamen. Diverse Querverbindungen zu anderen
Staatsaffären (zum Beispiel die Korruption beim Verkauf von Fregatten an
Taiwan) und die mögliche Beteiligung anderer Politiker wurden nicht
weiterverfolgt. Das Gericht konzentrierte sich auf die Fälschung der
Clearstream-Listen.
Der Zweck dieser Manipulation war es, diverse Persönlichkeiten in
Zusammenhang mit Schmiergeldzahlungen bei Rüstungsgeschäften ins Zwielicht
zu bringen. Mitte 2004 wurden diese gefälschten Daten anonym an einen
Untersuchungsrichter geschickt. Der Absender war Gergorin. Und weil sich
unter den angeschwärzten Leuten auch der spätere Präsidentschaftskandidat
Nicolas Sarkozy befand, nahm diese Affäre rasch eine politische Wende. Denn
bald wurde auch bekannt, dass Gergorin in Januar 2004 seinen langjährigen
Freund Villepin und auch den damaligen Staatschef Jacques Chirac informiert
hatte. Dominique de Villepin, der zu jener Zeit Außenminister war, wies den
Geheimdienstoberst Philippe Rondot an, Nachforschungen anzustellen, deren
Ergebnisse angeblich für Chirac bestimmt waren.
Wollte dieser zusammen mit Villepin den ehrgeizigen Sarkozy daran hindern,
bei den Präsidentschaftswahlen zu kandidieren? Das klingt plausibel, konnte
aber nicht belegt werden. Sarkozy machte ein Wahlkampfargument daraus, er
drängte später als gewählter Präsident die Justiz zu unnachgiebiger
Verfolgung der Schuldigen, die er am liebsten "an einem Schlächterhaken
hängen" sehen wollte.
Für das Strafgericht gibt es nun aber keinerlei Beweise, dass Villepin an
diesem Komplott beteiligt war. Und da es auch nicht mit Gewissheit davon
ausgehen konnte, dass die kompromittierenden Listen gefälscht waren, machte
Villepin sich auch nicht einer Beihilfe durch Tatenlosigkeit schuldig, wie
der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gegen Villepin argumentiert hatte. Beim
Prozessbeginn hatte Dominique de Villepin im Herbst gesagt, er sei zu
Unrecht angeklagt und dies nur "wegen des Eifers von Nicolas Sarkozy". Das
Gerichtsurteil ist darum ein klarer Sieg für Villepin, der sich bereits als
bürgerliche Alternative zu Sarkozy für 2012 qualifiziert fühlt.
Noch aber ist nicht klar, ob er mit diesem Freispruch nur einen Etappensieg
erzielt hat. Zwar haben die zivilen Nebenkläger, und unter ihnen Sarkozy,
nicht das Recht, Berufung einzulegen, doch der ihm angeblich nahestehende
Staatsanwalt Jean-Claude Martin hatte noch vor dem Urteil gegenüber
Journalisten gesagt, er werde die Affäre im Fall eines Freispruchs für
Villepin in die nächste Instanz bringen. Damit wäre für eine Verlängerung
bei diesem Hahnenkampf und Politkrimi gesorgt.
28 Jan 2010
## AUTOREN
(DIR) Rudolf Balmer
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