# taz.de -- Frankreichs Ex-Premier Villepin: Sarkozys Intimfeind freigesprochen
       
       > Das Verfahren um die sogenannte Clearstream-Affäre ist beendet. In einer
       > französischen Intrige aus der Welt der Politik und des Geldes siegt
       > Sarkozys Intimfeind Villepin.
       
 (IMG) Bild: Im Fokus der Medien: Dominique de Villepin
       
       PARIS taz | Die Justiz hat dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy
       seinen gestrigen 55. Geburtstag gründlich verdorben. Dieser hatte sich als
       Geschenk von den Richtern den Kopf sein politischen Gegners Dominique de
       Villepin gewünscht. Stattdessen verließ der frühere Premierminister gestern
       den Gerichtssaal mit weißer Weste, einem strahlenden Gesicht und unter dem
       Applaus seiner Fans.
       
       Er war vom Pariser Strafgericht, das nach wochenlanger Beratung gestern das
       Urteil im sogenannten Clearstream-Prozess verkündete, in allen Punkten
       freigesprochen worden. Unschuldig ist laut den drei Richtern auch der
       Journalist und Schriftsteller Denis Robert, dem zugute gehalten wird, dass
       er bei seinen Recherchen über Clearstream bloß seine Arbeit getan habe -
       was auf dem Nebenschauplatz der Pressefreiheit einen nicht unwichtigen Sieg
       darstellt.
       
       Drei Mitangeklagte in diesem Sensationsprozess wurden dagegen schuldig
       befunden. Der frühere Eads-Vizepräsident Jean-Louis Gergorin und sein
       Mitarbeiter, der Informatiker Imad Lahoud müssen für eine
       Verleumdungskampagne gegen eine Reihe von Prominenten aus Wirtschaft und
       Politik büßen. Beide wurden zu je drei Jahren Haft verurteilt, wovon
       Gergorin 15 Monate und Lahoud 18 Monate als Strafanteil ohne Bewährung
       hinter Gittern verbüßen sollen.
       
       Das Gericht hält es für erwiesen, dass Lahoud im Auftrag von Gergorin
       zahlreiche Namen auf eine ursprünglich authentische Liste von Konten beim
       luxemburgischen Geldinstitut Clearstream hinzufügt hat. Ein ehemaliger
       Mitarbeiter eines Audit-Büros, der eine echte Kopie der Clearstream-Liste
       weitergegeben hatte, wurde gestern lediglich des Vertrauensbruchs für
       schuldig erklärt.
       
       Bei der Clearstream-Affäre handelt es sich um eine komplizierte Intrige,
       deren Einzelheiten auch bei den Gerichtsverhandlungen im letzten Jahr nie
       ganz ans Tageslicht kamen. Diverse Querverbindungen zu anderen
       Staatsaffären (zum Beispiel die Korruption beim Verkauf von Fregatten an
       Taiwan) und die mögliche Beteiligung anderer Politiker wurden nicht
       weiterverfolgt. Das Gericht konzentrierte sich auf die Fälschung der
       Clearstream-Listen.
       
       Der Zweck dieser Manipulation war es, diverse Persönlichkeiten in
       Zusammenhang mit Schmiergeldzahlungen bei Rüstungsgeschäften ins Zwielicht
       zu bringen. Mitte 2004 wurden diese gefälschten Daten anonym an einen
       Untersuchungsrichter geschickt. Der Absender war Gergorin. Und weil sich
       unter den angeschwärzten Leuten auch der spätere Präsidentschaftskandidat
       Nicolas Sarkozy befand, nahm diese Affäre rasch eine politische Wende. Denn
       bald wurde auch bekannt, dass Gergorin in Januar 2004 seinen langjährigen
       Freund Villepin und auch den damaligen Staatschef Jacques Chirac informiert
       hatte. Dominique de Villepin, der zu jener Zeit Außenminister war, wies den
       Geheimdienstoberst Philippe Rondot an, Nachforschungen anzustellen, deren
       Ergebnisse angeblich für Chirac bestimmt waren.
       
       Wollte dieser zusammen mit Villepin den ehrgeizigen Sarkozy daran hindern,
       bei den Präsidentschaftswahlen zu kandidieren? Das klingt plausibel, konnte
       aber nicht belegt werden. Sarkozy machte ein Wahlkampfargument daraus, er
       drängte später als gewählter Präsident die Justiz zu unnachgiebiger
       Verfolgung der Schuldigen, die er am liebsten "an einem Schlächterhaken
       hängen" sehen wollte.
       
       Für das Strafgericht gibt es nun aber keinerlei Beweise, dass Villepin an
       diesem Komplott beteiligt war. Und da es auch nicht mit Gewissheit davon
       ausgehen konnte, dass die kompromittierenden Listen gefälscht waren, machte
       Villepin sich auch nicht einer Beihilfe durch Tatenlosigkeit schuldig, wie
       der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gegen Villepin argumentiert hatte. Beim
       Prozessbeginn hatte Dominique de Villepin im Herbst gesagt, er sei zu
       Unrecht angeklagt und dies nur "wegen des Eifers von Nicolas Sarkozy". Das
       Gerichtsurteil ist darum ein klarer Sieg für Villepin, der sich bereits als
       bürgerliche Alternative zu Sarkozy für 2012 qualifiziert fühlt.
       
       Noch aber ist nicht klar, ob er mit diesem Freispruch nur einen Etappensieg
       erzielt hat. Zwar haben die zivilen Nebenkläger, und unter ihnen Sarkozy,
       nicht das Recht, Berufung einzulegen, doch der ihm angeblich nahestehende
       Staatsanwalt Jean-Claude Martin hatte noch vor dem Urteil gegenüber
       Journalisten gesagt, er werde die Affäre im Fall eines Freispruchs für
       Villepin in die nächste Instanz bringen. Damit wäre für eine Verlängerung
       bei diesem Hahnenkampf und Politkrimi gesorgt.
       
       28 Jan 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rudolf Balmer
       
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