# taz.de -- Bezirke dürfen Vaterschaften anfechten: Gentest für binationale Eltern
       
       > Seit knapp zwei Jahren dürfen die Bezirke Vaterschaften bei binationalen
       > Kindern anfechten. Eltern müssen zum Gentest - sonst gibt es keine
       > Aufenthaltserlaubnis.
       
 (IMG) Bild: Vater oder nicht? Für die Ausländerbehörde soll ein Gentest Gewissheit bringen
       
       Mehrere Rechtsanwälte erheben schwere Vorwürfe gegen die Ausländerbehörde:
       Sie würde unverheiratete Eltern binationaler Kinder unter Generalverdacht
       stellen und dem nichtdeutschen Elternteil die Aufenthaltserlaubnis
       verweigern, wenn sie nicht "freiwillig" zum Gentest gehen.
       
       "Ich habe sogar Mandanten, die zum Gentest geschickt wurden, um
       festzustellen, ob der Vater tatsächlich der Vater ist", sagt Anwältin
       Katarina Fröbel. Das dürfen ihrer Überzeugung nach Behörden nicht, sondern
       lediglich Gerichte. Der Gentest müsse durch die jungen Familien in der
       Regel auch selbst bezahlt werden.
       
       "Sie bekommen die Adresse von zwei Instituten, dürfen also noch nicht
       einmal frei wählen", so Fröbel. Die Kosten: rund 500 Euro. Bis ein Ergebnis
       vorliege, bekäme der nichtdeutsche Elternteil nur eine Duldung. Damit hat
       er keinen Anspruch auf Integrationskurse und keinen Zugang zum
       Arbeitsmarkt. Auch der Bezug von Kinder- und Erziehungsgeld sei dann
       schwierig, in Einzelfällen sogar unmöglich.
       
       Juristische Grundlage ist ein Bundesgesetz, das seit Mitte 2008 gilt. Es
       ermöglicht den Behörden, Vaterschaften bei binationalen Kindern dann
       anzufechten, wenn die Vaterschaft missbräuchlich erklärt wurde. Also, wenn
       der Vater weder biologischer Vater ist noch zwischen ihm und dem Kind eine
       sozialfamiliäre Vaterschaft besteht. Die rot-rote Landesregierung hat
       selbst über den Bundesrat die Gesetzesinitiative mit eingereicht.
       
       Bekamen bis 2008 beispielsweise eine Bosnierin und ein Deutscher ein
       gemeinsames Kind, so erhielt das Kind mit der Geburt den deutschen Pass.
       Die bosnische Mutter erhielt als Mutter eines Deutschen ein
       Aufenthaltsrecht in Deutschland. Hier soll es Missbrauchsfälle gegeben
       haben: Deutsche Sozialhilfeempfänger und Obdachlose sollen gegen Geld
       Vaterschaften anerkannt und damit Ausländerinnen zu einem Aufenthaltsrecht
       in Deutschland verholfen haben.
       
       "Ich habe gar nichts dagegen, dass Behörden in Verdachtsfällen prüfen",
       sagt Anwältin Petra Schlagenhauf. "Ich halte nichts von
       Scheinvaterschaften. Damit wird ein Kind um seine Identität betrogen."
       Aber, so Schlagenhauf weiter, einen Generalverdacht gegen binationale
       Eltern dürfe es nicht geben.
       
       Isabelle Kalbitzer, Sprecherin von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) weist
       den Vorwurf eines Generalverdachtes zurück. "Das Anfechtungsverfahren wird
       nur in Einzelfällen, bei Vorliegen eines konkreten Anfangsverdachtes,
       eingeleitet." Solche Einzelfälle gab es in Berlin allerdings schon 245-mal,
       räumt sie ein. Die Mütter kamen aus Vietnam, Bosnien, Serbien, Ghana,
       Nigeria, der Ukraine, Kamerun und Syrien. Bisher seien lediglich 29
       Anfechtungen bei Gericht anhängig. Eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung
       gebe es in noch keinem einzigen Fall. Für die betroffenen Mütter heißt das,
       sie leben viele Monate im rechtsfreien Raum.
       
       Anwalt Rolf Stahmann beschreibt ein subtiles Vorgehen der Ausländerbehörde:
       "Sie erteilt der nichtdeutschen Mutter keine Aufenthaltserlaubnis, sondern
       regt beim Bezirksamt an, ein Anfechtungsverfahren vor Gericht zu
       betreiben." Dort würde die Akte erst einmal liegen bleiben. Das ganze
       Verfahren daure dann ein oder zwei Jahre. "Da ich meinen Mandanten diese
       lange Wartezeit auf die Aufenthaltserlaubnis und auf Kindergeld nicht
       vermitteln kann, habe ich schon vorgeschlagen, freiwillig zum Gentest zu
       gehen." Dabei blieben die Eltern allerdings auf den Kosten sitzen.
       
       Der grüne Innenpolitiker Benedikt Lux kündigt an, dass seine Partei in
       Zukunft ein kritisches Auge auf die Vaterschaftsanfechtungen werfen wird.
       "Wir werden einfordern, dass der Senat seine Praxis hinterfragt."
       
       5 Feb 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marina Mai
 (DIR) Marina Mai
       
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