# taz.de -- Polizei schreckt Demonstrantin ab: Nasenbruch "gerechtfertigt"
       
       > Eine 32-Jährige bekommt einen Strafbefehl wegen falscher Anschuldigung,
       > da sie einen Polizisten anzeigte, der ihr das Nasenbein gebrochen hat.
       > Nun geht es vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Wollen eigentlich nur spielen: Hamburger Polizisten mit ihren liebsten Kollegen. Wenn sie mal zuschlagen, muss es schon gute Gründe geben.
       
       HAMBURG taz | Für Sabine Klein* ist es pure Rache. "Man will mir
       nachträglich was reinwürgen", schimpft die 32-Jährige, der von einem
       Polizisten auf einer Demonstration gegen den Terroristen-Paragrafen 129a in
       Hamburg am 15. Dezember 2007 das Nasenbein gebrochen wurde. Nun hat sie
       einen Strafbefehl wegen falscher Anschuldigung bekommen. Auch für ihren
       Anwalt Marc Meyer ist das eine neue Qualität. "Mehr kann man einen Menschen
       nicht davon abschrecken, polizeiliches Handeln überprüfen zu lassen."
       
       Die Bilder sorgten für Aufsehen: Eine eher kleine Frau mit blutender Nase
       wird nach vorne gebeugt von Hünen einer Festnahme-Einheit abgeführt -
       Szenen die auch die Redakteure von Spiegel TV entsetzten. Die Polizisten
       waren zuvor in die Menge gestürmt, weil ihre Freundin angeblich vermummt
       gewesen sei, sagt Klein. "Sie hatte den Schal übern Mund, es war ja kalt."
       Dann habe sich ein Beamter umgedreht und ihr einen Faustschlag versetzt.
       
       Klein erstattete Anzeige wegen Körperverletzung im Amt. Nachdem die Bilder
       von Kleins Festnahme über den Bildschirm geflimmert waren, stellte der
       Polizist seinerseits Strafantrag wegen "versuchter Gefangenenbefreiung".
       Das Verfahren gegen Sabine Klein wurde zwar schnell wegen Geringfügigkeit
       eingestellt. Aber einige Monate später leitete die Staatsanwaltschaft eines
       wegen falscher Anschuldigung ein.
       
       Der Polizist hatte nämlich angegeben, dass der Faustschlag gegen Klein
       notwendig gewesen sei, da sonst die Festnahme der "Vermummten" gefährdet
       gewesen wäre, was ein weiterer Polizist bestätigt. "Die vermeintlich zu
       Befreiende, die als Zeugin gehört wurde, bestätigt das nicht", sagt Meyer.
       Trotzdem ist das Verfahren gegen den Polizisten eingestellt worden. An
       Heiligabend flatterte nun Sabine Klein ein Strafbefehl über 50 Tagessätze
       Euro ins Haus, die sich auf 1.000 Euro summieren. Sie habe den Polizisten
       "grundlos" angezeigt, denn sein Schlag sei ja gerechtfertigt gewesen, da
       sie zuvor eine Gefangenenbefreiung versucht habe, so die
       Staatsanwaltschaft.
       
       Dagegen wird Klein nun gerichtlich vorgehen. "Meine Mandantin möchte, dass
       der gesamte Sachverhalt aufgeklärt wird", sagt Meyer. Das Vorgehen der
       Ankläger sei eine "Riesensauerei", jedoch neuerdings kein Einzelfall. "Es
       gibt keine neue Praxis", sagt hingegen Wilhelm Möllers, Sprecher der
       Staatsanwaltschaft. Die Justizbehörde bestätigt das. "Senator Steffen hat
       keine Anweisung für eine neue Praxis gegeben und kennt auch keine", sagt
       Sprecherin Pia Kohorst.
       
       *Name geändert
       
       8 Feb 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Demonstrantin von Polizei unbeeindruckt: Nasenbeinbruch nicht legitim
       
       Das Verfahren gegen eine Hamburgerin wegen falscher Verdächtigung wurde
       eingestellt. Sie hatte einen Polizisten angezeigt, der ihr bei einer Demo
       das Nasenbein brach.
       
 (DIR) KOMMENTAR POLIZEIGEWALT: Grüner Senator muss einschreiten
       
       Nicht mal unter CDU-Hardlinern hat es sowas gegeben - umso mehr muss ein
       grüner Justizsenator handeln