# taz.de -- Nach "Emmely" und "Brötchen-Prozess": Fristlos entlassen wegen Essensmarke
       
       > Ein Mitarbeiter des Sportbekleidungsherstellers Erima wurde fristlos
       > entlassen, weil er für seine Lebensgefährtin einen Essensbon im Wert von
       > 80 Cent in der Kantine benutzt hatte.
       
 (IMG) Bild: Reicht die Weitergabe eines Essensbons für eine fristlose Kündigung?
       
       REUTLINGEN dpa | Erneut muss sich ein Arbeitsgericht mit einer fristlosen
       Kündigung wegen einer Bagatelle befassen. Ein 35 Jahre alter Mitarbeiter
       des Sportbekleidungsherstellers Erima (Pfullingen) wurde fristlos
       entlassen, weil er für seine Lebensgefährtin einen Essensbon im Wert von 80
       Cent in der Kantine benutzt hatte. Eine Sprecherin des Arbeitsgerichts
       Reutlingen bestätigte am Mittwoch einen Bericht der Südwest Presse (Ulm),
       wonach ein Gütetermin gescheitert sei.
       
       Das Gericht werde nun voraussichtlich im Mai über den Fall verhandeln,
       sagte sie. Im vergangenen Oktober war die fristlose Kündigung einer
       Altenpflegerin aus Konstanz vom Arbeitsgericht Radolfzell für rechtens
       erklärt worden, die am Arbeitsplatz im Altenheim sechs Maultaschen
       eingesteckt hatte.
       
       Im Erima-Fall hatte das Unternehmen argumentiert, dass der als Einkäufer
       tätigte 35-Jährige planmäßig vorgegangen sei, als er sich von einem
       Kollegen eine Essensmarke für seine Freundin besorgt habe. Die Essenmarken
       im Wert von 80 Cent stellen einen Zuschuss dar, es muss von jedem
       Mitarbeiter noch ein bestimmter Betrag in bar bezahlt werden. Die
       Essenmarken sind kontingentiert und mit dem Namen des Mitarbeiters
       versehen. Man habe durch die Tat das Vertrauen in den Beschäftigten
       verloren, der über einen millionenschweren Einkaufsetat verfügen kann. Der
       Betriebsrat hatte der fristlosen Kündigung zugestimmt.
       
       Die Anwälte des Betroffenen meinten, im Rahmen einer Interessenabwägung,
       wie sie auch das Bundesarbeitsgericht fordere, hätte auch eine Abmahnung
       ausgereicht. Das Angebot, die fristlose in eine ordentliche Kündigung
       umzuwandeln, nahm der Kläger nicht an, so dass nun das Arbeitsgericht
       entscheiden muss.
       
       10 Feb 2010
       
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