# taz.de -- Linke und Bagatelle-Kündigungen: Keine Urteile mit "kaltem Herzen"
       
       > Der Links-Abgeordnete und ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic will
       > Kündigungen wegen kleiner Diebstähle erschweren. Beim ersten Mal soll
       > eine Abmahnung genügen.
       
 (IMG) Bild: Stehen weiter im Mittelpunkt der Diskussion: die Maultaschen.
       
       FREIBURG taz | Eine fristlose Kündigung wegen ein paar Maultaschen soll es
       bald nicht mehr geben. Die Linke will Bagatellkündigungen von Arbeitnehmern
       erschweren und Verdachtskündigungen ganz verbieten. Dies sieht ein
       Gesetzentwurf des Abgeordneten Wolfgang Neskovic vor, der am Mittwoch im
       Bundestag erstmals beraten wird und der taz vorab vorliegt.
       
       Anlässe gab es in den letzten Monaten genug. In Berlin wurde eine
       Kassiererin - bekannt als "Emmely" - fristlos gekündigt, weil sie gefundene
       Pfandbons im Wert von 1,30 Euro für sich verwendet haben soll. Am Bodensse
       verlor eine Altenpflegerin die Arbeit, weil sie sechs übrig gebliebene
       Maultaschen mitgenommen hat. Und in Dortmund erhielt eine Sekretärin den
       Laufpass, weil sie eine Frikadelle von einem Buffet genommen hat.
       
       In allen Fällen beriefen sich Arbeitgeber und Arbeitsgerichte auf ein
       Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 1984. Danach berechtigt auch der
       Diebstahl geringwertiger Sachen zur fristlosen Kündigung - weil in solchen
       Fällen das Vertrauensverhältnis zerstört sei. Formal wurde zwar
       berücksichtigt, dass die Beschäftigten schon Jahre, teilweise Jahrzehnte
       ohne Beanstandung für das jeweilige Unternehmen gearbeitet hatten, unter
       dem Strich wog der Vertrauensverlust aber stets schwerer. Ingrid Schmidt,
       die Präsidentin des Bundesarbeitsgericht, hat solche Urteile Anfang des
       Jahres in einem Interview verteidigt. "Es gibt keine Bagatellen" und warf
       Beschäftigten, die ungefragt Maultaschen mitnehmen, "fehlenden Anstand"
       vor.
       
       Wolfgang Neskovic, der rechtspolitische Sprecher der Linken, hält die ganze
       Linie für falsch: "Das ist eine Rechtsprechung des kalten Herzens", sagte
       er zur taz, die Gesetze würden "ohne Augenmaß" angewandt. Und er hat keine
       Hoffnung mehr, dass sich das Bundesarbeitsgericht selbst korrigiert. Der
       BAG-Präsidentin wirft er sogar "trotzige Uneinsichtigkeit" vor. Deshalb
       müsse jetzt der Gesetzgeber die Arbeitsgerichte "an die Kandarre" nehmen.
       
       Neskovics Gesetzentwurf sieht vor, dass wegen Diebstahl, Unterschlagung
       oder Zerstörung "geringwertiger Gegenstände" erst im Wiederholungsfall
       gekündigt werden kann. Wird der Beschäftigte zum ersten Mal erwischt, soll
       eine Abmahnung genügen. "Das Recht muss wieder die besondere
       Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers beachten", betont Neskovic, der zuvor
       Richter am Bundesgerichtshof war, "Hier droht immerhin der Verlust der
       sozialen Existenzgrundlage, vielleicht sogar auf Dauer." Wo die Grenze der
       Geringwertigkeit liegt, lässt der Gesetzentwurf offen.
       
       Außerdem will Neskovic die bisher zulässigen Verdachtskündigungen
       verbieten. Bisher genügt es für einen Rausschmiss, dass der Arbeitgeber
       einen Tatverdacht hegt, wenn er ihn auf "nachweisbare Tatsachen" stützt.
       Neskovic will dagegen, dass der Arbeitgeber die Straftat beweisen muss und
       das Arbeitsgericht im Streitfall davon überzeugt. "Ein bloßer Verdacht kann
       für eine so schwerwiegende Folge wie den Arbeitsplatzverlust nicht
       genügen", so Neskovic.
       
       Die SPD hat einen ähnlichen Gesetzentwurf angekündigt. Er soll am Mittwoch
       gemeinsam mit dem Antrag der Linken beraten werden. Die
       Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP sind voraussichtlich gegen den
       Vorstoß.
       
       7 Feb 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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