# taz.de -- Zweite Runde im "Brötchen-Prozess": Bäcker darf weiterarbeiten
       
       > Die fristlose Kündigung eines Bäckers wegen eines angeblichen
       > Aufstrich-Diebstahls ist auch in zweiter Instanz abgewiesen worden. Bei
       > dem Belag habe es sich um eine "äußerst geringwertige Sache" gehandelt.
       
 (IMG) Bild: Guckt ganz genau hin: Die Bäckereikette Westermann.
       
       BOCHUM taz | Die Großbäckerei Westermann ist mit ihrem Versuch, einen
       unliebsamen Betriebsrat durch fristlose Kündigung loszuwerden, auch in
       zweiter Instanz gescheitert: Der Mittelständler aus der Ruhrgebietsstadt
       Bergkamen muss seinen Bäcker Benjamin Lassak unbefristet
       weiterbeschäftigen. Das hat das Landesarbeitsgericht im
       nordrhein-westfälischen Hamm am Freitag entschieden und damit ein Urteil
       des Arbeitsgerichts Dortmund vom März bestätigt. Eine Revision ließ das
       Gericht nicht zu.
       
       Zwei Brötchen und eine "Hirtenfladenbelag" genannte Kräuter-Öl-Mischung
       habe Betriebsrat Lassak vor genau einem Jahr bei der Arbeit gegessen und
       sich damit des Diebstahls schuldig gemacht, hatte Westermann ursprünglich
       behauptet. Prokurist und Junior-Chef Miodrag Zecevic wollte den 26-Jährigen
       zusammen mit einem weiteren Arbeitskollegen beim Diebstahl der
       Pfennigsartikel ertappt haben. Vor Gericht musste Zecevic aber einräumen,
       dass Lassak die Brötchen ordnungsgemäß im firmeneigenen Backshop gekauft
       hat. Selbst den Diebstahl von zwei Teelöffeln des "Hirtenfladenbelags" mit
       einem Wert von weniger als 10 Cents konnte der Westermann-Chef nicht
       beweisen: "Niemand hat gesehen, dass Herr Lassak in das Brötchen gebissen
       hat", so Gerichtssprecher Thomas Gerretz zur taz.
       
       Eine "äußerst geringwertige Sache" sei der Brotaufstrich sowieso, urteilte
       der Vorsitzende Richter der 13. Kammer, Franz Müller. Selbst wenn Lassak
       den Belag gegessen habe, rechtfertige dies noch lange keine fristlose
       Kündigung. Ein ordentliches Verfahren kommt bei dem Betriebsratsmitglied
       nicht in Frage. Zwar könne der Diebstahl auch geringwertiger Dinge durchaus
       eine Kündigung zur Folge haben, sagte Richter Müller -- im Frühjahr hatte
       der Fall der Berliner Kaiser's-Kassiererin "Emmely" für Schlagzeilen
       gesorgt, die wegen des Diebstahls von zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82
       Cents rechtmäßig entlassen worden war. Allerdings müsse immer der
       Einzelfall abgewogen werden, so das Gericht. "Der Wert des angeblichen
       Diebesguts liegt hier bei unter 10 Cents, vielleicht sogar bei Null",
       betont Gerichtssprecher Gerretz.
       
       Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten begrüßte das Urteil. Mit
       "fiktivem Diebstahl" habe Westermann versucht, dass
       Betriebsverfassungsgesetz auszuhebeln, so Gewerkschaftssekretär Helge
       Adolphs zur taz: "Ein aktiver und deshalb unbequemer Betriebsrat sollte so
       kaltgestellt werden."
       
       18 Sep 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Wyputta
       
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