# taz.de -- Urteil des Europäisches Gerichtshofs: Israels Zollhoheit eingeschränkt
> Exportprodukte aus jüdischen Siedlungen im besetzten Westjordanland
> müssen als palästinensische Produkte deklariert werden, nicht als
> israelische, urteilt der EuGH.
(IMG) Bild: Israel forciert den Siedlungsausbau auf palästinensichem Gebiet.
BRÜSSEL taz | Produkte aus israelischen Siedlungen, die sich auf
palästinensischem Gebiet befinden, benötigen auch künftig eine
Ausfuhrbescheinigung der Palästinensischen Autonomiebehörde. Das hat der
Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gestern in einem Urteil
bestätigt.
In dem vorliegenden Fall hatte der Hamburger Zoll sich geweigert, die
Zollbefreiung für Sprudelzubereiter der Firma Soda-Club anzuerkennen, deren
Produktionsstätten in einer jüdischen Siedlung in Ostjerusalem liegen. Weil
Israel die Siedlung unter eigene Zollhoheit stellte, hatte die einführende
deutsche Firma Brita für die Soda-Club-Produkte Zollfreiheit nach dem
Abkommen mit Israel beantragt. Israelische Behörden bestätigten die
israelische Zollzuständigkeit, machten aber auch auf Nachfrage keine
Angaben über die genaue Herkunft.
Brita hatte argumentiert, die beiliegende israelische Herkunftsbezeichnung
reiche aus, da es ja faktisch keinen Unterschied mache, ob die Sodabereiter
auf israelischem oder palästinensischem Gebiet produziert wurden. Für beide
Hoheitsbereiche gebe es eine Steuerbefreiung.
Das sieht der Europäische Gerichtshof anders. "Dieses Erfordernis eines
gültigen Ursprungsnachweises, der von der zuständigen Behörde stammt, kann
nicht als bloße Formalität angesehen werden", heißt es in dem Urteil.
Damit stärkt das Gericht die Linie des Europaparlaments, das sich im
vergangenen Dezember mit einem Kommissionsbericht aus Ostjerusalem befasst
hatte, in dem die aggressive Siedlungspolitik der israelischen Behörden
angeprangert wird. Dieser Bericht nennt als eine mögliche Protestmaßnahme
der EU gegen den Siedlungsausbau, den von dort stammenden Waren keine
Zollfreiheit mehr zu gewähren. Die Gerichtsentscheidung verschafft den
Zollbehörden in dieser Frage Rechtssicherheit.
Auch davor hatte es ums Kleingedruckte in den Zollvereinbarungen zwischen
der EU und Israel ständig Streit gegeben. So hatten im April 2006 die
Außenminister der EU Israel aufgefordert, Zoll- und Steuereinnahmen in Höhe
von 50 Millionen Euro an die Palästinensische Autonomiebehörde zu
überweisen. Dabei handelte es sich um Ausfuhrzölle für Produkte aus den
palästinensischen Gebieten, die die israelischen Zollbehörden einbehalten
hatten.
26 Feb 2010
## AUTOREN
(DIR) Daniela Weingärtner
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