# taz.de -- Urteil des Europäisches Gerichtshofs: Israels Zollhoheit eingeschränkt
       
       > Exportprodukte aus jüdischen Siedlungen im besetzten Westjordanland
       > müssen als palästinensische Produkte deklariert werden, nicht als
       > israelische, urteilt der EuGH.
       
 (IMG) Bild: Israel forciert den Siedlungsausbau auf palästinensichem Gebiet.
       
       BRÜSSEL taz | Produkte aus israelischen Siedlungen, die sich auf
       palästinensischem Gebiet befinden, benötigen auch künftig eine
       Ausfuhrbescheinigung der Palästinensischen Autonomiebehörde. Das hat der
       Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gestern in einem Urteil
       bestätigt.
       
       In dem vorliegenden Fall hatte der Hamburger Zoll sich geweigert, die
       Zollbefreiung für Sprudelzubereiter der Firma Soda-Club anzuerkennen, deren
       Produktionsstätten in einer jüdischen Siedlung in Ostjerusalem liegen. Weil
       Israel die Siedlung unter eigene Zollhoheit stellte, hatte die einführende
       deutsche Firma Brita für die Soda-Club-Produkte Zollfreiheit nach dem
       Abkommen mit Israel beantragt. Israelische Behörden bestätigten die
       israelische Zollzuständigkeit, machten aber auch auf Nachfrage keine
       Angaben über die genaue Herkunft.
       
       Brita hatte argumentiert, die beiliegende israelische Herkunftsbezeichnung
       reiche aus, da es ja faktisch keinen Unterschied mache, ob die Sodabereiter
       auf israelischem oder palästinensischem Gebiet produziert wurden. Für beide
       Hoheitsbereiche gebe es eine Steuerbefreiung.
       
       Das sieht der Europäische Gerichtshof anders. "Dieses Erfordernis eines
       gültigen Ursprungsnachweises, der von der zuständigen Behörde stammt, kann
       nicht als bloße Formalität angesehen werden", heißt es in dem Urteil.
       
       Damit stärkt das Gericht die Linie des Europaparlaments, das sich im
       vergangenen Dezember mit einem Kommissionsbericht aus Ostjerusalem befasst
       hatte, in dem die aggressive Siedlungspolitik der israelischen Behörden
       angeprangert wird. Dieser Bericht nennt als eine mögliche Protestmaßnahme
       der EU gegen den Siedlungsausbau, den von dort stammenden Waren keine
       Zollfreiheit mehr zu gewähren. Die Gerichtsentscheidung verschafft den
       Zollbehörden in dieser Frage Rechtssicherheit.
       
       Auch davor hatte es ums Kleingedruckte in den Zollvereinbarungen zwischen
       der EU und Israel ständig Streit gegeben. So hatten im April 2006 die
       Außenminister der EU Israel aufgefordert, Zoll- und Steuereinnahmen in Höhe
       von 50 Millionen Euro an die Palästinensische Autonomiebehörde zu
       überweisen. Dabei handelte es sich um Ausfuhrzölle für Produkte aus den
       palästinensischen Gebieten, die die israelischen Zollbehörden einbehalten
       hatten.
       
       26 Feb 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniela Weingärtner
       
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