# taz.de -- EU-Richtlinie Vorratsdatenspeicherung: Nur Irland und Slowakei dagegen
       
       > Im März würde eine EU-Richtlinie erlassen, die die Mitgliedsstaaten
       > verpflichtet, Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Der europäische
       > Gerichtshof hat die Richtlinie bereits auf formale Fehler geprüft.
       
 (IMG) Bild: Machen klare Vorgaben, wie Vorratsdatenspeicherung zu handhaben ist: Verfassungsrichter in Karlsruhe.
       
       BRÜSSEL dpa | Seit März 2006 schreibt die EU-Richtlinie 2006/24/EG die
       systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten vor. Anbieter von
       Telekommunikationsdiensten müssen demnach EU-weit Verbindungsdaten zwischen
       6 und 24 Monate lang auf Vorrat speichern. In der Runde der
       EU-Justizminister hatten nur Irland und die Slowakei dagegen gestimmt. Die
       Datensammlung soll bei der Fahndung nach Terroristen und anderen
       Verbrechern helfen.
       
       Artikel 5 der Richtlinie zählt auf, um welche Daten es geht: Bei
       Telefongesprächen Rufnummer, Name und Anschrift der Teilnehmer sowie
       Zeitpunkt und Dauer eines Gesprächs. Bei der Internetnutzung gehören die
       Benutzerkennung und IP-Adresse dazu. Damit können Fahnder die Quelle und
       die Adressaten einer Nachricht zurückverfolgen und identifizieren. Ferner
       werden die Kontaktdaten von E-Mails und die Zeiten der Internetnutzung
       gespeichert. Beim Gebrauch eines Handys kommen Funkzelle,
       Identifikationsnummer und geografische Ortung hinzu.
       
       Die Inhalte von Gesprächen sind der Richtlinie zufolge tabu. Es sollten
       "keinerlei Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation geben,
       auf Vorrat gespeichert werden dürfen." Datenschützer kritisieren, dass dies
       in der Praxis schwierig sei. Gerade bei SMS und E-Mails unterscheiden
       Anbieter nicht zwischen Verbindungsdaten und Inhaltsdaten. Zudem lässt die
       Direktive Schlupflöcher. Internet-Anbieter außerhalb Europas sind nicht
       betroffen.
       
       Unmittelbare Geltung erlangen die Vorgaben einer EU-Richtlinie erst, wenn
       die Mitgliedstaaten sie in nationale Gesetze umsetzen. Das müssen sie in
       einem Zeitraum von bis zu drei Jahren tun. Dabei können sie die oft
       ungenauen Vorgaben präzisieren. So hatte sich Deutschland auf die
       Untergrenze der Speicherdauer von sechs Monaten beschränkt. In Schweden
       hingegen [1][weigert sich derzeit die Regierung], die Richtlinie
       umzusetzen.
       
       Im Februar 2009 billigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelung
       und wies eine Klage Irlands ab. Die Richtlinie sei auf einer tauglichen
       Rechtsgrundlage erlassen worden, urteilten die Richter. Allerdings prüfte
       der Gerichtshof damals nicht die eventuelle Verletzung von Grundrechten
       oder einen Eingriff in die Privatsphäre.)
       
       (Internet: EU-Richtlinie 2006/24/EG [2][im Amtsblatt der Europäischen
       Union])
       
       2 Mar 2010
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/trotzige-schweden/
 (DIR) [2] http://dpaq.de/SJCQB
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Vorratsdatenspeicherung wird schwieriger: Richter löschen den Speicher
       
       Das Verfassungsgericht erklärt das Gesetz zur Speicherung der Telefon- und
       Internetdaten für verfassungswidrig. Alle gespeicherten Daten sind zu
       löschen. Trotzdem bleibt Vorratsspeicherung möglich.
       
 (DIR) Reaktionen auf Vorratsspeicher-Urteil: Piraten und Datenschützer zufrieden
       
       Datenschützer verlangen, nun auch Datenweitergaben wie beim Swift-Abkommen
       zu prüfen. Piraten sprechen von "schallender Ohrfeige" für Gesetzgebung.
       Provider fürchten hohe Kosten.
       
 (DIR) Schwarz-gelber Konflikt nach Karlsruher Urteil: Keine Eile! Oder doch?
       
       Während Innenminister de Maizière jetzt rasch ein neues Gesetz zur
       Vorratsspeicherung verlangt, warnt Leutheusser-Schnarrenberger vor
       Schnellschüssen. Der Krach ist programmiert.
       
 (DIR) Keine Vorratsdatenspeicherung: Trotzige Schweden
       
       Die Schweden pfeifen auf die Vorratsdatenspeicherung und wollen kein Gesetz
       dazu verabschieden. Sie ignorieren sogar eine Verurteilung durch die EU.
       Auch aus Angst vor der Piratenpartei.