# taz.de -- Verfassungsgerichts-Präsident Voßkuhle: "Plebiszitäre Elemente sind sinnvoll"
       
       > Der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle über
       > sein Verhältnis zu Bürgerentscheiden, Käuflichkeit bei Volksvertretern
       > und die Fortentwicklung des Grundgesetzes.
       
 (IMG) Bild: Andreas Voßkuhle, neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
       
       taz: Herr Voßkuhle, seit man Ministerpräsidenten für Gespräche mieten kann,
       sorgt sich Deutschland um den Ruf seiner politischen Klasse. Welche
       Honorare verlangen eigentlich Sie als Präsident des
       Bundesverfassungsgerichts für einen Vortrag vor Interessenvertretern? 
       
       Andreas Vosskuhle: Wenn ich Vorträge halte, gehört das zu meiner
       Amtsausübung als Verfassungsrichter. Deshalb nehme ich dafür keinerlei
       Honorare. Die Justiz lebt davon, dass sie vollkommen unabhängig ist. Sie
       muss jeden Anschein der Käuflichkeit vermeiden.
       
       Wie halten es die anderen Richter? Gibt es am Verfassungsgericht einen
       Ethik-Code? 
       
       Unausgesprochen schon. Von geschriebenen Regeln halte ich in diesem
       Zusammenhang aber nicht so viel. Sie führen eher zur Beruhigung, wo
       eigentlich Wachsamkeit angebracht ist. Man kann die Nutzung von
       Dienstfahrzeugen regeln, aber nicht Ethos, Charakter und Persönlichkeit.
       
       In Umfragen sagen 75 Prozent der Deutschen, sie haben großes oder sehr
       großes Vertrauen zum Bundesverfassungsgericht. Ist Ihnen das wichtig? 
       
       Ja. Ein gewisses Grundvertrauen der Bevölkerung ist sehr wichtig, damit im
       Einzelfall auch unpopuläre Urteile akzeptiert werden.
       
       Und wie reagieren Sie, wenn die Zustimmungsrate des Gerichts unter 70
       Prozent fällt? 
       
       Wir versuchen weiterhin, durch unsere Rechtsprechung zu überzeugen. An
       Umfragewerten orientieren wir uns dabei selbstverständlich nicht, schon gar
       nicht bei einzelnen Urteilen.
       
       Das Vertrauen der Bevölkerung in Bundesregierung und Bundestag ist deutlich
       geringer als die Zustimmung zum Verfassungsgericht. Ist es typisch, dass
       Deutsche mehr Vertrauen in Richter haben als in Politiker? 
       
       Der Rechtsstaat war in Deutschland meist populärer als die Demokratie. Aber
       ich habe den Eindruck, dass Leistungen der Politik in der Bevölkerung
       durchaus anerkannt werden, zuletzt etwa der relativ erfolgreiche Umgang mit
       der Finanz- und Wirtschaftskrise.
       
       Oft profiliert sich das Verfassungsgericht auf Kosten der Politik, oder? 
       
       Nein, das ist nicht richtig. Das Bundesverfassungsgericht profiliert sich
       nicht, sondern unsere Aufgabe ist es, die Verfassung zu interpretieren.
       Allerdings nur dann, wenn wir vom Bürger, Verfassungsorganen oder auch der
       Politik angerufen werden.
       
       Bei der inneren Sicherheit schicken Sie Gesetze regelmäßig auf eine
       Ehrenrunde. Die Politiker stehen als Deppen da, die keine
       verfassungskonformen Gesetze machen können. Am Ende bekommt aber die
       Polizei mit kleinen Korrekturen doch, was sie wollte. 
       
       Daran kann man doch auch sehen, dass der Gesetzgeber grundsätzlich gar
       nicht so schlecht arbeitet. Wir dürfen mit unseren Entscheidungen dem
       Gesetzgeber nicht den notwendigen politischen Spielraum nehmen. Das
       entspricht auch der Verfassung, die den schonendsten Ausgleich
       verschiedener Rechtspositionen verlangt.
       
       Ist der große Gewinner in der öffentlichen Wahrnehmung nicht stets
       Karlsruhe?
       
       Man sollte Einzelfälle nicht überbewerten. Das Bundesverfassungsgericht hat
       in 59 Jahren knapp 650 Gesetze und Verordnungen beanstandet, das ist nur
       ein sehr kleiner Bruchteil aller von der Politik beschlossenen Normen.
       Außerdem ist es auch ein großes Anliegen des Verfassungsgerichts, die
       Offenheit und Vielfalt des politischen Prozesses zu wahren.
       
       Was heißt das? 
       
       Das Verfassungsgericht versucht, die Offenheit für neue politische
       Entwicklungen sicherzustellen. Es sichert die Spielräume des Parlaments
       gegenüber der Exekutive, der Opposition gegenüber der Mehrheit und der
       außerparlamentarischen Akteure gegenüber der etablierten Politik. Im
       Interesse eines offenen politischen Diskurses hat das Gericht die
       Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit gestärkt und zu Grundrechten
       erklärt, die für die Demokratie "schlechthin konstituierend" sind.
       
       Brauchen wir auch mehr Volksabstimmungen in der Politik? 
       
       Die parlamentarische Demokratie hat sich im Kern bewährt. Aber eine
       Ergänzung durch plebiszitäre Elemente halte ich für sinnvoll, vor allem bei
       Änderungen des Grundgesetzes.
       
       Auch das dürfte vor allem dem Bundesverfassungsgericht nutzen. 
       
       Warum?
       
       Wenn eine Grundgesetzänderung nur noch per Volksabstimmung - also eher
       selten - möglich ist, liegt die Fortentwicklung des Grundgesetzes vor allem
       in der Hand der Verfassungsrichter. 
       
       Es ist ja nichts Neues, dass das Bundesverfassungsgericht auch die
       Zukunftsoffenheit des Grundgesetzes sicherstellt, zum Beispiel indem es
       neue Grundrechte "erfindet", etwa das Grundrecht auf informationelle
       Selbstbestimmung. In Anlehnung an die Rhetorik der digitalisierten Welt
       könnte man sagen, es ist auch eine Aufgabe des Gerichts, den
       verfassungsrechtlichen Quellcode zu pflegen. Die Verfassung ist eben nicht
       nur etwas Gegebenes, sondern auch etwas - zur Fortentwicklung -
       Aufgegebenes.
       
       Das heißt, die Richter definieren letztlich den Maßstab selbst, an dem sie
       das Handeln der anderen Staatsorgane messen? Ist Deutschland ein
       Richterstaat und das Verfassungsgericht der eigentliche Souverän im Staat? 
       
       Das Bundesverfassungsgericht ist sicherlich ein einflussreiches
       Verfassungsorgan, aber kein verdeckter Souverän. Die Richter müssen immer
       verfassungsrechtlich argumentieren. Sie haben dabei nicht nur den Wortlaut
       des Grundgesetzes zu beachten, sondern auch die bisherige Rechtsprechung
       des Verfassungsgerichts, die inzwischen 123 Bände füllt. Außerdem sind
       Entscheidungen des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte ebenso zu
       berücksichtigen wie Urteile des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Das
       Bundesverfassungsgericht ist also nur ein Akteur, der im Zusammenspiel mit
       anderen Akteuren um verfassungsmäßige Lösungen ringt.
       
       Das Vertrauen der Bürger hat eine Kehrseite: Die 16 Verfassungsrichter
       ertrinken in Arbeit. Wie lange geht das noch gut? 
       
       Wir haben derzeit rund 6.500 neue Verfahren pro Jahr. Im Augenblick ist die
       Funktionsfähigkeit noch gewährleistet. Wenn die Eingänge aber weiter
       ansteigen, ist bald die Grenze des Leistbaren erreicht. Dann muss das
       Bundesverfassungsgericht zwingend entlastet werden.
       
       Wollen Sie die Möglichkeit zur Verfassungsbeschwerde beschränken? 
       
       Nein. Zwar wäre es sinnvoll, wenn sich das Bundesverfassungsgericht auf
       grundlegende Verfassungsfragen konzentrieren könnte. Allerdings wäre die
       hohe Akzeptanz des Gerichts gefährdet, wenn Bürger nicht mehr in jedem
       Einzelfall das Verfassungsgericht anrufen könnten.
       
       Sollen die Verfassungsrichter mehr wissenschaftliche Mitarbeiter erhalten? 
       
       Nein. Ein fünfter Mitarbeiter wäre keine Lösung. Sie können bei der
       Vorbereitung von Entscheidungen mitwirken. Jede Entscheidung muss aber von
       den gewählten Verfassungsrichtern selbst verantwortet werden. Die Zuarbeit
       hat insoweit natürlich Grenzen.
       
       Das haben Kritiker vor der Einführung des vierten Mitarbeiters auch gesagt
       und jetzt funktioniert es trotzdem gut. 
       
       Mag sein. Aber damit ist der Weg der Personalaufstockung nun wirklich
       ausgereizt.
       
       Wie aber wollen Sie denn dann die Verfassungsrichter entlasten? 
       
       Es gibt da verschiedene Möglichkeiten, die aber zunächst intern diskutiert
       und durchdacht werden müssen.
       
       Soll der Bundespräsident im Vorfeld die Gesetze intensiver prüfen? 
       
       Das halte ich für keine gute Idee. Der Bundespräsident hat lediglich ein
       formales Prüfungsrecht. Nur in ganz offensichtlichen Ausnahmefällen kann er
       einem Gesetz wegen inhaltlicher Mängel die Unterschrift verweigern. Die
       inhaltliche Verfassungsprüfung von Gesetzen ist grundsätzlich Aufgabe des
       Bundesverfassungsgerichts, das hierfür über die entsprechende Organisation
       und das Know-how verfügt. Der Bundespräsident ist nicht unbedingt selbst
       Jurist und müsste sich daher auf die Zuarbeit weniger, nicht speziell
       legitimierter Mitarbeiter und Gutachter verlassen.
       
       Herr Voßkuhle, was ist eigentlich Ihre persönliche verfassungspolitische
       Agenda, die Sie verfolgen? 
       
       Nach Karlsruhe kommt man nicht mit einer persönlichen Agenda. Das
       Bundesverfassungsgericht ist kein Ort der individuellen
       Selbstverwirklichung. Es ist ein Ort der Pflicht und der Aufgabe.
       
       Ihr Vorgänger, Hans-Jürgen Papier, hat in seinen Vorträgen oft eine
       Reduzierung der Staatsaufgaben angemahnt, damit der Sozialstaat auch
       zukunftsfähig bleiben kann. Was sind denn Ihre Ziele? 
       
       Mein Ziel ist, das hohe Ansehen des Bundesverfassungsgerichts zu wahren und
       zu mehren und seine Funktionsfähigkeit und die Qualität seiner
       Rechtsprechung zu erhalten.
       
       Bei Ihrer Wahl vor zwei Jahren sagten Sie noch, Sie stehen den
       Grundpositionen der Sozialdemokratie nahe. Das muss für Sie doch
       irgendetwas bedeuten, oder? 
       
       Sozialdemokratie bedeutet für mich in erster Linie Sympathie und Interesse
       für die Nichtmächtigen in der Gesellschaft, staatliche Verantwortung für
       die Gemeinwohlverwirklichung, Solidarität unter den Bürgerinnen und Bürgern
       sowie den Willen, die gesellschaftlichen Verhältnisse zu verbessern im
       Sinne einer grundsätzlichen Reformbereitschaft. Allerdings ist auch ohne
       Eigeninitiative kein Staat zu machen. Im Verhältnis von Staat und Bürger
       müssen immer beide Pole - Schutz und Freiheit - im Blick bleiben.
       
       18 Mar 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
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