# taz.de -- Cyberspace-Demokratie: Schwarz-gelb stärkt Onlinepetitionen
       
       > Die Regierung will es erlauben, ein Thema mit 100.000 Unterschriften in
       > den Bundestag bringen zu können. Wird so virtuellen Gesellschaften mehr
       > Gehör in der Politik verschafft?
       
 (IMG) Bild: Mehr als 134.000 Unterschriften kamen gegen Internetsperren zusammen.
       
       Die schwarz-gelbe Koalition will Onlinepetitionen aufwerten. Anliegen mit
       genügend Unterstützung sollen künftig auch im Plenum des Bundestags
       debattiert werden. Damit würde eine Art von Bürgerbegehren geschaffen.
       
       Eingeführt wurden Onlinepetitionen 2005 zum Ende der rot-grünen
       Regierungszeit. Nach einer Probephase läuft das neue Petitionssystem seit
       Oktober 2008 auf Hochtouren. Am bekanntesten wurde die Eingabe von
       Franziska Heine, die 134.000 Signaturen gegen Internetsperren sammelte und
       damit die öffentliche Stimmung kippte.
       
       Weitere medial erfolgreiche Petitionen forderten ein bedingungsloses
       Grundeinkommen, mehr Kontrolle für die Musikverwerter von der Gema und die
       Senkung der Mineralölsteuer.
       
       Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stand bisher jeweils das Sammeln
       der Signaturen. Wenn die Zahlen nach oben schnellen, wirkt das wie eine
       Massendemonstration auf der Straße. Dass der Initiator noch nach sechs
       Monaten vom Petitionsausschuss angehört wird, interessierte weniger.
       
       Stimmiger ist es, wenn am Ende zumindest das Bundestagsplenum über eine
       Massenpetition debattiert. Schließlich geht es meist um Anregungen zur
       Gesetzgebung. Auf Druck der FDP ist die Aufwertung solcher Petitionen
       bereits im schwarz-gelben Koalitionsvertrag enthalten.
       
       Jetzt bereitet der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae einen Antrag vor, mit dem
       die Geschäftsordnung des Bundestags entsprechend geändert werden soll. Nach
       Thomaes Vorstellungen müssten binnen drei Monaten mindestens 100.000
       Unterschriften gesammelt werden, online oder auf der Straße. Zunächst
       bekämen, wie bisher, die zuständigen Ministerien Gelegenheit zur
       Stellungnahme. Dann würde der Initiator im Petitionsausschuss angehört.
       Gleich anschließend könnte das Anliegen im Bundestag debattiert werden,
       allerdings ohne Rederecht des Petenten.
       
       De facto können Bürger so binnen wenigen Monaten ein breit diskutiertes
       Anliegen auf die Tagesordnung des Bundestags setzen.
       
       Die Vorschläge müssen allerdings relativ holzschnittartig vorgetragen
       werden. Der Server des Bundestags akzeptiert Petitionen bisher nur bis zu
       einem Umfang von 1.000 Zeichen (plus 3.000 Zeichen Begründung). Ein
       ausgefeilter Gesetzentwurf kommt so als Massenpetition nicht infrage.
       
       Noch im April wird sich die FDP-Fraktionsklausur mit Thomaes Vorschlag
       beschäftigen, dann die anderen Fraktionen. Ziel ist ein Allparteienantrag.
       Da die CDU im Koalitionsvertrag bereits zugestimmt hat, dürfte es wenig
       grundsätzliche Probleme geben.
       
       9 Apr 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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