# taz.de -- Neues Wahlrecht: Demokratie ist verfassungsgemäß
> Der Bremer Staatsgerichtshof bestätigt das neue Wahlrecht und festigt
> Bremens Spitzenplatz in Sachen Mitbestimmung: Das Volk gewinnt und
> Parteien verlieren ein bisschen Einfluss auf Besetzung des Parlaments
(IMG) Bild: Bei Wahlen spielt neben dem Listenplatz künftig auch die persönliche Ausstrahlung eine Rolle
Der Sex-Appeal des Themas geht in der formalisierten Justiz-Sprache unter.
Leider. Denn der Staatsgerichtshof hat gestern die Botschaft verkündet: Du
kannst jetzt wählen wen du willst, in Bremen. Also wirklich, wen du willst
und ohne damit die Stimme gleichsam wegzuwerfen, wenn die Kandidatin deiner
Wahl - also wirklich deiner Wahl - in Parteien und Wählervereinigungen
weniger Fans hat. Die Parteien verlieren ein bisschen Macht und Einfluss -
ans Volk.
Das hat der Staatsgerichtshof gestern als rechtmäßig bestätigt, natürlich
weniger salopp. Korrekt müsste es heißen: Er hat das
Normenkontrollverfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des
Sitzverteilungsverfahrens des geltenden Bremischen Wahlgesetzes beendet.
Und er hat erklärt, dass es eben nicht gegen die Bremer Landesverfassung
verstößt, "wenn bei der Verteilung der Mandate innerhalb eines
Wahlvorschlags zunächst die nach Listenwahl zu vergebenden Sitze zugeteilt
werden, und erst anschließend die Sitze für die Bewerber mit den höchsten
Personenstimmenzahlen".
So hat Staatsgerichtshofs-Präsident Alfred Rinken vorgetragen, und so
stehts im ersten Leitsatz des Urteils (AZ: St 3/09). Und das hört sich an
wie das genaue Gegenteil dessen, was es bedeutet: Denn bestätigt wird ja
der im Wahlgesetz fixierte Vorrang der Listen- vor der Personenwahl. Nur
ist dessen Auswirkung eben erst zu erkennen, wo beide miteinander
konkurrieren. Also dort, wo einE KandidatIn sowohl genügend Personenstimmen
erhält, als auch weit genug vorne auf einer entsprechenden Liste steht.
Möglich wird diese Konkurrenz dadurch, dass bei Landtagswahlen künftig fünf
Stimmen frei auf BewerberInnen verteilt werden können.
Durch die jetzt bestätigte Regelung zieht die gleichsam doppelt gewählte
Person als Listenvorschlag in die Bürgerschaft ein. Dadurch macht sie Platz
auf der individualisierteren "Personenbank" - für jene, die ein paar Voten
weniger erhalten haben: "Das verstärkt die Wirkung der Personenstimmen",
erläuterte Rinken.
Das Urteil war nach der mündlichen Verhandlung am 26. Februar erwartet
worden (taz berichtete). Der Staatsgerichtshof hat es einstimmig gefällt:
Ein Adelsschlag für die Initiative Mehr Demokratie, von der das neue
Wahlgesetz stammt, das im Mai kommenden Jahres erstmals zur Anwendung
kommt: Um einem Volksentscheid vorzubeugen hatte die Bürgerschaft sich den
Vorschlag in den Schlusstagen der großen Koalition zu eigen gemacht und
beschlossen. Das geschehe nur, um ihn dann leichter wieder kassieren zu
können, hatte Matthias Güldner (Grüne) in der damaligen Debatte geargwöhnt.
Tatsächlich meldete Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) verfassungsrechtliche
Bedenken an und empfahl, lieber doch dem Beispiel des niedersächsischen
Kommunalwahlrechts zu folgen - wo der aufwändige Fünf-Stimmen-Modus die
Zusammensetzung der Gemeinderäte kaum beeinflusst. Mehr Demokratie begrüßte
die Entscheidung des Bremer Staatsgerichtshofs. Bremen, bislang in Sachen
demokratischer Mitbestimmung Schlusslicht der Republik, sei diesbezüglich
nun "auf einem Spitzenplatz angekommen", sagte Wilko Zicht, der
Wahlrechtsexperte der Initiative.
9 Apr 2010
## AUTOREN
(DIR) Benno Schirrmeister
(DIR) Benno Schirrmeister
## TAGS
(DIR) Bremer Bürgerschaft
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