# taz.de -- Neues Wahlrecht: Demokratie ist verfassungsgemäß
       
       > Der Bremer Staatsgerichtshof bestätigt das neue Wahlrecht und festigt
       > Bremens Spitzenplatz in Sachen Mitbestimmung: Das Volk gewinnt und
       > Parteien verlieren ein bisschen Einfluss auf Besetzung des Parlaments
       
 (IMG) Bild: Bei Wahlen spielt neben dem Listenplatz künftig auch die persönliche Ausstrahlung eine Rolle
       
       Der Sex-Appeal des Themas geht in der formalisierten Justiz-Sprache unter.
       Leider. Denn der Staatsgerichtshof hat gestern die Botschaft verkündet: Du
       kannst jetzt wählen wen du willst, in Bremen. Also wirklich, wen du willst
       und ohne damit die Stimme gleichsam wegzuwerfen, wenn die Kandidatin deiner
       Wahl - also wirklich deiner Wahl - in Parteien und Wählervereinigungen
       weniger Fans hat. Die Parteien verlieren ein bisschen Macht und Einfluss -
       ans Volk.
       
       Das hat der Staatsgerichtshof gestern als rechtmäßig bestätigt, natürlich
       weniger salopp. Korrekt müsste es heißen: Er hat das
       Normenkontrollverfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des
       Sitzverteilungsverfahrens des geltenden Bremischen Wahlgesetzes beendet.
       Und er hat erklärt, dass es eben nicht gegen die Bremer Landesverfassung
       verstößt, "wenn bei der Verteilung der Mandate innerhalb eines
       Wahlvorschlags zunächst die nach Listenwahl zu vergebenden Sitze zugeteilt
       werden, und erst anschließend die Sitze für die Bewerber mit den höchsten
       Personenstimmenzahlen".
       
       So hat Staatsgerichtshofs-Präsident Alfred Rinken vorgetragen, und so
       stehts im ersten Leitsatz des Urteils (AZ: St 3/09). Und das hört sich an
       wie das genaue Gegenteil dessen, was es bedeutet: Denn bestätigt wird ja
       der im Wahlgesetz fixierte Vorrang der Listen- vor der Personenwahl. Nur
       ist dessen Auswirkung eben erst zu erkennen, wo beide miteinander
       konkurrieren. Also dort, wo einE KandidatIn sowohl genügend Personenstimmen
       erhält, als auch weit genug vorne auf einer entsprechenden Liste steht.
       Möglich wird diese Konkurrenz dadurch, dass bei Landtagswahlen künftig fünf
       Stimmen frei auf BewerberInnen verteilt werden können.
       
       Durch die jetzt bestätigte Regelung zieht die gleichsam doppelt gewählte
       Person als Listenvorschlag in die Bürgerschaft ein. Dadurch macht sie Platz
       auf der individualisierteren "Personenbank" - für jene, die ein paar Voten
       weniger erhalten haben: "Das verstärkt die Wirkung der Personenstimmen",
       erläuterte Rinken.
       
       Das Urteil war nach der mündlichen Verhandlung am 26. Februar erwartet
       worden (taz berichtete). Der Staatsgerichtshof hat es einstimmig gefällt:
       Ein Adelsschlag für die Initiative Mehr Demokratie, von der das neue
       Wahlgesetz stammt, das im Mai kommenden Jahres erstmals zur Anwendung
       kommt: Um einem Volksentscheid vorzubeugen hatte die Bürgerschaft sich den
       Vorschlag in den Schlusstagen der großen Koalition zu eigen gemacht und
       beschlossen. Das geschehe nur, um ihn dann leichter wieder kassieren zu
       können, hatte Matthias Güldner (Grüne) in der damaligen Debatte geargwöhnt.
       Tatsächlich meldete Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) verfassungsrechtliche
       Bedenken an und empfahl, lieber doch dem Beispiel des niedersächsischen
       Kommunalwahlrechts zu folgen - wo der aufwändige Fünf-Stimmen-Modus die
       Zusammensetzung der Gemeinderäte kaum beeinflusst. Mehr Demokratie begrüßte
       die Entscheidung des Bremer Staatsgerichtshofs. Bremen, bislang in Sachen
       demokratischer Mitbestimmung Schlusslicht der Republik, sei diesbezüglich
       nun "auf einem Spitzenplatz angekommen", sagte Wilko Zicht, der
       Wahlrechtsexperte der Initiative.
       
       9 Apr 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
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