# taz.de -- Brechmitteleinsatz in Bremen: Freispruch aufgehoben
       
       > Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit um den Bremer
       > Brechmitteleinsatz (2005) den Freispruch für den verantwortlichen Arzt
       > aufgehoben und die Sache zurück ans Landgericht Bremen gegeben.
       
 (IMG) Bild: Magenmodell mit Drogenpäckchen (Demonstration des Hauptzollamts Aachen).
       
       LEIPZIG apn | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch eines Bremer
       Polizeiarztes nach einem tödlichen Brechmitteleinsatz aufgehoben und die
       Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht Bremen zurückverwiesen. Die
       Richter des in Leipzig ansässigen 5. Strafsenats begründeten ihre
       Entscheidung am Donnerstag mit der mangelhaften Beweiswürdigung der Bremer
       Richter, die den Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen
       hatten.
       
       Der Arzt hatte einem mutmaßlichen Drogenhändler aus Sierra Leone
       Brechmittel und Wasser eingeflößt, um auf diese Weise Kokainkügelchen zu
       sichern, die der Mann verschluckt hatte. Der 35-Jährige fiel während der
       Prozedur ins Koma und starb später im Krankenhaus.
       
       Das Bremer Landgericht hatte im Dezember 2008 erklärt, der Vorwurf der
       fahrlässigen Tötung sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Der Arzt habe
       sich zwar vieler Pflichtversäumnisse schuldig gemacht, aber mangels
       Qualifikation nicht vorhersehen und erkennen können, dass sich der
       Gesundheitszustand des betroffenen Afrikaners lebensbedrohlich
       verschlechterte.
       
       Löste politisches Beben in Bremen aus 
       
       Am 27. Dezember 2004 war der aus Sierra Leone stammende Mann in Bremen
       festgenommen worden, nachdem Polizisten ihn beim Verschlucken von kleinen
       Kügelchen beobachtet hatten. Auf der Wache flößte der angeklagte
       Mitarbeiter des ärztlichen Beweissicherungsdienstes dem 35-Jährigen
       mithilfe einer Magensonde zwangsweise große Mengen Brechmittel und Wasser
       ein - obwohl er laut Gericht weit entfernt von einem in diesen Dingen
       erfahrenen Facharzt gewesen sei.
       
       Der Zustand des Inhaftierten verschlechterte sich demnach zeitweilig so,
       dass der Angeklagte den Notarzt holte. Als sich der Afrikaner erholte, habe
       der Mediziner in Anwesenheit des Notarztes und mit Hilfe von
       Rettungssanitätern weitergemacht, bis sich der Zustand des Mannes deutlich
       verschlechtert habe.
       
       Der Notarzt habe Wiederbelebungsmaßnahmen unternommen, im Koma liegend sei
       der Mann ins Krankenhaus gebracht worden. Letztlich führte nach Überzeugung
       des Gerichts der Sauerstoffmangel zunächst zu dem Koma und am 7. Januar zum
       Tod des Mannes.
       
       Der Fall hatte seinerzeit in Bremen für ein politisches Beben gesorgt.
       Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) musste sich einem Misstrauensvotum
       stellen, das mit den Stimmen der früheren rot-schwarzen Koalition
       zurückgewiesen wurde.
       
       (Aktenzeichen beim Bundesgerichtshof: 5 StR 18/10)
       
       29 Apr 2010
       
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