# taz.de -- Tod nach Brechmittel-Einsatz: Freispruch für den Polizeiarzt
       
       > Vier Jahre nach dem Brechmitteltod eines Afrikaners spricht das Bremer
       > Landgericht einen Polizeiarzt vom Tötungsvorwurf frei - und gerät in die
       > Kritik.
       
 (IMG) Bild: Bei der Drogenfahndung wird oft Brechmittel benutzt.
       
       Mit einem Freispruch endete am Donnerstag in Bremen der Prozess um den
       Brechmitteltod des Sierra-Leoners Laya Alama Condé. Das Landgericht war der
       Ansicht, dass dem Angeklagten Polizeiarzt Igor V. der Vorwurf der
       fahrlässigen Tötung nicht nachzuweisen ist. V. hatte dem Afrikaner im
       Dezember 2004 Brechmittel eingeflößt, weil Polizisten ihn verdächtigten,
       Kokainkügelchen verschluckt zu haben. Der 35-Jährige fiel ins Koma und
       starb wenige Tage später.
       
       Rund 70 AntirassistInnen hatten sich zur Urteilsverkündung im
       Gerichtsgebäude versammelt. Als der Kammervorsitzende Bernd Asbrock das
       Urteil verkündete, entrollten sie ein Transparent mit der Aufschrift "Das
       war Mord" und riefen: "Afrikaner haben vor deutschen Gerichten selbst dann
       Unrecht, wenn sie von weißen Polizisten getötet werden." Eine
       bereitstehende Polizeieinheit räumte die Protestler aus dem Gerichtssaal.
       
       In seiner Urteilsbegründung sagte der Kammervorsitzende Bernd Asbrock, der
       Angeklagte habe "objektiv gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen", etwa bei
       der Erstuntersuchung Condés. Auch hätten weder V. noch die Polizisten vor
       der Maßnahme einen Dolmetscher oder einen Richter gerufen. Vor allem aber
       hätte V. seine erste erzwungene Brechmittelvergabe viel früher beenden
       müssen. Condés Zustand war während der rund zweistündigen Maßnahme so
       kritisch geworden, dass ein Notarzt hinzugerufen werden musste. Doch
       nachdem das Rettungsteam Condé wieder stabilisiert hatte, flößte V. ihm
       weiter Wasser ein, damit er seinen Mageninhalt restlos hervorwürgte. "Wäre
       hier abgebrochen worden, hätte sich der Tod vermeiden lassen", sagte
       Asbrock.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Anklage gegen V. auf das Gutachter zweier
       Sachverständiger gegründet. Ihnen nach war Condé "still ertrunken", weil
       das Wasser, das ihm V. per Nasensonde eingeflößt hatte, in die Lunge
       gelaufen war. Zwei weitere Gutachter hatten im Laufe des Prozesses diese
       Diagnose bestätigt.
       
       Im Herbst dieses Jahres hatte die Verteidigung allerdings vier weitere
       Sachverständige in den Prozess eingebracht, die einen "toxischen
       Herzmuskelschaden" als Todesursache ausmachten. Ihnen nach sollte eine
       krankhaft verdickte Herzwand der Grund für das bei Condé festgestellte
       Lungenödem sein - und nicht etwa das durch den Brechmitteleinsatz
       hineingelaufene Wasser. Diese Ansicht wurde unter anderem von den gleichen
       Medizinern vertreten, die im Fall des bundesweit ersten Brechmitteltoten,
       des Nigerianers Achidi John in Hamburg, mit dem gleichen Argument - einem
       Herzfehler - eine Ärztin aus der Schusslinie der Staatsanwaltschaft
       brachten.
       
       Sowohl der Verteidiger V.s als auch die Staatsanwältin hatten nach dem
       Gutachterstreit einen Freispruch gefordert. Lediglich die Anwältin der als
       Nebenklägerin vertretenen Familie des Toten plädierte für eine
       Verurteilung.
       
       Für die Verurteilung war die eigentliche Todesursache jedoch nicht
       ausschlaggebend. Zwar habe sich V. "mehrerer objektiver
       Pflichtverletzungen" schuldig gemacht, die ursächlich für den Tod waren, so
       die Richter. Weil er dies aber wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung
       mit Brechmittelvergaben subjektiv nicht erkennen" konnte, folgte die Kammer
       dem Antrag der Anklagebehörde.
       
       Der Bruder des Toten, Namantjan Condé, war aus Guinea nach Bremen gereist.
       "Der Prozess hat gezeigt, dass man meinen Bruder misshandelt hat und er
       daran gestorben ist. Das war kein natürlicher Tod. Und deswegen trägt auch
       jemand die Verantwortung. Sie wollen aber keinem die Schuld geben", sagte
       er nach der Urteilsverkündung.
       
       5 Dec 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Brechmittel
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Tod durch Brechmittel: Zwei falsche Freisprüche
       
       Der Tod des Afrikaners Laye Condé nach der Verabreichung eines Brechmittels
       2004 beschäftigt jetzt zum dritten Mal das Bremer Landgericht.
       
 (DIR) Brechmitteleinsatz in Bremen: Freispruch aufgehoben
       
       Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit um den Bremer Brechmitteleinsatz
       (2005) den Freispruch für den verantwortlichen Arzt aufgehoben und die
       Sache zurück ans Landgericht Bremen gegeben.