# taz.de -- Freigesprochener Polizeiarzt: BGH überprüft Brechmittel-Urteil
       
       > Ein Polizeiarzt war freigesprochen worden, nachdem er einem mutmaßlichen
       > Drogendealer Brechmittel gab. Dieser fiel nach der Einnahme ins Koma und
       > starb.
       
 (IMG) Bild: Im Dezember 2004 hatte der Arzt dem Sierra-Leoner Brechmittel eingeflößt - mit tödlicher Wirkung.
       
       BERLIN taz/dpa | Der Freispruch eines Bremer Polizeiarztes nach dem
       tödlichen Einsatz von Brechmitteln bei einem mutmaßlichen Drogendealer hat
       am Dienstagnachmittag den Bundesgerichtshof beschäftigt. Der Arzt war im
       Dezember 2008 vom Landgericht Bremen freigesprochen worden, weil ihm das
       Gericht eine fahrlässige Tötung nicht nachweisen konnte.
       
       Im Dezember 2004 hatte der Arzt Igor V. dem Sierra-Leoner Laya Condé
       Brechmittel eingeflößt, weil Polizisten ihn verdächtigten, Kokainkügelchen
       verschluckt zu haben. Condés Zustand war während der Maßnahme so kritisch
       geworden, dass ein Notarzt hinzugerufen werden musste, um Condé zu
       stabilisieren. Anschließend flößte Igor V. dem 35-jährigen Afrikaner per
       Nasensonde Wasser ein, damit er seinen Mageninhalt restlos hervorwürgte.
       Condé fiel ins Koma und starb wenige Tage später.
       
       Zwei Sachverständige hatten erklärt, Condés sei "still ertrunken", weil das
       Wasser in die Lunge gelaufen war. Zwei weitere Gutachter hatten im Laufe
       des Prozesses vor dem Landgericht Bremen diese Diagnose bestätigt. Die
       Verteidigung brachte jedoch vier weitere Sachverständige ein, die einen
       "toxischen Herzmuskelschaden" als Todesursache ausmachten. Staatsanwältin
       und der Verteidiger des Arztes forderten daraufhin einen Freispruch.
       
       Zwar habe sich der Arzt "mehrerer objektiver Pflichtverletzungen" schuldig
       gemacht, urteilten die Landesrichter im Dezember 2008, aber er habe diese
       wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Brechmittelvergabe subjektiv
       nicht erkennen" können. Den Arzt treffe keine Schuld, weil er weder über
       klinische Erfahrung verfügt habe noch für die zwangsweise
       Brechmittelvergabe qualifiziert gewesen sei, sagte der Richter Bernd
       Asbrock damals zur Urteilsbegründung. Kritik übte Asbrock an der Leitung
       des rechtsmedizinischen Instituts der St.-Jürgen-Klinik: "Es war ein
       genereller organisatorischer Mangel, dass ein Arzt auf dem Ausbildungsstand
       des Angeklagten diese Behandlung vorgenommen hat."
       
       Die Mutter und ein Bruder von Laya Condé griffen die Beweiswürdigung des
       Landgerichts nun mit einer Sachrüge an, und der Bundesgerichtshof in
       Leipzig begann gestern mit der Überprüfung des damaligen Urteils.
       
       27 Apr 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Frauke Böger
       
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