# taz.de -- Kommentar Strafverschärfung: Ein berüchtigter Paragraf
> Die Konsequenzen für Opfer von Polizeiübergriffen werden mit der
> geplanten Starfverschärfung noch härter. Und das nur zur Imagepflege der
> Innenminister.
Die deutschen Innenminister wollen die Strafe für Widerstand gegen
Polizisten und andere Beamte verschärfen. Das klingt logisch angesichts von
immer dreisteren Angriffen gegen Polizisten bei Hausdurchsuchungen oder
Kontrollen. Doch der Teufel steckt bei Gesetzen ja immer im Detail.
Und hier gibt es ein Gebiet, bei dem sich aus der Strafverschärfung
skandalöse Konsequenzen ergeben: im Bereich der Gewalt auf Demonstrationen
und politischen Aktionen. Dieser Bereich wird von den Ministern
ausdrücklich als Mitbegründung für die beabsichtigte Strafverschärfung
angeführt.
Nun gibt es tatsächlich gewissenlose Demonstranten, die mit Gehwegplatten
und Pflastersteinen werfen und so Demonstranten wie Polizisten gefährden.
Aber für diese Straftaten gibt es genug Paragrafen: Schwerer
Landfriedensbruch etwa kann schon zehn Jahre Haft bringen, ebenso
gefährliche Körperverletzung.
Widerstand gegen Polizeibeamte hingegen ist ein berüchtigter Paragraf bei
Strafverteidigern: Ihre Erfahrung lehrt, dass es ein typischer Weg für die
Vorwärtsverteidigung von Beamten ist.
Zeigt sie ein Demonstrationsteilnehmer an, weil er von Polizisten
verprügelt wurde, dann hat er schnell mit einer Gegenanzeige wegen
Widerstands gegen die Staatsgewalt zu rechnen. Beamte gelten vor Gericht
als glaubwürdiger als ein paar Demoteilnehmer als Zeugen.
Opfer von Polizeigewalt werden so zu Straftätern, in Zukunft mit noch
schärferen Konsequenzen. Und das nur, damit die Innenminister einen
billigen populistischen Erfolg vermelden können.
29 May 2010
## AUTOREN
(DIR) Reiner Metzger
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