# taz.de -- Innenminister durchleuchten Journalisten: Journalisten-Check rechtens
> Von Journalisten zu verlangen, sich vor Terminen der
> Innenministerkonferenz durchleuchten zu lassen, ist rechtens, sagt das
> Verwaltungsgericht.
(IMG) Bild: Gefährdete Spezies hat Spaß: Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) mit seinem noch-Amtskollegen aus Hessen, Volker Bouffier (CDU).
BREMEN/BERLIN taz | Die Fotoreporterin Marily Stroux ist mit ihrer Klage
gegen die Akkreditierungsvorschriften der seit gestern laufenden
Innenministerkonferenz der Länder (IMK) in Hamburg gescheitert. Stroux, die
auch für die taz arbeitet, wollte an Presseterminen der Innenminister
teilnehmen, hatte sich aber gegen die für die Akkreditierung verlangte
Weitergabe ihrer Daten an die Polizei gewehrt. Die Überprüfung der
JournalistInnen durch das Landeskriminalamt sei "grundsätzlich zumutbar",
urteilte am Donnerstagabend das Hamburger Verwaltungsgericht in einer
Eilentscheidung. Das Oberverwaltungsgericht wies Strouxs Beschwerde gegen
diese Entscheidung Freitagmittag ebenfalls zurück.
Auch taz-Redakteur Kai von Appen soll nun der Zugang zur Pressekonferenz am
Freitag versagt werden. "Eigentlich wollten wir bei Herrn von Appen eine
Ausnahme machen, weil wir ihn seit Jahrzehnten kennen und keine
Sicherheitsbedenken haben", sagte Ralf Kunz, Sprecher der zuständigen
Hamburger Innenbehörde. Doch das Urteil binde die Behörde: "Wir müssen
jetzt bei gleichen Sachverhalten gleich verfahren und können niemanden mehr
zulassen, der die Sicherheitsüberprüfung verweigert", so Kunz.
Auf dem Akkreditierungsformular für die IMK findet sich eine
"Einwilligungserklärung", nach der die angabepflichtigen Daten wie Name,
Adresse, Pass- bzw. Personalausweisnummer, Redaktion und telefonische
Erreichbarkeit "zum Zweck der Überprüfung sicherheitsrelevanter Umstände an
das Landeskriminalamt übersandt" werden. "Soweit der Antragsteller in diese
Verarbeitung nicht einwilligt, kann eine Akkreditierung nicht erfolgen",
heißt es weiter.
Laut Verwaltungsgericht Hamburg geht die Überprüfung, der ein weiterer
taz-Redakteur zugestimmt hat, in Ordnung: Die Einwilligung stelle "ein
sachgerechtes und verhältnismäßiges Kriterium dar, um über die Zulassung
der einzelnen interessierten Pressevertreter zu einer sicherheitsrelevanten
Veranstaltung zu entscheiden".
Die vom Grundgesetz garantierte Pressefreiheit könne hierbei nicht als
"unmittelbare Anspruchsgrundlage" herangezogen werden, da "weder ein
Fototermin, der speziell für die Presse (…) abgehalten wird", noch die
abschließende IMK-Pressekonferenz "im Bürgermeistersaal des Rathauses" zu
den "allgemeinen Informationsquellen" gehörten, so das Gericht.
Das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) folgte dieser Argumentation: Die
"Maßnahmen" stellten keinen unzulässigen Eingriffs in Strouxs grundrechte
da, so das OVG. Die Innenminister des Bundes und der Länder stellten "eine
besonders gefährdete Personengruppe dar, die des besonderen Schutzes
bedürfen.
Stroux hatte sich bereits 2007 ihre Akkreditierung zum G-8-Gipfel in
Heiligendamm vor dem Overvwaltungsreicht Berlin erstreiten müssen. Bei der
seinerzeitugen Überprüfung durch das LKA Hamburg waren gegen Stroux auch
Verkehrsdelikte wie Falschparken aus der Vorgangsverwaltungsdatei
"ComVor-Index" herangezogen worden.
Laut Hamburger Innenbehörde ist die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung
von Journalisten bei Anlässen wie der IMK kein Novum, sondern Routine. "Das
wird immer so gemacht", sagte Ralf Kunz. Man habe zwar diesmal eine
Einverständniserklärung verlangt, sei daran aber gar nicht gebunden: "Wir
dürfen die Sicherheitsüberprüfung auch dann machen, wenn eine
Einverständniserklärung nicht vorliegt", sagte Kunz.
Bei den beiden vorangegangenen Innenministerkonferenzen 2009 in Bremen und
Bremerhaven hatte die dortige Innenbehörde auch auf das Einverständnis der
Journalisten verzichtet. "Wir haben Namen und Geburtsdatum zur
Sicherheitsüberprüfung an die Polizei gegeben," sagte der Sprecher von
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), Rainer Gausepohl, der taz.
Auf dem Akkreditierungsformular befand sich jedoch kein Hinweis auf eine
Datenabfrage bei LKA oder BKA - geschweige denn, dass die Journalisten
aufgefordert worden wären, sich damit einverstanden zu erklären.
Journalistenorganisationen wie die Deutsche Journalisten Union (dju) haben
gegen die Akkreditierungspraxis bei der IMK protestiert: Sie stelle einen
"unverhältnismäßigen Eingriff in die Pressefreiheit" dar, so die dju.
Die taz hatte am Donnerstag ähnliche Überprüfungspraktiken von
JournalistInnen bei der Akkreditierung für Sportveranstaltungen wie die
Ski-WM im kommenden Jahr hingewiesen. Ein Arbeitskreis von Medienverbänden
will Anfang Juni einen Forderungskatalog vorlegen, der gegen den
Überprüfungszwang – vom LKA bis zum BND – protestiert. Adressat solcher
Forderungen ist übrigens – die Innenministerkonferenz der Länder.
28 May 2010
## AUTOREN
(DIR) Christian Jakob
(DIR) Steffen Grimberg
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