# taz.de -- Innenminister durchleuchten Journalisten: Journalisten-Check rechtens
       
       > Von Journalisten zu verlangen, sich vor Terminen der
       > Innenministerkonferenz durchleuchten zu lassen, ist rechtens, sagt das
       > Verwaltungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Gefährdete Spezies hat Spaß: Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) mit seinem noch-Amtskollegen aus Hessen, Volker Bouffier (CDU).
       
       BREMEN/BERLIN taz | Die Fotoreporterin Marily Stroux ist mit ihrer Klage
       gegen die Akkreditierungsvorschriften der seit gestern laufenden
       Innenministerkonferenz der Länder (IMK) in Hamburg gescheitert. Stroux, die
       auch für die taz arbeitet, wollte an Presseterminen der Innenminister
       teilnehmen, hatte sich aber gegen die für die Akkreditierung verlangte
       Weitergabe ihrer Daten an die Polizei gewehrt. Die Überprüfung der
       JournalistInnen durch das Landeskriminalamt sei "grundsätzlich zumutbar",
       urteilte am Donnerstagabend das Hamburger Verwaltungsgericht in einer
       Eilentscheidung. Das Oberverwaltungsgericht wies Strouxs Beschwerde gegen
       diese Entscheidung Freitagmittag ebenfalls zurück.
       
       Auch taz-Redakteur Kai von Appen soll nun der Zugang zur Pressekonferenz am
       Freitag versagt werden. "Eigentlich wollten wir bei Herrn von Appen eine
       Ausnahme machen, weil wir ihn seit Jahrzehnten kennen und keine
       Sicherheitsbedenken haben", sagte Ralf Kunz, Sprecher der zuständigen
       Hamburger Innenbehörde. Doch das Urteil binde die Behörde: "Wir müssen
       jetzt bei gleichen Sachverhalten gleich verfahren und können niemanden mehr
       zulassen, der die Sicherheitsüberprüfung verweigert", so Kunz.
       
       Auf dem Akkreditierungsformular für die IMK findet sich eine
       "Einwilligungserklärung", nach der die angabepflichtigen Daten wie Name,
       Adresse, Pass- bzw. Personalausweisnummer, Redaktion und telefonische
       Erreichbarkeit "zum Zweck der Überprüfung sicherheitsrelevanter Umstände an
       das Landeskriminalamt übersandt" werden. "Soweit der Antragsteller in diese
       Verarbeitung nicht einwilligt, kann eine Akkreditierung nicht erfolgen",
       heißt es weiter.
       
       Laut Verwaltungsgericht Hamburg geht die Überprüfung, der ein weiterer
       taz-Redakteur zugestimmt hat, in Ordnung: Die Einwilligung stelle "ein
       sachgerechtes und verhältnismäßiges Kriterium dar, um über die Zulassung
       der einzelnen interessierten Pressevertreter zu einer sicherheitsrelevanten
       Veranstaltung zu entscheiden".
       
       Die vom Grundgesetz garantierte Pressefreiheit könne hierbei nicht als
       "unmittelbare Anspruchsgrundlage" herangezogen werden, da "weder ein
       Fototermin, der speziell für die Presse (…) abgehalten wird", noch die
       abschließende IMK-Pressekonferenz "im Bürgermeistersaal des Rathauses" zu
       den "allgemeinen Informationsquellen" gehörten, so das Gericht.
       
       Das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) folgte dieser Argumentation: Die
       "Maßnahmen" stellten keinen unzulässigen Eingriffs in Strouxs grundrechte
       da, so das OVG. Die Innenminister des Bundes und der Länder stellten "eine
       besonders gefährdete Personengruppe dar, die des besonderen Schutzes
       bedürfen.
       
       Stroux hatte sich bereits 2007 ihre Akkreditierung zum G-8-Gipfel in
       Heiligendamm vor dem Overvwaltungsreicht Berlin erstreiten müssen. Bei der
       seinerzeitugen Überprüfung durch das LKA Hamburg waren gegen Stroux auch
       Verkehrsdelikte wie Falschparken aus der Vorgangsverwaltungsdatei
       "ComVor-Index" herangezogen worden.
       
       Laut Hamburger Innenbehörde ist die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung
       von Journalisten bei Anlässen wie der IMK kein Novum, sondern Routine. "Das
       wird immer so gemacht", sagte Ralf Kunz. Man habe zwar diesmal eine
       Einverständniserklärung verlangt, sei daran aber gar nicht gebunden: "Wir
       dürfen die Sicherheitsüberprüfung auch dann machen, wenn eine
       Einverständniserklärung nicht vorliegt", sagte Kunz.
       
       Bei den beiden vorangegangenen Innenministerkonferenzen 2009 in Bremen und
       Bremerhaven hatte die dortige Innenbehörde auch auf das Einverständnis der
       Journalisten verzichtet. "Wir haben Namen und Geburtsdatum zur
       Sicherheitsüberprüfung an die Polizei gegeben," sagte der Sprecher von
       Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), Rainer Gausepohl, der taz.
       
       Auf dem Akkreditierungsformular befand sich jedoch kein Hinweis auf eine
       Datenabfrage bei LKA oder BKA - geschweige denn, dass die Journalisten
       aufgefordert worden wären, sich damit einverstanden zu erklären.
       
       Journalistenorganisationen wie die Deutsche Journalisten Union (dju) haben
       gegen die Akkreditierungspraxis bei der IMK protestiert: Sie stelle einen
       "unverhältnismäßigen Eingriff in die Pressefreiheit" dar, so die dju.
       
       Die taz hatte am Donnerstag ähnliche Überprüfungspraktiken von
       JournalistInnen bei der Akkreditierung für Sportveranstaltungen wie die
       Ski-WM im kommenden Jahr hingewiesen. Ein Arbeitskreis von Medienverbänden
       will Anfang Juni einen Forderungskatalog vorlegen, der gegen den
       Überprüfungszwang – vom LKA bis zum BND – protestiert. Adressat solcher
       Forderungen ist übrigens – die Innenministerkonferenz der Länder.
       
       28 May 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
 (DIR) Steffen Grimberg
       
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