# taz.de -- Gentechnisch verunreinigtes Saatgut: Die Nullprozentgrenze
       
       > Nach EU-Recht sind gentechnische Verunreinigungen bei Saatgut nicht
       > erlaubt. Doch Gentech-Firmen verstoßen immer wieder gegen das EU-Gesetz.
       > Sie wollen es am liebsten ändern.
       
 (IMG) Bild: Diesmal war das Maissaatgut aus Ungarn verunreinigt.
       
       BERLIN taz | Auch dieses Jahr wurde bei Routinekontrollen wieder Saatgut
       festgestellt, das mit genmanipulierten und in der EU nicht zugelassenen
       Sorten kontaminiert war. In den 23 auffällig gewordenen Maisproben wurden
       sieben in der EU nicht für den Anbau zugelassene Maissorten gefunden. In
       den vergangen Jahren war es gleichfalls vor allem Maissaatgut, das
       hierzulande als "gentechnisch kontaminiert" aus den Verkehr gezogen werden
       musste.
       
       Die Saatgutfirma Pioneer, die für den aktuellen Skandal mitverantwortlich
       sein soll, war schon wiederholt mit dem Vertrieb von kontaminiertem
       Maissaatgut aufgefallen. Vor über zehn Jahren war es die Maissorte Benicia
       und vor fünf Jahren Clarica. In beiden Fällen wurden die Verunreinigungen
       erst entdeckt, als ein Teil des Saatgutes schon auf dem Acker ausgebracht
       war.
       
       Gentechnische Verunreinigungen sind bei Saatgut nach EU-Recht nicht
       erlaubt. Es gilt eine Nullprozentgrenze. Ausnahmen davon sind nicht
       vorgesehen, anders als bei Lebens- und Futtermitteln. In ihnen dürfen, wenn
       es technisch nicht vermeidbar und wenn die entsprechende Gentech-Sorte
       zugelassen ist, bis zu 0,9 Prozent Verunreinigungen vorhanden sein. Sind es
       mehr, muss das Produkt gekennzeichnet werden.
       
       Bei konventionellem Saatgut ist jedoch die Nullgrenze zum Beispiel selbst
       dann einzuhalten, wenn für das Gentech-Saatgut eine Zulassung vorliegt. Die
       Gentech-Industrie kritisiert diese Null-Prozent-Regelung. Sie verhindere,
       so heißt es, dass die Grüne Gentechnik häufiger genutzt werde. Denn für
       Firmen, die gentechnisch verunreinigtes Saatgut vertreiben, kann es teuer
       werden. Bleiben die Kontaminationen für längere Zeit unentdeckt und
       gelangen sie in die Lebensmittelkette, ist der Saatguthersteller für den
       Schaden haftbar.
       
       Das deutsche Gentechnikgesetz sieht zwar auch Haftstrafen von bis zu drei
       Jahren vor, wenn ohne Genehmigung "gentechnisch veränderte Organismen
       freigesetzt" werden. Bisher ist aber - so weit bekannt wurde - diese
       Strafvorschrift noch nicht zur Anwendung gekommen.
       
       Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich war der Umgang mit
       verunreinigtem Saatgut, das schon auf den Feldern ausgebracht war.
       Mecklenburg-Vorpommern ordnete an, die Pflanzen zu vernichten.
       Baden-Württemberg dagegen drückte schon einmal zugunsten der
       Gentech-Industrie ein Auge zu.
       
       Auch Rheinland-Pfalz überließ 2009 den Landwirten die Entscheidung, die
       betroffenen Felder mit Pflanzengift zu besprühen oder die Maispflanzen
       einfach wachsen zu lassen. Sie mussten nur zusichern, dass der Gentech-Mais
       nicht in die Lebensmittelkette gelangt. Die Nutzung in Biogasanlagen wurde
       erlaubt.
       
       9 Jun 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolfgang Löhr
       
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