# taz.de -- Gentechnisch verunreinigtes Saatgut: Die Nullprozentgrenze
> Nach EU-Recht sind gentechnische Verunreinigungen bei Saatgut nicht
> erlaubt. Doch Gentech-Firmen verstoßen immer wieder gegen das EU-Gesetz.
> Sie wollen es am liebsten ändern.
(IMG) Bild: Diesmal war das Maissaatgut aus Ungarn verunreinigt.
BERLIN taz | Auch dieses Jahr wurde bei Routinekontrollen wieder Saatgut
festgestellt, das mit genmanipulierten und in der EU nicht zugelassenen
Sorten kontaminiert war. In den 23 auffällig gewordenen Maisproben wurden
sieben in der EU nicht für den Anbau zugelassene Maissorten gefunden. In
den vergangen Jahren war es gleichfalls vor allem Maissaatgut, das
hierzulande als "gentechnisch kontaminiert" aus den Verkehr gezogen werden
musste.
Die Saatgutfirma Pioneer, die für den aktuellen Skandal mitverantwortlich
sein soll, war schon wiederholt mit dem Vertrieb von kontaminiertem
Maissaatgut aufgefallen. Vor über zehn Jahren war es die Maissorte Benicia
und vor fünf Jahren Clarica. In beiden Fällen wurden die Verunreinigungen
erst entdeckt, als ein Teil des Saatgutes schon auf dem Acker ausgebracht
war.
Gentechnische Verunreinigungen sind bei Saatgut nach EU-Recht nicht
erlaubt. Es gilt eine Nullprozentgrenze. Ausnahmen davon sind nicht
vorgesehen, anders als bei Lebens- und Futtermitteln. In ihnen dürfen, wenn
es technisch nicht vermeidbar und wenn die entsprechende Gentech-Sorte
zugelassen ist, bis zu 0,9 Prozent Verunreinigungen vorhanden sein. Sind es
mehr, muss das Produkt gekennzeichnet werden.
Bei konventionellem Saatgut ist jedoch die Nullgrenze zum Beispiel selbst
dann einzuhalten, wenn für das Gentech-Saatgut eine Zulassung vorliegt. Die
Gentech-Industrie kritisiert diese Null-Prozent-Regelung. Sie verhindere,
so heißt es, dass die Grüne Gentechnik häufiger genutzt werde. Denn für
Firmen, die gentechnisch verunreinigtes Saatgut vertreiben, kann es teuer
werden. Bleiben die Kontaminationen für längere Zeit unentdeckt und
gelangen sie in die Lebensmittelkette, ist der Saatguthersteller für den
Schaden haftbar.
Das deutsche Gentechnikgesetz sieht zwar auch Haftstrafen von bis zu drei
Jahren vor, wenn ohne Genehmigung "gentechnisch veränderte Organismen
freigesetzt" werden. Bisher ist aber - so weit bekannt wurde - diese
Strafvorschrift noch nicht zur Anwendung gekommen.
Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich war der Umgang mit
verunreinigtem Saatgut, das schon auf den Feldern ausgebracht war.
Mecklenburg-Vorpommern ordnete an, die Pflanzen zu vernichten.
Baden-Württemberg dagegen drückte schon einmal zugunsten der
Gentech-Industrie ein Auge zu.
Auch Rheinland-Pfalz überließ 2009 den Landwirten die Entscheidung, die
betroffenen Felder mit Pflanzengift zu besprühen oder die Maispflanzen
einfach wachsen zu lassen. Sie mussten nur zusichern, dass der Gentech-Mais
nicht in die Lebensmittelkette gelangt. Die Nutzung in Biogasanlagen wurde
erlaubt.
9 Jun 2010
## AUTOREN
(DIR) Wolfgang Löhr
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Genmanipuliertes Saatgut: Strafanzeige nach Genmaisskandal
Justiz soll Verantwortliche bestrafen, fordern kritische Bauern. Auch
Brandenburg will nun die illegalen genmanipulierten Pflanzen unterpflügen
lassen.
(DIR) "Runder Tisch Pflanzengenetik": Schavan findet Gentechnik Okay
Bei einem runden Tisch spricht sich Forschungsministerin Annette Schavan
dafür aus, konventionelle und ökologische Agrarforschung stärker zu
fördern. Ökobauern wollen Taten sehen.
(DIR) Saatgut-Skandal: Illegaler Gentech-Mais
Trotz Anbauverbot wächst auf 3.000 Hektar in sieben Bundesländern
genmanipulierter Mais. Die Kontrollbehörden reagierten zu spät. Absicht,
Unfähigkeit oder Schlamperei?
(DIR) Terminverschleppung: Und leise wächst der Gen-Mais
Weil zwei niedersächsische Ministerien geschlampt haben, ist auf deutschen
Feldern gentechnisch veränderter Mais ausgesät worden. Greenpeace vermutet
hinter den Verzögerungen Kalkül.