# taz.de -- Kommentar Emmely: Emmely bekam Recht
       
       > Künftig müssen langjährige Mitarbeit und ein Bagatelldelikt gegeneinander
       > abgewogen werden. Damit verschafft das Gericht Arbeitnehmern mehr
       > Spielraum.
       
       Die Kündigung einer Kassiererin wegen zweier unterschlagener Pfandbons
       wurde vom höchsten Arbeitsgericht für ungültig erklärt. Das Gericht kam
       nicht zu dem Schluss, dass "Emmely" alias Barbara E. die Pfandbons nicht
       genommen hat. Vielmehr argumentierten die Richter, das "Vertrauenskapital"
       in die Mitarbeiterin könne nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit durch ein
       so kleines, einmaliges Delikt nicht vollkommen zerstört worden sein. Eine
       Abmahnung wäre angemessen gewesen. Damit hat das Gericht Maßstäbe gesetzt.
       
       Der Fall "Emmely" spielte von Anfang an auf zwei Ebenen des
       Gerechtigkeitsempfindens; diese versuchte das Gericht zu integrieren. Da
       war die Kassiererin, die vergessene Pfandbons für Leergut gegen die
       Bestimmungen einlöst und sich nach der fristlosen Kündigung in Widersprüche
       verstrickt. So etwas hört sich nicht gut an. Dann war da aber auch die
       52-Jährige, die 31 Jahre im Supermarkt an der Kasse saß und wegen Bons im
       Wert von nur 1,30 Euro zur Hartz-IV-Empfängerin wurde. Eine Frau, die sich
       gewerkschaftlich engagierte und die zu der Gruppe der älteren, schwer
       kündbaren Beschäftigten gehört.
       
       Nach dem Urteil des Gerichts müssen eine langjährige Mitarbeit und ein
       Bagatelldelikt nun künftig gegeneinander abgewogen werden. Außerdem ist
       zunächst einmal eine Abmahnung fällig, bevor eine fristlose Kündigung
       ausgesprochen werden kann. Das Gericht verschafft Arbeitnehmern damit
       Spielraum.
       
       Das ist eine Chance. Denn in vielen Betrieben gibt es Arbeitgeber, die nur
       auf Fehler oder marginale Verstöße lauern, um jemanden loszuwerden. In
       Zeiten, in denen gerade im Einzelhandel viele Arbeitgeber unbezahlte
       Überstunden verlangen und die Beschäftigten mit anderen "Bagatellen"
       belasten, rückt dieses Urteil die Proportionen wieder zurecht. Danke.
       
       11 Jun 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Bundesarbeitsgericht
 (DIR) Pfand
       
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