# taz.de -- Kommentar zu militantem Staatsschutz: Ein Rechtsstaat - ganz am Ende
       
       > Willkür beherrschte das Ermittlungsverfahren. Beruhigend ist, dass die
       > Kontrolle durch das BGH dieses Mal funktioniert hat.
       
       Dieses Ermittlungsverfahren grenzte an Willkür. Über sieben Jahre wurden
       drei Linksradikale abgehört und observiert, weil sie die "militante gruppe"
       (mg) gegründet haben sollen. Doch die Überwachung der drei war von Beginn
       an rechtswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt bekannt
       gewordenen Beschluss festgestellt.
       
       Und dabei ging es nicht um offene Rechtsfragen, die der BGH nun endlich
       geklärt hat. Nein, es bestand von Anfang an kein Verdacht und es ergab sich
       auch keiner im Rahmen der siebenjährigen Ermittlungen. Es genügte, dass die
       drei Beschuldigten sich mit ähnlichen Themen befassten wie die mg. Öfter
       wurde die Überwachung abgebrochen, dann wieder aufgenommen, aber nicht,
       weil es nun doch einen Verdacht gab, sondern weil sich die allgemeine
       Gefahrenlage verschärfte und man dann einfach jemand überwachen wollte -
       quasi als Arbeitsnachweis.
       
       Üblicherweise entschuldigen BKA und Bundesanwaltschaft solche illegalen
       Grundrechtseingriffe damit, es habe ja der Ermittlungsrichter des BGH
       zugestimmt. Auch diesmal gab es mehr als 30 zustimmende Beschlüsse.
       Allerdings wurde dem Richter ein entlastendes Sprachgutachten des BKA
       vorenthalten. Bei solchen Manipulationen kann der Richtervorbehalt nicht
       funktionieren. Leider handelt es sich bei diesem an den Haaren
       herbeigezogenen Ermittlungsverfahren um keinen Ausrutscher. So hat die
       Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G-8-Gipfels von Heiligendamm 2007 eine
       terroristische Vereinigung von Gipfelgegnern erfunden, um die Bewegung
       besser überwachen zu können.
       
       Beruhigend ist an diesen Vorgängen nur, dass zumindest die Schlusskontrolle
       durch den 3. Strafsenat des BGH funktioniert. Hier gibt es keine
       Kameraderie, sondern rechtstaatliche Kontrolle, wie sie sein sollte.
       
       18 Jun 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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