# taz.de -- Arbeitsgericht kippt Tarifeinheit: Sieg der kleinen Gewerkschaften
       
       > Künftig können mehrere Tarifverträge im gleichen Unternehmen gelten.
       > Arbeitgeber und DGB kritisieren den Richterspruch scharf. Mit dem Urteil
       > ändert sich auch das Streikrecht.
       
 (IMG) Bild: Wer darf künftig alles für 30 Prozent mehr Lohn streiken? Hier wird der Bahn-Betrieb im Hamburger "Miniatur Wunderland" bestreikt.
       
       Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat das jahrzehntelang geltende Prinzip "Ein
       Betrieb - ein Tarifvertrag" aufgegeben. Künftig können also im gleichen
       Unternehmen mehrere Tarifverträge mit verschiedenen Gewerkschaften
       nebeneinander gelten. Dies nützt vor allem kleinen Gewerkschaften wie der
       Lokführer-Vereinigung GDL. Arbeitgeberverbände und DGB-Gewerkschaften
       kritisierten das Urteil scharf.
       
       Tarifeinheit bedeutet, dass es in einem Betrieb nur einen maßgeblichen
       Tarifvertrag geben kann. Gelten soll jeweils der Vertrag, der dem Betrieb
       sein "Gepräge" gibt. Faktisch schauten die Gerichte vor allem, welche
       Gewerkschaft im Konkurrenzfall die meisten Mitglieder im Betrieb
       organisiert hatte. Die Tarifeinheit wurde vom Bundesarbeitsgericht 1957 aus
       praktischen Gründen "erfunden", um das Tarifgeschehen übersichtlich zu
       halten.
       
       Viele Arbeitsrechtler haben das Prinzip der Tarifeinheit schon lange
       kritisiert. Schließlich garantiert das Grundgesetz jedem Bürger, sich zur
       Gestaltung der Arbeitsbeziehungen mit anderen in einer Gewerkschaft
       zusammenzuschließen. Eine Bevorzugung der großen DGB-Gewerkschaften ist
       dort nicht vorgesehen.
       
       Die Änderung der Rechtsprechung war abzusehen. Bereits im Januar hatte der
       4. BAG-Senat die neue Linie angekündigt. Zuvor musste er jedoch den 10.
       BAG-Senat um Erlaubnis fragen, weil dieser noch 2006 an der Tarifeinheit
       festgehalten hatte. Gestern kam nun das grüne Licht vom 10. Senat. Damit
       hat die Tarifeinheit im Arbeitsrecht vorläufig ausgedient.
       
       Die Richter begründen ihren Schritt mit dem Tarifvertragsgesetz. Dort sei
       die Tarifeinheit nicht vorgeschrieben und es gebe auch keine Lücke, die von
       der Rechtsprechung zu füllen wäre. Faktisch erklären sie damit ihre eigene
       über fünfzigjährige Rechtsprechung für falsch.
       
       Im konkreten Fall hatte ein Arzt geklagt, der der Ärztegewerkschaft
       Marburger Bund angehört. Er forderte im Jahr 2005 Urlaubszuschläge ein, die
       ihm nach einem Tarifvertrag zustanden, den der Marburger Bund mit
       ausgehandelt hatte. Der Arbeitgeber hielt ihm entgegen, dass es inzwischen
       einen Tarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di gebe, der den
       Vertrag des Marburger Bundes verdränge. Nun gilt also für die im Marburger
       Bund organisierten Ärzte dessen Tarifvertrag weiter, während für die von
       Ver.di organisierten Krankenschwestern und -pfleger der Ver.di-Tarifvertrag
       Anwendung findet. Die nichtorganisierten Beschäftigen sind wie bisher auf
       das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen.
       
       Auswirkungen hat die neue Linie auch auf das Streikrecht. So wurde zum
       Beispiel der GDL mehrfach von Gerichten das Recht abgesprochen, für einen
       eigenen Tarifvertrag zu streiken. Weil ein GDL-Tarifvertrag ohnehin vom
       Tarifvertrag der DGB-Gewerkschaft Transnet verdrängt würde, sei ein
       GDL-Streik schon im Ansatz rechtswidrig, hieß es. Beim letzten Arbeitskampf
       der Lokführer 2007 durfte die GDL am Ende dann aber doch für einen eigenen
       Tarifvertrag streiken, entschied damals das Landesarbeitsgericht Chemnitz.
       Erst müsse ja mal ein Tarifvertrag vorliegen, um zu sehen, ob er spezieller
       ist als ein anderer Vertrag. Solche Winkelzüge sind jetzt nicht mehr nötig,
       wenn das Prinzip der Tarifeinheit nicht mehr gilt.
       
       Die DGB-Gewerkschaften fürchten aber, dass sich dann immer mehr besonders
       streikfähige Gruppen wie Lokführer, Piloten oder Ärzte aus der
       Tarifsolidarität verabschieden und ihre Streikmacht nur noch für eigene
       Interessen einsetzen. Und die Arbeitgeber argwöhnen, dass es ohne
       Tarifeinheit viel mehr Streiks gebe, weil ständig irgendein Tarifvertrag
       ausläuft und dann jede Kleingruppe für ihren jeweils neuen Vertrag kämpft.
       
       Arbeitgeber und Gewerkschaften schlagen deshalb vor, das Prinzip der
       Tarifeinheit jetzt ausdrücklich im Gesetz festzuschreiben. Damit würde die
       neue Linie des BAG ausgehebelt. Es ist aber zweifelhaft, ob ein derartiges
       Gesetz verfassungskonform wäre. Inzwischen sagt sogar das
       Bundesarbeitsgericht, dass eine staatliche Pflicht zur Tarifeinheit gegen
       das Grundgesetz verstoße, weil es die Arbeit kleiner Gewerkschaften
       behindere.
       
       24 Jun 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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