# taz.de -- Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Billige Busse für Deutschland
> Fernbuslinien dürfen parallel zur Bahn fahren. Doch die Tickets müssten
> deutlich günstiger sein als im Zug, hat das Bundesverwaltungsgericht in
> Leipzig entschieden.
(IMG) Bild: Was schon europaweit möglich ist, soll jetzt auch für Deutschland gelten - unter Bedingungen.
BERLIN taz | Die deutschen Busunternehmer haben positiv auf das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig reagiert, wonach Linienbusse der Bahn
künftig auf allen Strecken Konkurrenz machen dürfen. "Das Urteil ist
wegweisend für den Verbraucher", erklärte Martin Kaßler vom Bundesverband
Deutscher Omnibusunternehmer. Höchstrichterlich sei nun bestätigt, dass ein
Parallelverkehr zur Bahn eingerichtet werden könne, wenn dieser
preisgünstiger sei. Allerdings bleibe abzuwarten, inwieweit mittelständisch
Unternehmer an diesem Markt teilhaben könnten, da die Investitionskosten
hoch seien. Durch große Unternehmen oder eine Kooperation von mehreren
kleinen könne aber ein dichtes Fernbusliniennetz entstehen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwochnachmittag
entschieden, dass ein Linienfernverkehr mit Bussen genehmigt werden könne,
auch wenn die Strecke von der Bahn bedient wird. Allerdings müssten die
Preise im Bus deutlich günstiger sein als in der Bahn. Anlass war eine
Klage der Deutschen Bahn. Das private Busunternehmen Deutsche Touring GmbH
stritt sich seit 2005 mit dem Konzern um die Buslinie
Frankfurt/Main-Dortmund.
Das Land Hessen genehmigte die Buslinie, weil sie günstiger war als die
Angebote der Bahn. Damit hielt es nach eigener Auffassung die Vorgabe des
Personenbeförderungsgesetzes aus den 1930er Jahren ein, wonach eine
Genehmigung von Buslinien parallel zur Bahn nur möglich ist, wenn sie eine
"wesentliche Verbesserung" im Vergleich zum Zug darstellen. Das
Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung Hessens nun grundsätzlich
bestätigt. Allerdings darf die Deutsche Touring dennoch die Strecke
Frankfurt-Dortmund nicht bedienen, weil die Genehmigungsbehörden der Bahn
in diesem Fall nicht genügend Mitwirkung eingeräumt hatten.
Für den ökologisch ausgerichteten Verkehrsclub Deutschland (VCD) ist die
Entscheidung des Gerichts dennoch positiv. Zwar könnte die Entscheidung der
Bahn als Argument dienen, sich noch weiter aus der Fläche zurückzuziehen,
sagte Bahnexpertin Heidi Tischmann der taz. Doch der tatsächliche
Kannibalisierungseffekt zwischen zwei öffentlichen Verkehrsmitteln werde
gering sein. "Es werden eher neue Kundengruppen für den öffentlichen
Verkehr erschlossen", sagt Bahnexpertin Heidi Tischmann. Gerade ältere oder
besonders preissensible Kunden, die nicht Bahn führen, fänden im Bus eine
Alternative zum Pkw oder zur Mitfahrzentrale.
Allerdings fordert der VCD eine Revidierung des
Personenbeförderungsgesetzes und eine "intelligente Regulierung". Dazu
zähle eine Lizenzvergabe nach strengen Sicherheitskriterien sowie die
Einrichtung einer zentralen staatlichen Auskunfts- und Vertriebsplattform,
auf der Kunden zentral Fahrpläne und Fahrscheine erhalten.
26 Jun 2010
## AUTOREN
(DIR) Stephan Kosch
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