# taz.de -- Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Billige Busse für Deutschland
       
       > Fernbuslinien dürfen parallel zur Bahn fahren. Doch die Tickets müssten
       > deutlich günstiger sein als im Zug, hat das Bundesverwaltungsgericht in
       > Leipzig entschieden.
       
 (IMG) Bild: Was schon europaweit möglich ist, soll jetzt auch für Deutschland gelten - unter Bedingungen.
       
       BERLIN taz | Die deutschen Busunternehmer haben positiv auf das Urteil des
       Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig reagiert, wonach Linienbusse der Bahn
       künftig auf allen Strecken Konkurrenz machen dürfen. "Das Urteil ist
       wegweisend für den Verbraucher", erklärte Martin Kaßler vom Bundesverband
       Deutscher Omnibusunternehmer. Höchstrichterlich sei nun bestätigt, dass ein
       Parallelverkehr zur Bahn eingerichtet werden könne, wenn dieser
       preisgünstiger sei. Allerdings bleibe abzuwarten, inwieweit mittelständisch
       Unternehmer an diesem Markt teilhaben könnten, da die Investitionskosten
       hoch seien. Durch große Unternehmen oder eine Kooperation von mehreren
       kleinen könne aber ein dichtes Fernbusliniennetz entstehen.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwochnachmittag
       entschieden, dass ein Linienfernverkehr mit Bussen genehmigt werden könne,
       auch wenn die Strecke von der Bahn bedient wird. Allerdings müssten die
       Preise im Bus deutlich günstiger sein als in der Bahn. Anlass war eine
       Klage der Deutschen Bahn. Das private Busunternehmen Deutsche Touring GmbH
       stritt sich seit 2005 mit dem Konzern um die Buslinie
       Frankfurt/Main-Dortmund.
       
       Das Land Hessen genehmigte die Buslinie, weil sie günstiger war als die
       Angebote der Bahn. Damit hielt es nach eigener Auffassung die Vorgabe des
       Personenbeförderungsgesetzes aus den 1930er Jahren ein, wonach eine
       Genehmigung von Buslinien parallel zur Bahn nur möglich ist, wenn sie eine
       "wesentliche Verbesserung" im Vergleich zum Zug darstellen. Das
       Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung Hessens nun grundsätzlich
       bestätigt. Allerdings darf die Deutsche Touring dennoch die Strecke
       Frankfurt-Dortmund nicht bedienen, weil die Genehmigungsbehörden der Bahn
       in diesem Fall nicht genügend Mitwirkung eingeräumt hatten.
       
       Für den ökologisch ausgerichteten Verkehrsclub Deutschland (VCD) ist die
       Entscheidung des Gerichts dennoch positiv. Zwar könnte die Entscheidung der
       Bahn als Argument dienen, sich noch weiter aus der Fläche zurückzuziehen,
       sagte Bahnexpertin Heidi Tischmann der taz. Doch der tatsächliche
       Kannibalisierungseffekt zwischen zwei öffentlichen Verkehrsmitteln werde
       gering sein. "Es werden eher neue Kundengruppen für den öffentlichen
       Verkehr erschlossen", sagt Bahnexpertin Heidi Tischmann. Gerade ältere oder
       besonders preissensible Kunden, die nicht Bahn führen, fänden im Bus eine
       Alternative zum Pkw oder zur Mitfahrzentrale.
       
       Allerdings fordert der VCD eine Revidierung des
       Personenbeförderungsgesetzes und eine "intelligente Regulierung". Dazu
       zähle eine Lizenzvergabe nach strengen Sicherheitskriterien sowie die
       Einrichtung einer zentralen staatlichen Auskunfts- und Vertriebsplattform,
       auf der Kunden zentral Fahrpläne und Fahrscheine erhalten.
       
       26 Jun 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stephan Kosch
       
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