# taz.de -- Streit um Sicherungsverwahrung: Ausweiten oder Abschaffen
       
       > Die Union will Straftäter durch Sicherheitsverwahrung länger im Gefängnis
       > halten - entgegen europäischem Recht. Dagegen will die Justizministerin
       > die nachträgliche Sicherungsverwahrung abschaffen.
       
 (IMG) Bild: Nach der Strafe kommt die Strafe: die Koalition streitet um die Sicherheitsverwahrung.
       
       FREIBURG taz | Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
       will die nachträgliche Sicherungsverwahrung abschaffen, doch
       CDU/CSU-Rechtspolitiker wollen sie unbedingt beibehalten und sogar
       ausweiten. Dabei verteidigen die Unions-Politiker ein Instrument, das
       offensichtlich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
       
       Bei der Sicherungsverwahrung muss ein Täter auch nach Verbüßung seiner
       Strafe im Gefängnis bleiben, bis er nicht mehr als gefährlich gilt. Die
       Bundesregierung plant nun eine grundlegende Reform. So will
       Leutheusser-Schnarrenberger die Sicherungsverwahrung auf Sexual- und
       Gewalttäter beschränken, außerdem soll die Verwahrung nicht mehr
       nachträglich, also erst kurz vor Haftende, angeordnet werden können.
       Stattdessen soll die Verwahrung viel häufiger bereits im Strafurteil
       "vorbehalten" werden und dabei künftig auch für Ersttäter möglich sein.
       
       Der Dissenz zwischen FDP und Union konzentriert sich auf die Abschaffung
       der nachträglichen Sicherungsverwahrung. In der Praxis sind allerdings nur
       rund 20 von über 500 Verwahrten aufgrund einer nachträglichen Anordnung im
       Gefängnis. In den allermeisten Fällen haben Strafgerichte eine
       nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt. Denn die Anforderungen waren
       sehr streng: Die fortdauernde Gefährlichkeit durfte sich erst im Haftalltag
       gezeigt haben, eine nachträgliche Korrektur des Strafurteils war nicht
       möglich.
       
       Selbst der Stuttgarter Justizminister Ulrich Goll (FDP), der als Erfinder
       der nachträglich angeordneten Verwahrung gilt, räumt ein, dass das
       Instrument "praktisch nutzlos" blieb. Er unterstützt jetzt den Vorschlag
       Leutheusser-Schnarrenbergers.
       
       Doch die Union will die nachträgliche Sicherungsverwahrung retten und sogar
       ausbauen. Künftig soll eine neue Form der "Sicherheitsunterbringung" für
       alle Täter gelten, die "zum Ende der Haftzeit noch gefährlich" sind -
       unabhängig davon, wann die Gefährlichkeit sichtbar wurde und ohne dass die
       Unterbringung im Strafurteil festgesetzt oder zumindest vorbehalten werden
       muss. Dies sieht ein Eckpunkte-Papier der CDU/CSU-Rechtspolitiker vom Juni
       vor.
       
       Die Unions-Politiker übersehen dabei aber, dass die Europäische
       Menschenrechtskonvention eine solche - vom Strafurteil losgelöste -
       Präventivhaft verbietet. Möglich ist nur der Gewahrsam zur Vermeidung
       konkret geplanter Taten oder die Haft nach einer strafrechtlichen
       Verurteilung. Das hat der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte im
       vergangenen Dezember in anderem Zusammenhang bereits klargestellt. Im
       Herbst wird der Gerichtshof über konkrete Fälle der nachträglichen
       Sicherungsverwahrung entscheiden, eine Verurteilung Deutschlands ist
       absehbar.
       
       Bei Leutheusser-Schnarrenberger stößt der Unions-Vorstoß auch deshalb auf
       Unverständnis, weil das Kabinett ihre Pläne vor zwei Wochen bereits
       abgenickt hat - inklusive Wegfall der nachträglich angeordneten
       Sicherungsverwahrung.
       
       8 Jul 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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