# taz.de -- CO2-Speicherung: Ein Gesetz mit Tücken
       
       > Neuer Anlauf mit kosmetischen Änderungen: Umwelt- und Wirtschaftsminister
       > legen einen neuen Entwurf für ein CO2-Gesetz vor. Zentrale Versprechen
       > bleiben aber uneingelöst.
       
 (IMG) Bild: "Nicht gegen den Willen der Menschen": Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) am Mittwoch in Berlin.
       
       BERLIN taz | Die Fehler aus dem vergangenen Jahr wollten
       Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Bundeswirtschaftsminister
       Rainer Brüderle (FDP) nicht wiederholen, als sie letzte Woche die Eckpunkte
       für einen neuen Gesetzentwurf zur Abscheidung und Verpressung von
       Kohlendioxid (CCS) vorstellten. Der Entwurf der damaligen großen Koalition
       scheiterte am Widerstand von Bundesländern und Lokalpolitikern. Deshalb sei
       er einer "umfassenden Überarbeitung" unterzogen worden, so Röttgen.
       Tatsächlich ist der neue Entwurf, der der taz vorliegt, in einigen Passagen
       geändert wurden - entscheidende Versprechen bleiben aber uneingelöst.
       
       Man werde CCS "nicht gegen den Willen der Menschen" erproben, versprach
       Röttgen. Wenn auf einem Grundstück erkundet werden soll, müssten die
       Eigentümer dies vorher erlauben, heißt es im Gesetzesentwurf. Allerdings
       wird das relativiert: "Wird die […] Zustimmung versagt, so kann sie für
       Bereiche außerhalb von Gebäuden, Gärten und eingefriedeten Hofräumen […]
       durch eine Entscheidung der zuständigen Behörde ersetzt werden." Gebäude
       sind somit geschützt, Ackerflächen nicht.
       
       Das nächste mündliche Versprechen des Umweltministers: "Es wird keine
       Erprobung gegen den Widerstand der Bundesländer geben." Dafür wurde ein
       Satz eingefügt, dass bei der Genehmigung "Ziele der Raumordnung zu beachten
       sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung zu
       berücksichtigen" seien. Die Bundesländer könnten so Gegenden ausweisen, in
       denen die CO2-Speicherung verboten ist. Ob sie damit aber die Einlagerung
       des Klimagases in ihrem Untergrund komplett verhindern können, ist unklar.
       Denn die Ausweisung solcher Gebiete muss laut Ministerium auf
       "entsprechender fachlicher Grundlage" stattfinden.
       
       Jürgen Quentin, Jurist bei der Deutschen Umwelthilfe, bezweifelt, dass sich
       ein ganzes Bundesland zur CCS-freien Zone erklären kann. Man könne aber
       etwa gezielt Gebiete zur CO2-Speicherung freigeben, die für Energiekonzerne
       unattraktiv seien.
       
       Konkrete CCS-Pläne gibt es bereits: RWE will abgeschiedenes Kohlendioxid in
       Schleswig-Holstein verpressen, Vattenfall hat dasselbe in Brandenburg vor.
       Die Landesregierung in Kiel hofft aber, die CO2-Einlagerung verhindern zu
       können. Sobald das Gesetz beschlossen sei, würden Umwelt- oder
       Wissenschaftsministerium prüfen, welche Schritte eingeleitet werden müssen,
       sagte ein Regierungssprecher.
       
       Immerhin gibt es in dem neuen Textentwurf erstmals konkrete Zahlen zur
       Deckungsvorsorge. Mit dieser soll abgesichert werden, dass die Betreiber
       der Speicheranlagen bei möglichen Schäden haften. Sie sollen jährlich eine
       Summe hinterlegen, mit der Zertifikate für 3 Prozent des eingelagerten CO2
       bezahlt werden könnten. Wenn er die Einlagerungsstätte stilllegt, kann der
       Betreiber die Verantwortung jedoch bereits nach 30 Jahren auf den Staat
       übertragen. Zu früh, meinen Kritiker.
       
       Die Bundesregierung stellt sich vor, dass die Deckungsvorsorge auch dann
       noch greift, wenn es später zu Unfällen kommt. Der bündnisgrüne
       Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer ist empört: "Die Deckungsvorsorge
       reicht nicht aus." Er befürchtet "ein zweites Gorleben".
       
       19 Jul 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Felix Werdermann
       
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