# taz.de -- Innensenator will an Demo-Überwachung festhalten: Polizei soll Recht auf Film kriegen
> Nachdem ein Gericht der Polizei verboten hat, friedliche Demos zu filmen,
> erwägt der Innensenator ein Gesetz. Bürgerrechtler: Filmen ist nur
> Machtdemonstration.
(IMG) Bild: Dürfen die Polizisten das?
Innensenator Ehrhart Körting (SPD) erwägt, der Polizei das Filmen auf
Demonstrationen zu Zwecken der Einsatzlenkung per Gesetz zu erlauben.
Hintergrund ist die am Dienstag bekannt gewordene [1][Entscheidung des
Verwaltungsgerichts], die eine Videoüberwachung von friedlichen
Demonstrationen untersagt (siehe Kasten). "Sollte die Entscheidung des
Verwaltungsgerichtes obergerichtlich bestätigt werden, ist nach Auffassung
der Senatsverwaltung für Inneres der Gesetzgeber in Berlin gefordert",
teilte die Senatsverwaltung am Mittwoch mit.
"Es ist in der Fraktion unstrittig, dass wir dieses Mittel brauchen, damit
die Einsatzleitung die Versammlung gut koordinieren kann", sagt Thomas
Kleineidam, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Die Auswirkungen
der derzeitigen Praxis seien "unerheblich für die Demonstrationsfreiheit".
Nur dann, wenn die Aufnahmen gespeichert würden, sei das problematisch.
Die anderen Fraktionen im Abgeordnetenhaus sehen das etwas differenzierter.
Skeptisch äußert sich unter anderem der Koalitionspartner Linkspartei. "Das
Versammlungsrecht macht es bereits jetzt möglich, bei Gefahr zu
überwachen", sagt Wolfgang Albers aus dem Fraktionsvorstand. "Warum es
darüber hinaus einer Überwachung bedarf, müsste Herr Körting sehr gut
erklären." Grundsätzlich bezeichnete Albers die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts als "vernünftiges Urteil, das die Versammlungsfreiheit
stärkt".
Auch Björn Jotzo, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion,
findet, dass es auf den genauen Inhalt eines Gesetzes ankäme. "Wenn es nur
darum geht, dass man anonymisierte Übersichtsaufnahmen anfertigt, könnte
man darüber reden", sagt er. Gesichter oder Autokennzeichen müssten dann
gepixelt werden. "Eine Dauerüberwachung von friedlichen Demonstranten
werden wir nicht mittragen", stellt Jotzo klar.
Die Grünen sprechen sich komplett gegen eine stärkere Überwachung aus. Im
Gegenteil: Bevor ein Gesetz in Erwägung gezogen werde, "sollte man zunächst
die Videoüberwachung in Berlin insgesamt auf den Prüfstand stellen", sagt
die Fraktionsvorsitzende Ramona Pop.
Unterstützung gibt es dagegen aus der CDU-Fraktion. Großdemonstration
würden häufig Verkehrseinschränkungen verursachen, argumentiert Peter
Trapp, Vorsitzender des Innenausschusses. Er würde daher ein Gesetz
befürworten, das die Videoüberwachung zu Zwecken der Verkehrslenkung
ermöglicht. Allerdings müsse das auf Großdemonstrationen beschränkt werden,
und einzelne Beamte mit Kameras dürften nicht vom Rande oder aus der
Demonstration heraus einzelne Teilnehmer filmen. Ein Heranzoomen auf
einzelne Gesichter oder Autokennzeichen dürfe nicht möglich sein.
Der Bielefelder Bürgerrechtler und Datenschützer Padeluun erklärt dagegen,
dass es bei der Einschränkung des Versammlungsrechts durch Videoüberwachung
kaum einen Unterschied macht, ob gezoomt wird oder gepixelt, ob die Bilder
gespeichert werden oder live ausgewertet. "Das Problem bei der
Videoüberwachung sind nicht nur die Bilder, es ist der Machtakt." Bei den
Gefilmten werde ein unangenehmes Gefühl der Beobachtung ausgelöst. Das sei
bereits bei der Verwendung von Kameraattrappen der Fall.
Ähnlich sieht es die Rechtsanwältin Ulrike Donat, die die Kläger in dem
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vertreten hat: "In dem Moment, wo die
Kamera da ist, kann der Demonstrant nicht mehr nachvollziehen, was mit den
Bildern passiert." Ihre Befürchtung: ein automatischer Bildabgleich, der
zum Beispiel in der Vergangenheit auffällig gewordene Demonstranten
aufspüren soll.
28 Jul 2010
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## AUTOREN
(DIR) Svenja Bergt
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