# taz.de -- Diskussion um elektronische Fußfessel: Markige Worte, softe Vorschläge
       
       > Innenminister de Maizière findet die Überwachung von Straftätern per
       > Fußfessel als unzureichend. Diskutiert wird deshalb jetzt eine
       > alternative Strafhaft mit Therapieangebot.
       
 (IMG) Bild: Fußfessel statt Gefängnis? De Maizière hält das für keine gute Lösung.
       
       FREIBURG taz | Innenminister Thomas de Maizière und Niedersachsens
       Justizminister Bernd Busemann haben am Dienstag die CDU/CSU-Forderung nach
       einer Sicherungsunterbringung für gefährliche Straftäter wiederholt. Auf
       dem Papier ist der Vorschlag allerdings weit weniger wirkungsvoll als
       behauptet.
       
       Anlass ist die von der Bundesregierung geplante Reform der
       Sicherungsverwahrung. Derzeit sitzen rund 500 Personen in
       Sicherungsverwahrung. Sie wurden nach Verbüßen ihrer Strafe nicht
       entlassen, weil sie noch als gefährlich gelten. In rund 20 Fällen wurde die
       Verwahrung dabei nicht im Strafurteil, sondern nachträglich während der
       Haftzeit angeordnet.
       
       Diese nachträgliche Sicherungsverwahrung will Justizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für zukünftige Fälle abschaffen.
       Stattdessen soll häufiger als bisher schon im Strafurteil die
       Sicherungsverwahrung "vorbehalten" werden. Der Straßburger Gerichtshof für
       Menschenrechte verlangt einen direkten Zusammenhang zwischen Strafurteil
       und Inhaftierung.
       
       Für die Union ist die vorbehaltene Sicherungsverwahrung aber nicht
       ausreichend. Sie will auch Täter erfassen, deren fortdauernde
       Gefährlichkeit sich erst in der Haft herausstellt. Außerdem soll die neue
       Sicherheitsunterbringung auch für rund 80 Straftäter gelten, die aufgrund
       eines anderen Straßburger Urteils kurzfristig aus der Sicherungsverwahrung
       entlassen werden müssen.
       
       Laut de Maizière soll die neue Zwangsunterbringung keine Strafe, sondern
       reine Prävention sein. Deshalb sollen die Betroffenen nicht im Gefängnis
       bleiben, sondern in geschlossenen Heimen mit vermehrten Arbeits- und
       Therapieangeboten leben. So will die Union Probleme mit dem
       Rückwirkungsverbot für Strafgesetze vermeiden.
       
       Allerdings fehlt auch beim CDU-Vorschlag der direkte Zusammenhang zum
       Strafurteil. Deshalb will die Union die Sicherungsunterbringung auf zwei
       enge Fälle beschränken: wenn damit eine "hinreichend konkretisierte
       potenzielle Straftat" verhindert werden kann oder wenn der Täter aufgrund
       "psychischer Störungen" gefährlich ist. Mit diesen Einschränkungen - die
       CDU-Politiker in ihren markigen Interviews aber nie erwähnen - entspricht
       der Vorschlag den Anforderungen aus Straßburg. Allerdings wird es auch so
       kaum Anwendungsfälle geben. In der Regel müsste also auch die CDU auf
       elektronische Fußfesseln und polizeiliche Überwachung von vermeintlich
       gefährlichen Tätern setzen.
       
       10 Aug 2010
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Elektronische Fußfessel: Täter getürmt - oder Batterie leer?
       
       Entlassene Schwerverbrecher sollen künftig mit der elektronischen Fußfessel
       kontrolliert werden. Aber: Der eingebaute GPS-Sender muss täglich
       aufgeladen werden.
       
 (DIR) Streit um Sicherungsverwahrte: Die lebenden Toten
       
       Es ist die härteste Sanktion der Justiz: die Haft nach der Haft. Die
       prekären Lage von Sicherungsverwahrten wird sich nur mit neuen Konzepten
       ändern lassen, glaubt ein Gefängnisleiter.
       
 (DIR) Sexualstraftäter nach der Haft: Streit um Internet-Pranger
       
       Unionspolitiker wollen die Aufenthaltsorte von Sexualverbrechern im
       Internet veröffentlichen - zum Schutz der Bevölkerung. Polizei und
       Justizministerium lehnen die Idee als rechtswidrig ab.
       
 (DIR) Reform der Sicherungsverwahrung: Künftig auch bei Ersttätern
       
       Die Justizministerkonferenz der Länder begrüßt die geplante Reform der
       Sicherungsverwahrung. Bei Altfällen soll die elektronische Fußfessel zum
       Einsatz kommen.
       
 (DIR) Wegen vorzeitigen Entlassugnen: Fußfessel für Gewalt- und Sexualtäter
       
       Inhaftierte, die aus der Sicherungsverwahrung kommen, sollen elektronisch
       überwacht werden, plant die Koalition - und reagiert damit auf ein Urteil
       des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.