# taz.de -- Sachsensumpf-Urteil: Verurteilung wegen übler Nachrede
       
       > Wegen "übler Nachrede" in der Causa Sachsensumpf sind zwei Journalisten
       > zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Vorsitzende der
       > Journalistengewerkschaft DJV kritiserte das Urteil.
       
 (IMG) Bild: Richter Hermann Hepp-Schwab bei der Eröffnung der Verhandlung am Freitag.
       
       DRESDEN apn | Wegen übler Nachrede in der sogenannten Korruptions-Affäre
       sind zwei Journalisten in Sachsen zu Geldstrafen von jeweils 2.500 Euro
       verurteilt worden. Das Dresdner Amtsgericht sprach die beiden am Freitag
       schuldig, mit einer Veröffentlichung im Portal Zeit.de Anfang 2008
       Polizisten massiv in ihrer Ehre verletzt zu haben. Von einem weiteren
       Vorwurf wurden sie dagegen freigesprochen. Dabei ging es um einen Bericht
       im Magazin "Der Spiegel". Die Journalisten kündigten umgehend Rechtsmittel
       an.
       
       Die Anklage hatte den beiden Recherchespezialisten aus Leipzig vorgehalten,
       durch eine bewusst unvollständige Berichterstattung zwei frühere ranghohe
       Richter der sächsischen Justiz sowie Polizeibeamte verunglimpft zu haben.
       
       In den Berichten ging es um angebliche Kontakte der Juristen ins Leipziger
       Rotlicht-Milieu Anfang der 90er Jahre und die späteren Ermittlungen der
       Polizei. Die Vorwürfe gegen die Richter bestätigten sich nicht. Die
       Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen gegen sie ein. In dem Zeit-Artikel
       wurden auch länger zurückliegende Ermittlungen der Polizei beleuchtet und
       die Frage gestellt, ob Beamte möglicherweise unter Druck gesetzt worden
       sein könnten.
       
       Strafrichter Hermann Hepp-Schwab wertete dies bereits als
       Tatsachenbehauptung. Sie hätten damit schwere und ehrverletzende Vorwürfe
       gegen die Polizisten erhoben. Die beiden Journalisten wollen das Urteil
       anfechten. Wenn keine kritischen Fragen mehr gestellt werden könnten, sei
       die Pressefreiheit insgesamt in Gefahr, erklärten sie unmittelbar nach dem
       Urteil. Man werde die Beschneidung elementarer journalistischer
       Arbeitsgrundlagen nicht akzeptieren.
       
       Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) hatte die beiden Journalisten
       juristisch unterstützt. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken kritisierte
       das Urteil als überzogen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass mit dem
       Strafrecht versucht wurde, kritische Journalisten einzuschüchtern. Das
       Urteil dürfe keinesfalls Schule machen. Wenn sich Betroffene gegen mögliche
       Fehler von Journalisten zur Wehr setzen wollten, biete das Presserecht die
       richtigen Instrumente.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung in beiden Fällen gefordert
       und eine Strafe von je 6.000 Euro beantragt. Die Verteidigung forderte
       Freispruch in allen Punkten.
       
       Sachsen war vor drei Jahren wegen einer angeblichen Korruptionsaffäre lange
       in den Schlagzeilen. Die Vorwürfe zum sogenannten "Sachsumpf" stammten aus
       einer Aktensammlung der Verfassungsschützer. Externe Prüfer kamen zum
       Ergebnis, dass die Dossiers überwiegend aufgebauscht worden seien. Aus
       Sicht der Opposition gibt es aber noch offene Fragen.
       
       13 Aug 2010
       
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