# taz.de -- Neues Gutachten zu Laufzeit-Verlängerung: Bundesländer müssen zustimmen
> Der Bundesrat müsse in jedem Fall einer Laufzeitverlängerung von
> Atommeilern zustimmen muss, so das Ergebnis eines juristischen
> Gutachtens. Grund sei das Haftungsrisiko der Länder.
(IMG) Bild: Atomkraft: Wie lange noch?
BERLIN apn/afp | Die Gegner einer Laufzeit-Verlängerung vom Atomkraftwerken
haben neuen Aufwind erhalten. Einem juristischen Gutachten zufolge muss der
Bundesrat einer Verlängerung zustimmen, wie das "Handelsblatt" berichtet.
Begründet wird dies damit, dass eine Laufzeit-Verlängerung das
Haftungsrisiko der Bundesländer erhöhe. Eine Zustimmung des Bundesrats gilt
aber nach dem Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen als
unwahrscheinlich.
"Die Frage der Staatshaftung hat in der bisherigen Diskussion keine Rolle
gespielt, obwohl dieser Aspekt bedeutsam ist", sagte der Berliner
Verfassungsrechtler Christian Pestalozza dem Handelsblatt. Denn in einem
Schadensfall an einem Atomkraftwerke müsse das betroffene Bundesland mit
bis zu 125 Millionen Euro einspringen.
Gestützt werde diese Sichtweise durch ein Gutachten der Kanzlei Gaßner,
Groth und Siederer, das Zeitung vorliegt. Aus einer Laufzeit-Verlängerung
ergebe sich eine "drastische Ausweitung der Einstandspflicht der Länder"
für Schadens-Ereignisse. Das Atomgesetz schreibe vor, dass im Haftungsfall
zunächst die Anlagen-Besitzer bis zu einem Betrag von 2,5 Milliarden Euro
zur Kasse gebeten werden.
In einem zweiten Schritt aber stünden Bund und Länder für 500 Millionen
Euro gerade. Davon übernehme der Bund 375 Millionen Euro, das betroffene
Bundesland 125 Millionen. Die Länder müssten bei einer
Laufzeit-Verlängerung also für weitere Jahre mit dem Risiko leben, mit 125
Millionen Euro in Anspruch genommen zu werden. Daher halten die Autoren des
Gutachtens die Zustimmung des Bundesrates für unumgänglich.
Röttgen plant zehn Jahre
Vergangene Woche wurde bekannt, dass Bundesumweltminister Norbert Röttgen
(CDU) eine Laufzeitverlängerung von höchstens zehn Jahren für möglich hält
und dafür Unterstützung aus dem Innen- und Justizministerium erhält.
Andernfalls wäre eine Zustimmung des Bundesrates nötig, der eine
Verlängerung verweigern würde.
Die Bundesregierung möchte die Atom-Entscheidung ohne den Bundesrat
durchsetzen. Nach Auffassung von Innen- und Justizministerium sei dies aber
nur bei einer "moderaten" Verlängerung der Atom-Laufzeiten möglich,
berichtete die Süddeutsche Zeitung.
Eine Laufzeitverlängerung in zweistelliger Höhe ohne Zustimmung der
Länderkammer sei wohl kaum verfassungsmäßig, hieß es in Regierungskreisen.
Die Zehn-Jahres-Grenze sei das Maximum, manche Experten hielten sogar nur
sieben oder acht Jahre für denkbar. Das allerdings läge deutlich unter den
Forderungen, die zuletzt aus der Union laut geworden waren. Vor allem
süddeutsche Bundesländer wollen die Atomreaktoren weit mehr als nur zehn
Jahre länger laufen lassen.
19 Aug 2010
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