# taz.de -- Neues Gutachten zu Laufzeit-Verlängerung: Bundesländer müssen zustimmen
       
       > Der Bundesrat müsse in jedem Fall einer Laufzeitverlängerung von
       > Atommeilern zustimmen muss, so das Ergebnis eines juristischen
       > Gutachtens. Grund sei das Haftungsrisiko der Länder.
       
 (IMG) Bild: Atomkraft: Wie lange noch?
       
       BERLIN apn/afp | Die Gegner einer Laufzeit-Verlängerung vom Atomkraftwerken
       haben neuen Aufwind erhalten. Einem juristischen Gutachten zufolge muss der
       Bundesrat einer Verlängerung zustimmen, wie das "Handelsblatt" berichtet.
       Begründet wird dies damit, dass eine Laufzeit-Verlängerung das
       Haftungsrisiko der Bundesländer erhöhe. Eine Zustimmung des Bundesrats gilt
       aber nach dem Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen als
       unwahrscheinlich.
       
       "Die Frage der Staatshaftung hat in der bisherigen Diskussion keine Rolle
       gespielt, obwohl dieser Aspekt bedeutsam ist", sagte der Berliner
       Verfassungsrechtler Christian Pestalozza dem Handelsblatt. Denn in einem
       Schadensfall an einem Atomkraftwerke müsse das betroffene Bundesland mit
       bis zu 125 Millionen Euro einspringen.
       
       Gestützt werde diese Sichtweise durch ein Gutachten der Kanzlei Gaßner,
       Groth und Siederer, das Zeitung vorliegt. Aus einer Laufzeit-Verlängerung
       ergebe sich eine "drastische Ausweitung der Einstandspflicht der Länder"
       für Schadens-Ereignisse. Das Atomgesetz schreibe vor, dass im Haftungsfall
       zunächst die Anlagen-Besitzer bis zu einem Betrag von 2,5 Milliarden Euro
       zur Kasse gebeten werden.
       
       In einem zweiten Schritt aber stünden Bund und Länder für 500 Millionen
       Euro gerade. Davon übernehme der Bund 375 Millionen Euro, das betroffene
       Bundesland 125 Millionen. Die Länder müssten bei einer
       Laufzeit-Verlängerung also für weitere Jahre mit dem Risiko leben, mit 125
       Millionen Euro in Anspruch genommen zu werden. Daher halten die Autoren des
       Gutachtens die Zustimmung des Bundesrates für unumgänglich.
       
       Röttgen plant zehn Jahre 
       
       Vergangene Woche wurde bekannt, dass Bundesumweltminister Norbert Röttgen
       (CDU) eine Laufzeitverlängerung von höchstens zehn Jahren für möglich hält
       und dafür Unterstützung aus dem Innen- und Justizministerium erhält.
       Andernfalls wäre eine Zustimmung des Bundesrates nötig, der eine
       Verlängerung verweigern würde.
       
       Die Bundesregierung möchte die Atom-Entscheidung ohne den Bundesrat
       durchsetzen. Nach Auffassung von Innen- und Justizministerium sei dies aber
       nur bei einer "moderaten" Verlängerung der Atom-Laufzeiten möglich,
       berichtete die Süddeutsche Zeitung.
       
       Eine Laufzeitverlängerung in zweistelliger Höhe ohne Zustimmung der
       Länderkammer sei wohl kaum verfassungsmäßig, hieß es in Regierungskreisen.
       Die Zehn-Jahres-Grenze sei das Maximum, manche Experten hielten sogar nur
       sieben oder acht Jahre für denkbar. Das allerdings läge deutlich unter den
       Forderungen, die zuletzt aus der Union laut geworden waren. Vor allem
       süddeutsche Bundesländer wollen die Atomreaktoren weit mehr als nur zehn
       Jahre länger laufen lassen.
       
       19 Aug 2010
       
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